@thenilsman Na dann hoffen wir das dies kein "Betriebsgeheimnis" ist, sonst gibts Schläge.
Ehrlich gesagt geht mir dieses ständige "nichts darf nach außen" gehörig am Nerv. Und das macht nicht nur die DB so, auch bei der ÖBB ist es heftig. Stichwort: Semmering. Hätte nicht jemand das Bild im ebfö gepostet würden wir wohl bis heute der ÖBB glauben das es sich hierbei "nur" um eine Entgleisung gehandelt hat.
Aber besonders das Thema Betriebsgeheimnis finde ich ehrlich gesagt amüsant. Was bitte soll bei der Bahn ein Betriebsgeheimnis sein welches die "Bahnfans" interessiert? Fahrpläne? Fahrzeugdaten? Umlaufpläne? Was soll daran geheim sein? Brauch mich nur an den Gleiskörper stellen und beobachten. Und Fahrzeugdaten? Ehrlich gesagt auch nicht schwer zu bekommen, habe einmal Beschreibungen zur BR 139 gebraucht, habe ich von der DB nicht bekommen: "Betriebsgeheimnis". Gut habe ich halt bei einem anderen EVU gefragt: bekommen! Der Unterschied im Dokument? Das Logo!
Betriebsgeheimnisse
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Die Welt braucht viel mehr Swnoden und Mannings.
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Das Betriebsgeheimnis besteht nicht, weil man Eisenbahnfans etwas erschweren möchte... Es gibt noch ein paar andere Faktoren die man als Unternehmen berücksichtigen sollte und vor allem bei der Größe von Unternehmen wie es die Bahn eines ist fällt das sehr ins Gewicht.
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Es ist einfacher alles pauschal unter Verschluss zu halten als ein extra System zu integrieren was nur dafür gedacht ist den Informationsfluss zu kategorisieren.
Mal ein überspitztes Beispiel: Den Fahrplan eines Zuges mit Castorbehältern würde man logischerweise als geheim einstufen. Dort wird man aus verständlichen Gründen den Aufwand betreiben. Bei einem Zug mit Munition an Bord ebenfalls, aber einen Personenzug wäre unbedenklich. Warum macht ein Unternehmen das trotzdem? Der Grund ist simpel - man wird es nie verhindern können, dass Menschen irgendwas weiter erzählen. Also lieber 99% unter Verschluss haben mit einer einfachen Regel, als 1% mit einer komplexen abdecken.
Und auch sonst sollen bestimmte Informationen vielleicht nicht sofort an die Öffentlichkeit gelangen - so hat bei einem Unternehmen wie der DB AG auch der Staat ein Interesse an einem Stück weit Kontrolle. Im Katastrophenfall kann das dann ein positiven und einen negativen Einfluss haben. Kann man gut und schlecht finden und ich frage mich eher warum das hier so viele aufregt? Scheinbar wurde dann die Tragweite dieser Regelung nicht ganz verstanden... das gilt ja nicht nur für Mitarbeiter im Betriebsdienst, sondern hat auch Einfluss auf alle anderen Mitarbeiter im Büro und dort greift diese Regelung noch viel stärker!
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@Tattissi
Ich habe aus der Nummer damals definitiv gelernt! War in dem Punkt einfach zu naiv und wollte den Leuten ja nur etwas gutes tun... Die BPol. sah das anders und ich kann das auch nachvollziehen.Am Ende kam ich zum Glück auch dank meiner 23 jährigen Zugehörigkeit beim Unternehmen mit einem blauen Auge davon und meine Einstellung hat sich seitdem auch drastisch geändert!
Ich finde das Posting hier ganz hilfreich, denn viele junge Leute die gerade beim Unternehmen angefangen haben unterschätzen sehr gerne die Gefahr und reiten sich dann unnötig tief rein...
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Im Katastrophenfall kann das dann ein positiven und einen negativen Einfluss haben. Kann man gut und schlecht finden und ich frage mich eher warum das hier so viele aufregt?
