Was für ein gedankenloser Artikel! Typisch BLÖD!


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  • Und der andere Verkehrsteilnehmer kann machen was er will? Z.B. 10 Minuten auf dem BÜ parken und trotzdem ist nur die Bahn schuld?


    "Parken" ist ja wohl das falsche Wort, wenn du einen Fahrzeugschaden hast, denn Parken bedeutet freiwilliges Abstellen, was wohl hier nicht der Fall war. Ich hab nicht von Schuldzuweisung gesprochen. Es geht nur um die technische Frage, was die technische Sicherheit an einem Bahnübergang bei Fernüberwachung bringt in diesem klassischen Szenario. Offenbar nicht viel, weil die Schranken wohl zu spät aktiviert werden, um die Störung zu erkennen,so dass der Zug nicht rechtzeitig bremsen kann (wenn ich mal den Thread zusammefasse). Das finde ich doch einigermaßen enttäuschend, hätte mir eine bessere technische Lösung vorgestellt, gerade weil ja sonst ein sehr hoher Aufwand für die Sicherheitstechnik betrieben wird. Es geht hier nicht um Lebensmutige, die hier den Bahnübergang sabotieren, indem sie noch "rüberhuschen".


    Zitat


    Ist es für Dich vorstellbar, dass der Trecker mit Anhänger zwischen den Halbschranken liegen geblieben ist? Dann hätten die ja ordnungsgemäß funktioniert.


    Sowas könnte ja beispielsweise immer bei Fußgängern oder Radfahrern möglich sein, in dem Fall spricht aber die Länge des Güllewagens dagegen. Offenbar stand der Traktor selbst auf den Gleisen. Das würde auch die "Zweiteilung" erklären von Güllewagen und Motorblock auf den beiden Zugseiten erklären; die Fahrerkabine ist wohl recht einfach abgelöst worden vom Traktor, offenbar mit Fahrer noch...

    "if it's not all red, it's not red at all"

    Einmal editiert, zuletzt von Zghuk ()

  • Mir fehlen langsam die Worte die FÜ Sicherungstechnik ist seit vielen Jahren im Einsatz und niemand hat den Einsatz in Frage gestellt. Es gibt neuere und bessere Anlagen. Mir ist in der Fahrschule beigebracht worden das man einen BÜ nur zu befahren hat wenn man weiß das man diesen überqueren kann, wie wahrscheinlich ist denn der Fall das auf diesen paar Metern das Fahrzeug verreckt. Und wenn gibt es immer noch einen Notruf!!!!! Ich weiß als Jurist kann man alles auseinander nehmen und einen schuldigen sogar noch als unschuldig darstellen dafür sind sie z.B. als Rechtsanwalt im Einsatz. Aber dann könnte man ja den Passanten auch unterlassene Hilfeleistung vorwerfen weil diese wussten das ein Zug kommt und trotz diesem wissen keinen Notruf abgesetzt haben!!!!!!

  • Wie läuft das eigentlich an einer normalen Straßenkreuzung mit der Sicherungstechnik, Kollege @Zghuk?
    Das muss doch sowas von enttäuschend sein...
    Dass auf einem Bahnübergang die Gefahr existiert, dass da ein Zug kommen könnte...Wer kann so etwas ahnen?
    Irgendwie ist diese Argumentation mit der enttäuschenden Sicherungstechnik schon nicht mehr von dieser Welt.


    Gruß
    Norbert

  • Das sieht man mal welche Kräfte da wirken, immerhin hat die Lok die Fahrbahnplatten vom BÜ gut 500m weit mitgenommen - Was mich nur wundert, ist dass die Maschine noch auf den Schienen steht.


    faszinierend, dass der Bü noch an ist, hätte gedacht, dass der durch Zeitüberschreitung ausgehen würde.

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    Einmal editiert, zuletzt von Barrett ()

  • Zeitüberschreitung heißt nicht das der BÜ dann aus ist er kann auch geschlossen bleiben. Bei Zeitüberschreitung muss ich als FDL aber davon ausgehen das sich der verkehrsteilnehmer daneben benimmt und der Bü gilt dann für mich als nicht ausreichend gesichert.