Das sieht eher nach dem aktuellen Buchfahrplan der DHE aus, siehe das Gültigkeitsdatum oben, dort steht als Jahr 2018. Der Buchfahrplan, den man auf Haupstrecken vorfindet, sieht deutlich anders aus. Dieser Fahrplan hier ist speziell für Strecken mit Zugleitbetrieb, daher kommt auch die Spalte 4 mit dem Halt vor Trapeztafel. Im Zugleitbetrieb wird außerdem im Buchfahrplan festgelegt, wenn auf eine Betriebsstelle mit einem anderen Zug gekreuzt wird; findet diese Kreuzung nicht statt oder wird die Kreuzung mit dem Gegenzug auf eine andere Betriebsstelle verlegt (durch Verspätung etc.) wird vom Zugleiter ein Befehl ausgestellt. Überholungen verhalten sich genauso. Das sind die Spalten 7 und 8. Auf größeren Betriebsstellen kann in Spalte 9 das Gleis, in das eingefahren werden soll, vorgeschrieben, zB um eine Kreuzung oder Überholung gewährleisten zu können. Und in Spalte 10 wird dir vorgeschrieben, wenn du dem Zugleiter eine Zuglaufmeldung geben musst. Zum Beispiel kann dort festgelegt sein, dass du nach der Ankunft eine Ankunftseldung abgeben muss, damit der Zugleiter den hinter dir liegenden Streckenabschnitt als Frei gemeldet kriegt und dort eine weitere Zugfahrt in diesen Streckenabschnitt einlassen kann. Und wer diese Meldung abgibt, steht dort auch eingetragen, das kann nämlich auch der Zugführer des Gegenzuges sein (rein theoretisch, kommt sehr selten vor).
Kurz gesagt, der Fahrplan hat für richtige Hauptstrecken keine Bedeutung, und mit einem EBuLa hat das nichtmal ansatzweise was zu tun. Auf Strecken, wo solche Buchfahrpläne verwendet werden, findet man garantiert kein EBuLa.
Nachtrag: Das handelt aber jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen anders, das EVU, für das ich tätig bin, fährt auch auf mehreren Strecken im Zugleitbetrieb. Bei den Fahrplänen, die ich kenne, ist die Spalte 3 mit den Betriebsstellen in 3a (Name der Betriebsstelle) und 3b (Kilometrierung) aufgeteilt, und Spalte 9 gibt es nicht. Dort ist das, was hier Spalte 10 ist, Spalte 9. Also das sieht überall etwas anders aus.