Geheim halten halte ich egal für wann immer für extrem negativ. Denn ein Staatsbetrieb muss nur geheimhalten was jemanden stören könnte! Ausnahmen gibt es natürlich, aber die sucht man weniger im betrieblichen als im kaufmännischen Teil.
Mal ein überspitztes Beispiel: Den Fahrplan eines Zuges mit Castorbehältern würde man logischerweise als geheim einstufen. Dort wird man aus verständlichen Gründen den Aufwand betreiben. Bei einem Zug mit Munition an Bord ebenfalls, aber einen Personenzug wäre unbedenklich.
Grad ein Castor Zug ist so "schnell" entdeckt das Fahrplan geheimhalten wenig Sinn macht. Von daher verstehe ich nicht warum man den geheimhalten sollte?
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Wenn du es selbst an einem solch einfachen Beispiel nicht verstehst dann wirst du es nie verstehen. Nur weil der Staat der Staat ist muss er dem Bürger nicht alles offen legen - um beim Beispiel Castortransport zu bleiben... der Staat informiert sehr wohl darüber das der fährt, auch die ungefähre Route und den Zeitraum wird er bekannt geben und trotzdem wirst du den genauen Fahrplan nie finden! In einem solchen Fall kannst du durch logische Schlussfolgerungen und durch das was die Medien immer aufbereiten und veröffentliche zwar schnell fest stellen was es für mögliche Routen gibt, aber das hast du dann mit Hausmitteln geschafft und nicht weil dir jemand den Fahrplan gegeben hat. In diesem Fall ist es durch das große Interesse einfacher dort dran zu kommen - das dürfte klar sein und da wiederspreche ich dir auch nicht. Und trotzdem musst du das mal weiter denken auf andere Bereiche und auch mal den Gesamtkonzern sehen!
Wenn das Flaggschiff der Bahn durch Deutschland tourt, dann wird das unternehmen ein Interesse dabei haben den Zug sauber zu halten. Wenn DB Regio plant sich auf den Betrieb des Berliner S-Bahn Ringes zu bewerben, dann wird DB Regio daran ein Interesse haben, dass die Unterlagen intern bleiben. Wenn DB Netz eine Umstrukturierung plant, dann will DB Netz auch erst dann den Mitarbeitern im Unternehmen das mitteilen wenn es vorbereitet ist. Alles hat einen Grund und wenn der noch so lapidar ist. DB Netz will halt auch nicht, dass bestimmte Fahrplandaten öffentlich werden - da wirst du auch nichts dran ändern können. -
Also ich finde, dass hier erheblich etwas in die Höhe geschauckelt wird.
Für mich -und wahrscheinlich jeden Richter- ist ein Betriebsgeheimnis ein Umstand oder ein Gegenstand, der den unbedingten Erfolg
eines Unternehmens derartig beeinflusst, dass eine Lüftung dieses Geheimnisses finanzielle oder wettbewerbsbeeinträchtigende
Nachteile für das Unternehmen bringt.
z.B. wenn man erzählt, wo Kabel von der DB gelagert werden (und geklaut werden könnten) oder wenn man Codes von Türen rausgibt und Fremde somit die
betriebsinternen Bereiche betreten könnten.
Klar, sowas geht absolut nicht und ist moralisch streng verwerflich.
Welchen Schaden soll ein Unternehmen aber davon tragen, wenn ein offensichtlicher Zug irgendwo steht -sogar noch bewacht wird-
wenn nur der Standort und die Fahrzeit/Richtung bekanntgegeben wird?
Dass es den Zug gibt weiß jeder, der die Anpreisungen der DB etwas verfolgt hat.
Wie oft hatte man die Br407 in Griesheim stehen sehen, wenn man von Niederrad kam?
Betriebsgeheimnis? SICHERIm Fall von @Matthias J. sehe ich dies absolut nicht.
Und pardon, aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass auch BPol meist keine Ahnung haben und alles übertreiben.
BPol sind wie Polizisten: Sie nehmen nur die Fälle auf, sie ermitteln.
