Und der andere Verkehrsteilnehmer kann machen was er will? Z.B. 10 Minuten auf dem BÜ parken und trotzdem ist nur die Bahn schuld?
"Parken" ist ja wohl das falsche Wort, wenn du einen Fahrzeugschaden hast, denn Parken bedeutet freiwilliges Abstellen, was wohl hier nicht der Fall war. Ich hab nicht von Schuldzuweisung gesprochen. Es geht nur um die technische Frage, was die technische Sicherheit an einem Bahnübergang bei Fernüberwachung bringt in diesem klassischen Szenario. Offenbar nicht viel, weil die Schranken wohl zu spät aktiviert werden, um die Störung zu erkennen,so dass der Zug nicht rechtzeitig bremsen kann (wenn ich mal den Thread zusammefasse). Das finde ich doch einigermaßen enttäuschend, hätte mir eine bessere technische Lösung vorgestellt, gerade weil ja sonst ein sehr hoher Aufwand für die Sicherheitstechnik betrieben wird. Es geht hier nicht um Lebensmutige, die hier den Bahnübergang sabotieren, indem sie noch "rüberhuschen".
Zitat
Ist es für Dich vorstellbar, dass der Trecker mit Anhänger zwischen den Halbschranken liegen geblieben ist? Dann hätten die ja ordnungsgemäß funktioniert.
Sowas könnte ja beispielsweise immer bei Fußgängern oder Radfahrern möglich sein, in dem Fall spricht aber die Länge des Güllewagens dagegen. Offenbar stand der Traktor selbst auf den Gleisen. Das würde auch die "Zweiteilung" erklären von Güllewagen und Motorblock auf den beiden Zugseiten erklären; die Fahrerkabine ist wohl recht einfach abgelöst worden vom Traktor, offenbar mit Fahrer noch...