Mit 16 alleine Nachtzug fahren?

  • Hallo,
    Ich wollte mal nachfragen, ist es mit 16 Jahren schon möglich alleine mit dem Nachtzug bzw. Zu zweit (beide 16) in einem Abteil im CNL von München nach Berlin zu fahren?(Rechtlich z.B...)


    Danke im voraus... :)
    (@Herr Siebziger, wenn sie mir mit Google kommen möchten, können sie es gleich lassen.)

  • Ich bin vergangenen Sommer mit 15 alleine im Nachtzug gefahren. Das stellt rechtlich gesehen kein Problem dar.
    Du darfst Dich nur nach 24 Uhr nicht mehr in öffentlichen Lokalen aufhalten.
    Quelle: Örtliche Polizeidienststelle.

    Einmal editiert, zuletzt von Snens ()

  • Also zumindest hier in Wien sieht es so aus:



    Zitat von help.gv.at

    Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 1 Uhr und darüber hinaus mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. Heimweg) vorliegt

    Eine Zugfahrt würde ich hier als rechtfertigenden Grund sehen und ich denke das dürfte auch kein Problem darstellen. Auch die ÖBB sieht hier kein Problem und ich fahre im Sommer auch mit dem EN nach Köln und bin keine 18...

  • (@Herr Siebziger, wenn sie mir mit Google kommen möchten, können sie es gleich lassen.)

    Warum eigentlich? Du hast es offensichtlich nicht getan. Die Eingabe von "Mindestalter Nachtzug" ergibt dies:
    https://www.google.de/search?q…ei=TV1OVZKwJ4LgywOcuYCIBQ
    Der Klick auf den Artikel mit den vielen Sternen ergibt folgendes:
    http://www.kidsaway.de/reisepl…enn-kinder-allein-reisen/
    Ergebnis:
    Als alleinreisend gelten bei der DB Kinder nur bis einschließlich 15 Jahre. Also: Freie Fahrt für Euch.
    Was war daran jetzt so schwierig? Ich bin sicher, das schaffst auch Du nächstes Mal. Nur Mut...


    Gruß
    Norbert

  • Hallo,


    die alleinige Reise von über 16 jährigen ansich stellt kein Problem dar, jedoch sollten die Eltern wirklich eine Vollmacht ausstellen.


    http://www.djh-hessen.de/servi…leinreisende_jugendliche/


    Was man zumindest auch betrachten sollte, ist das Sexualstrafrecht. Dieses sieht zwar ab 16 gelockerte Regeln bezüglich der Schutzaltersgrenzen vor, aber wenn sich sich ein Veranstalter hier unsicher ist, oder zweifelt, könnte es Probleme bezüglich der gemeinsamen Übernachtung geben, egal ob nun im Doppelzimmer/-kabine oder gemeinsam mit anderen Volljährigen.


    Auch hier kann ggf. eine Vollmacht helfen.


    Frank

  • @siebziger Kurz mal ehrlich, wenn du in einem Eisenbahnforum registriert bist, weißt, dass es einige minderjährige User im Forum gibt, die auch mit dem Nachtzug gefahren sind und auch weißt, dass auf Google nicht alle Seiten verlässlich(Eigentlich nur wirklich wenige) sind, würdest du dich dazu entscheiden im Forum nachzufragen, oder dich auf Google die Finger wund hauen?
    Und auch ging es mir speziell um einen Nachtzug, nicht nur einen normalen IC oder sonstiges, was schon eher angezeigt wird. Trotzdem danke für die Antwort *ja*
    -
    Und auch an alle anderen, danke sehr für die Antworten! :)