Das sagen hat aber nur ein Richter. Im "Schlimmsten Fall" einer in Karlsruhe.
BPol werden dir auch immer erzählen, wie achsooo schlimm und verwerflich schwarzfahren ist.
- und viele BPols fahren selbst in Uniform ohne FS von und zum Dienst, was auch illegal ist -
Bei einmaligem Schwarzfahren und Nichtzahlung der Fahrpreisnacherhebung wird vermutlich wegen des geringen Wertes kein Anwalt den Fall gegen eine Person übernehmen
und ein Gericht/die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.
Und so sehe ich dies hier ähnlich, wenn ich ehrlich bin.
Es ist kein wirklicher Schaden entstanden und wenn ist nachzuweisen, dass der ausschließlich durch deine Publikation entstanden ist.Und anders als @143er sehe ich auch solche Themen, die den Staat angehen.
Der Staat ist nur die Vertretung von allen Bürgern.
Gerade der Staat sollte im Besten Fall absolut keine Geheimnisse haben.
Gerade Ausschreibungen von staatlicher Seite sollten IMMER transparent sein.Und ich denke @lol515 wollte dir nicht sagen, dass es unnütz ist, einen Castor geheimzuhalten,
er meinte vielmehr, dass es sowieso sinnlos ist.
Überleg mal: Wenn ein Castor rollt, sichern zig Polizisten und auch Hubschrauber weit vorher die Strecke ab.
Da weiß jeder sofort, dass irgendwas "nicht normales" kommt.
Und wenn dann der Castor im Bahnhof A vorbeigerollt ist, verbreitet es sich sowieso wie der Blitz im Internet.Was hier viel wichtiger zu sein scheint ist die absolute Frage:
Was ist ein Betriebsgeheimnis und wann schadet man Jemandem damit, wenn man es ausplaudert?
Ich denke nämlich nicht, dass eine 100%-Regel von wegen: "NICHTS darf gesagt werden" derartig pauschalisiert werden darf.
Sonst dürfte ein Lokführer seiner Frau nicht mal sagen, wann er Dienstbeginn hat und wo er hinfährt
Wie viele Millionen Betriebsgeheimnisse wohl so jedes Jahr von Eisenbahnern ausgeplaudert werden -
Was ich neben dem Datenschutz auch irgendwie sehr Klasse finde, dass ich als DB Mitarbeiter nicht zusätzlich bei der Konkurrenz arbeiten darf (unabhängig von der Tätigkeit).
Wie ist Konkurrenz denn definiert?
Sind die anderen Unternehmen der DB denn schon Konkurrenz?
Und wenn nicht, ist es dann verwerflich wenn ich zum Beispiel nebenbei noch im Reisebüro arbeite (so als Gegenstück zum Reisecenter) oder in nem Kiosk (Gegenstück des Service Stores)?Theoretisch, wenn ich jetzt zu nen anderen EVU gehen würde und bei der DB gelernt habe, müsste ich ja streng genommen sagen, dass ich ungelernt bin bzw. nur Theorie an der Berufschule gemacht habe...
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Berufserfahrung hast du ja, die kann dir die DB ja nicht verbieten
Die DB lässt generell nix zu, was Konkurrenz für irgend einen ihrer Geschäftsbereiche ist. Ein Kollege von Cargo darf z.B. nicht bei der NWB Personen fahren. Partyzüge für die Centralbahn sind da wieder was anderes, da keine Konkurrenz. Selbst Beschäftigung bei ihren eigenen Tocherfirmen (Lokomotion, RBH, MEG) will die DB nicht soweit ich weiß.
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Die RBH Verwaltung ist bei von mir aus 2 Straßen entfernt. Bei denen ist das so, dass die Tf's, die auch weiterhin übernommen wurden, auf einige DB Fahrzeuge zusätzlich geschult werden und diese auch fahren dürfen, auch wenn es theoretisch ne andere Firma ist. Ob es anders herum auch so ist, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen.
