Ich verstehe und respektiere Deinen Standpunkt, sehe es aber selbst erstens anders und zweitens trenne ich das auch von den rechtlichen Fragen.
Tatsächlich finde ich es (ganz unabhängig von der jeweiligen rechtlichen Fragestellung) mitunter verwunderlich, dass Hersteller es Dritten verbieten, Ihr Produkt attraktiver zu machen. Das gilt für Fälle, in denen sie selbst eine entsprechende Modifikation/Verbesserung gar nicht beabsichtigen.
Wenn also ein Hersteller, wie im Fall von vR mit den diversen Repaints, künftige eigene Modifikationen plant, so ist es m.E. völlig in Ordnung und auch klug, dies Dritten zu untersagen.
Wenn das aber nicht vorgesehen ist, dann vergibt man sich die Chance, für lau zum eigenen Produkt, dessen Erwerb ja Voraussetzung ist, Addons anbieten und es dadurch attraktiver machen zu zu können, was wiederum in erhöhter Nachfrage mündet (bzw. münden würde). Das ist aus ökonomischer Sicht vorsichtig ausgedrückt nicht sehr klug bzw. ein Schuss ins eigene Bein.
Das finde ich aber sehr fadenscheinig und in der Grauzone angesiedelt.
Mit der oben beschriebene Unterscheidung dürfte hoffentlich geklärt sein, dass es nicht fadenscheinig ist, sondern in sich schlüssig. Wenn ein Hersteller ein eigenes Add-On plant, dann soll er es sagen. Wenn nicht, dann sollte er speziell in den Fällen, in denen seine Rechte nicht verletzt werden, besser schweigen.
Betreffs der Grauzone: Deutschland ist keine Bürger- sondern eine Untertanenrepublik (keine Allaussage, sondern ein Überwiegensurteil). Hier mag sich dann auch jeder positionieren wie er will. Was mich betrifft, so nutze ich grundsätzlich keine illegale Software, verfahre aber mit Dingen, die ich gekauft (oder lizensiert ) habe, wie ich es für richtig halte. Verbote, die nur meine Freiheit einschränken, aber sonst keinerlei tatsächliche Schutzwirkung für irgendetwas oder irgendjemanden entfalten, ignoriere ich grundsätzlich. Wenn ich dabei dann meine eigene Installation zerstöre, frage ich sicher nicht nach Support.
Unfair gegenüber dem Hersteller ist das überhaupt nicht, sondern unangemessen ist es vielmehr von ihm, mir Vorschriften über die Nutzung seines Produktes machen zu wollen. Das gilt für Hardware (IT oder nicht-IT) wie Software. Betreffs letzterer heisst das, es geht ihn nichts an, was ich damit auf meiner Festplatte mache, sondern erst dann, wenn ich ihm mit unrechtmäßiger Weitergabe ökonomischen Schanden zufüge. Gefällt das dem Hersteller (oder Künstler?) nicht, dann soll er es nicht verkaufen, sondern bei sich zu Hause im Tresor einschließen.
Ich habe keinen einzigen deutschen Dampfer in der Orignal-Version auf der Platte (vR -E-Loks schon ). Sollte sich ein entsprechender Künstler durch eine Modifikation nun so verletzt fühlen, dass er beschließt, nie mehr tätig zu werden, dann hat er mein Mitgefühl aber mehr auch nicht.
Wenn man in so einem Fall dann schon Fairness einfordert, dann sollte man ein striktes Modifikationsverbot auch gleich mit einem bedingungslosen 14-tägigen Rückgaberecht koppeln. Ich hätte damit keine Probleme und würde einiges an Geld sparen, die Hersteller wären bei soviel Fainress am Ende dann aber vielleicht gar nicht mehr so glücklich.
Generell fährt man nach meiner Erfahrung im Leben und so auch hier mit dem kategorischen Imperativ sehr gut, wenn man mal verstanden hat, was mit "Maxime" gemeint ist und worin der Unterschied zur "goldenen Regel" besteht.