Früher™ durfte man sich vor den 1000 hz-Magneten befreien wie man lustig war, da galt nur Fahrtbegriff >30 km/h und keine 500 hz Beeinflussung innerhalb von 550 Metern. Irgendwann wurden die 1000 hz dann auch in die Richtlinie mit eingepflegt und man durfte sich fast gar nicht mehr befreien (ich meine das kam 2015 zum Fahrplanwechsel). Da sind gerade bei der S-Bahn alle nur noch mit Wechselblinken rumgeschlichen. Zum 1.09.2016 hat die DB Netz AG eine Ausnahmegenehmigung herausgebracht, diese legt u.A. fest:
Zitat
Befreien Sie sich, wenn Sie zweifelsfrei einen Fahrtbegriff > 30 km/h wahrgenommen haben und keine 500 Hz-Beeinflussung innerhalb von 550 m zu erwarten ist. Dies gilt sinngemäß auchfür Lfst.
Eine Befreiung aus der restriktiven Überwachung ist unter oben genannten Aspekten zulässig (auch aus dem Startprogramm).
Zwangsbremsungen, weil man sich vor einem 1000 hz-Magneten befreit, gibt es in der Realität nicht. Diese Einschränkung wurde nur in der Richtlinie gemacht, aber nie in irgendeine PZB-Software integriert. Die PZB der 111 ist in diesem Falle schlichtweg falsch.
Wer mal nach der Ril 483.0101 googelt, der wird die Ausnahmegenehmigung als ersten Treffer finden.