Mein Nachbar arbeitet nämlich bei denen und kotzt sich nämlich regelmäßig bei mir aus, dass er jetzt immer ne halbe Stunde nach Oberhausen fahren muss und nicht mehr nur 50 Meter die Straße runter latschen muss... (Und ich fahre knapp 100km jeden Tag nach Köln [noch]) -
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Ein Kollege von Cargo darf z.B. nicht bei der NWB Personen fahren
So weit ich weiss dürfen TF für Güterzüge keine Personen befördern und brauchen dafür extra Lehrgänge. Berichtige mich wenn dem nicht so ist.
@Tattissi könnte doch sein, dass die BPol von und zum Dienst Züge der DBAG kostenlos nutzen dürfen. In jedem Fall dürfen sie dies bei Dienstauftrag.
Hier mal was zum lesen, bezüglich Freifahrt.
http://www.stern.de/panorama/g…r-in-uniform-3806868.html
dort steht: "In 14 Bundesländern dürfen Polizeibeamte in Uniform nach einer Vereinbarung zwischen den Innenministerien und der Bahn umsonst mit den Zügen des Nah- und Fernverkehrs fahren"
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Stimmt nicht, du brauchst dann eben die Baureihenschulung für die jeweiligen Fahrzeuge, ansonsten darf man alles fahren. Die Trennung gibts nur im Straßenverkehr.
Für uns ist es egal, was da hinten dran hängt. Man muss beim Personenverkehr eben noch einige Dinge beachten, mehr nicht. Früher war das Gang und Gäbe, heute ist es nur noch bei einigen Privatbahnen so. (z.B. EVB) -
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Ein typischer Bericht des "STERN" zum Thema Polizei.
Wie üblich wird da kein gutes Haar an den Beamten gelassen.Aber wenn man selbst mal Hilfe braucht, ja vielleicht sogar in einem Zug, dann schreie ich nach der Polizei ....und wehe, die ist nicht schnell genug zur Stelle.
Journalisten dieser Richtung kann man es einfach nicht recht machen.... man ist einfach immer nur der Idiot.Nach den mir bekannten Vorschriften dürfen Beamte der Berliner Schutzpolizei in Uniform kostenlos in den Zügen der BVG, der S-Bahn und des DB Nah und Fernverkehrs in der 2. Klasse fahren.
Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.
Voraussetzung für das kostenlose Fahren ist die Fahrt zum oder vom Dienst oder zu dienstlichen Terminen (z.B. Gerichtstermine).Was mich ein wenig verärgert ist dieses wahnsinnige Theater um das Fahren in der 1. Klasse.
Gut... es ist in den Verträgen so nicht vorgesehen, sogar eine Einladung des Zugführers/Schaffners ist abzulehnen.Ich glaube nicht, dass es ein Unternehmen wie die DB AG in einen finanziellen Strudel des Abgrunds reißt, wenn ein Sitzplatz der 1.Klasse durch einen "Freifahrer" der Pol besetzt ist.
Und auch das Geschrei einiger Bürger kann ich nicht so recht nachvollziehen.Da will man sonst möglichst an jeder Ecke einen Schutzmann sehen, weil der soviel Sicherheit erzeugt.
Aber wehe der sitzt auf einem Platz in der 1. Klasse..... das ist ja ein Verbrechen sondergleichen....unerhört.Das dieser "Falschsitzer" aber u.U. im nächsten Moment sein Leben einsetzen muß um den Bürger vor durchgeknallten Irren zu schützen (sie der Mord an einem BuPol Kollegen am Heilig Abend in Herborn im Zug) wird dabei völlig ausgeblendet.
Polizei im Zug....okay das ist Gut.... aber bitte möglichst nur in den Wagenübergängen oder im Traglastenabteil (gibt's das überhaupt noch ?) abgestellt und bei Bedarf verfügbar.
Gruß Frank
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Leider wahr.
Wenn man sich aber auch mal die Berichterstattung über die Bahn anschaut, da sieht es nicht anders aus...
Das überträgt sich dann schön auf die Kunden und wird uns Fahrpersonal dann später wieder vorgeworfen:
- Wir sind grundsätzlich zu spät
- Die Klimaanlage ist immer kaputt
- Im Winter fahren keine Züge
- Lokführer drücken den ganzen Tag nur einen Knopf
usw...Aber trotzdem befördern wir tagtäglich hunderttausende Fährgäste quer durch die Republik...
Inoffiziell kann man bei uns auch frei in der 2. Klasse fahren, da würde dich auch kein Zugbegleiter nach nem Ticket fragen (vllt. im FV teilweise)
Trotzdem fahre ich ganz selten im Fahrgastraum mit, weil man dann erstmal doof angeglotzt wird und wenn man Pech hat auch noch zum wandelnden Infopoint wird... Da setze ich mich lieber zum Lokführer dazu bzw. auf den anderem Führerstand (falls vorhanden) und sage dem Tf kurz Bescheid, dass ich da sitze. -
@yellowdoor Ja, du hast Recht, bei manchen gibt es solche Abmachungen.
Wie weit diese jedoch gültig sind hängt noch von anderen Faktoren ab:Damals gab es noch eine Regelung in den Beförderungsbedingungen, dass Polizisten nur im Dienst fahren dürfen, diese gibts heute (leider) nicht mehr.
Polizisten werden nur noch pauschal erwähnt und die Transparenz sinkt gen Null.Auch wenn die DB für Ihren Haustarif zusagen kann, haben die Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsverbünde Vorrang vor den Abmachungen DB - Ministerien.
Speziell bei der NOB gab es auch mal eine Klausel (weiß nicht, ob die noch aktuell ist), dass Polizisten im Zug nur bis maximal 5 Personen ohne Fahrschein befördert werden.
Ab dem 6. musste offiziell gezahlt werden.
Das finde ich richtig. In Schweinfurt gibt/gab es irgendein Ausbildungslager, wisst ihr, dass es da Sonntag Abend manchmal Züge von Würzburg nach Schweinfurt gab (ggf. gibt)
bei denen mehr Polizisten als normale Fahrgäste im Zug waren?
30 von 45 waren da manchmal Polizisten.
Ich finde diese Regelung gänzlicher Mitnahme falsch. Wie soll ich einen BPol ernst nehmen, der vor mir steht und mir erzählen will,
dass ich immer einen FS zu haben habe, wenn ich weiß, dass er selbst nie einen FS hat?Wie oft hörte man auch schon, dass Polizisten in Ihrer Uniform private Fahrten absolviert haben, sich dann in der Zug-Toilette oder am Bahnhof umgezogen haben und auf einmal privat waren?
Wie oft kam es im Zug schon vor, dass Polizisten zwar ohne FS im Zug saßen,
aber nicht helfen wollten, wenn sie heimfuhren, weil ihr Dienst bereits zu Ende ist?
Wenn ihr euch mit Zubs unterhaltet, werdet ihr auch mehrere hören, die solche Vorfälle bereits hatten.
Wie soll mir ein Polizist helfen, wenn ich einen Schwarzfahrer habe und der Polizist an einer der nächsten dörflichen Stationen aussteigt?Auch finde ich es dämlich, wenn jemand sagt oder denkt, dass man sich nicht mit Polizisten anlegen sollte, wenn sie einen Fehler machen,
weil man diese ja im Notfall braucht...
Was wollen sie machen? Wenn man Hilfe benötigt nicht mehr erscheinen?
Wenn sie den Zub wiedererkennen den Schwarzfahrer/Randalierer nicht entgegennehmen?
Dann gibts ne offizielle Beschwerde und er (der Beamte) liegt erst mal auf Eis.
Als Vorwand zu nehmen bei Polizisten beide Augen zuzudrücken, weil man sie im Zweifelsfall braucht, ist falsch!
Wenn man Hilfe benötigt MÜSSEN diese Damen und Herren sowieso in Notfällen/zur Strafverfolgung helfen, wenn sie im Dienst sind.
Da gibts kein Wenn und Aber.
Anders siehts aus, wenn man nach dem Weg fragt oder Sonstiges, was nicht unter die hoheitliche Sicherheit fällt.Meiner Meinung nach sollten die Zubs persönlich entscheiden ob und wie viel Polizisten sie -ohne FS- mitnehmen.
Und vor Allem gehört ne Regelung her, dass diese sich VOR Fahrtantritt melden müssen,
wenn nicht --->>> Fahrpreisnacherhebung.
Was nützen polizisten dem Zub im Zug, wenn dieser nicht weiß, dass welche da sind?
Und wenn man diese wirklich zur "Erhöhung des Sicherheitsgefühls" im Zug haben will, müssten Sie auch regelmäßig durch den >gesamten Zug< gehen und nicht nur in einem Wagen sitzen.
Durch die neue -nicht herausstechende- Uniform erkennt man Polizisten doch sowieso sonst nicht mehr auf einen Blick.
Das ist meine Meinung.Beste Grüße
hinzugefügt:
Da will man sonst möglichst an jeder Ecke einen Schutzmann sehen, weil der soviel Sicherheit erzeugt.
Aber wehe der sitzt auf einem Platz in der 1. Klasse..... das ist ja ein Verbrechen sondergleichen....unerhört.
Ja, ist es. Das Verbrechen nennt sich Leistungserschleichung und wenn man dies durch eine Person im Amt oder mit behördlicher Funktion begeht ist es noch schlimmer.
Wie soll man solchen Personen Vertrauen, wenn diese selbst ungesetzlich agieren?
Ja, ich rege mich auch über Polizisten in der 1. Klasse auf und fordere den Zub auf tätig zu werden.
Ich gebs zu und habe damit kein Problem, dies hier öffentlich zu schreiben.
Jeder und auch du, muss für 1.Klasse (teilweise) erheblich mehr bezahlen. Da ists ungerecht wenn Personen,
die sowieso schon ohne Geldzahlung mitfahren dürfen, sich noch frech und dreist in die 1.Klasse lümmeln. -
@'Tattissi
Ich glaube Du hattest irgendwann mal ein großes Problem mit der Polizei, kann mir diesen "Rachefeldzug" sonst nicht erklären.
Wenn ein Kollege in Uniform im Zug ist (nun unabhängig davon ob sitzend, stehend, liegend in der 1. oder2. Kl. oder auf dem Klo) und es passiert was, dann ist dieser Kollege verpflichtet die nötigen Maßnahmen einzuleiten.
Dazu gehört u.U. auch, dass ich nicht da einfach aussteigen kann, wo ich eigentlich wollte, weil ich nun zu Hause angekommen bin.Sollte das mal nicht so gewesen sein, so ist das durchaus bedauerlich und der Kollege hat mit Sicherheit falsch gehandelt. Solches Tun ist natürlich abzulehnen, keine Frage.
Was ist jetzt so schlimm, wenn aufgrund einer bestimmten Situation mehr Polizisten als Fahrgäste im Zug sind ?
Ist das jetzt schlimm, weil die nicht bezahlen müssen oder weil es da ein grundlegendes Problem gibt ?Bei Begleitung von z.T. aggressiven Fußballfans ist ja auch oft mehr Polizei vor Ort als Fahrgäste.
Ich nehme an, dann geht das in Ordnung oder sollten diese Begleitkräfte vorher bitte einen Fahrschein ziehen ?Sorry, aber so richtig kann ich Dir nicht folgen.
Eins verspreche ich Dir aber (und das jetzt ehrlich OHNE Ironie):
Wenn ich das nächste mal in Uniform Zug fahre (das mache ich, ausser in U- Und S-Bahn oder zu Sondereinsätzen, eigentlich nie) werde ich mich vor Abfahrt auf jeden Fall beim Zub oder Tf melden und nicht in der 1. Klasse sitzen.Gruß Frank
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