@Interling @Matze L
Um die 111 Diskussion sachlich zu beenden hier ein Auszug aus Ril 493.0111
6.6 ANFAHRT Vor dem Anfahren müssen die Bremsen einwandfrei gelöst sein. Bei der Anfahrt ist, außer in Steigungen, zunächst eine geringe Zugkraft von etwa 10-15 kN pro Fahrmotor vorzugeben, damit man eventuell noch feste Bremsen feststellen kann und der Zug ruckfrei anfährt. Auch bei Anfahrten mit der Z-Steuerung ist der Fahrschalter zunächst nur so weit in den ZBereich zu verlegen, dass der Zug mit geringer Zugkraft gestreckt wird.
6.9 BESCHLEUNIGUNG
Der Zug ist so zu beschleunigen, dass die zum Einhalten der Fahrzeit notwendige Geschwindigkeit zügig erreicht wird. In der Regel ist hier eine Zugkraft von 40 - 50 kN/ Fahrmotor ausreichend. Durch stufenweises Schalten ist die Zugkraft auf diesem Wert konstant zu halten bzw. im Z- Steuerbereich einzustellen. Ansonsten ist die Zugkraft höchstens bis zu den zulässigen Zugkraftwerten zu steigern. Bei ungünstigen Haftwerten ist nur bis zu dem ohne Schleudern möglichen Wert aufzuschalten. Hierbei ist die Schleuderanzeige im Instrument der Zug- und Bremskraftanzeige besonders sorgfältig zu beachten. Schleudern wird aber auch dadurch erkannt, dass der Zug nur wenig beschleunigt und die Zugkraftanzeige beim Aufschalten entweder nicht ansteigt oder sogar absinkt. Schleudernde Achsen sind durch die Schleuderschutzbremse oder durch die Zusatzbremse abzufangen. Bei nicht ausreichender Wirkung ist soweit zurückzuschalten, bis das Schleudern aufhört. Häufiges Schleudern ist wegen der damit verbundenen Beanspruchung des Laufwerkes, des Antriebes und der Fahrmotoren zu vermeiden. Sanden während des Schleuderns führt zu Antriebsschäden und ist deshalb verboten. Die zeitliche Begrenzung der höchstzulässigen Zugkräfte je Fahrmotor:
- 70 kN für 2 min
- 45 kN für 15 min
- 28 kN dauernd (dd)
Das Grenzwertüberwachungsgerät entlastet den Tf, in dem es Oberstrom, Fahrmotorspannung und -strom begrenzt. Das Schleudern einzelner Achsen wird an der Differenz der Fahrmotorströme erkannt. In diesem Fall wird ein hoch laufendes Schaltwerk angehalten und ggf. um einige Stufen zurückgenommen, bis das Schleudern aufhört. Das Grenzwertüberwachungsgerät dient nur als zusätzliche Sicherheit gegen Überschreiten der höchstzulässigen Spannungen und Ströme und entbindet nicht von der üblichen Fahrweise und eigenen Aufmerksamkeit. Bei Ausfall des Gerätes kann nicht mehr mit der Z-Steuerung gefahren werden.
Wichtige Hinweise zur Zugkraft und zum Oberstrom:
Die zeitlich begrenzten Zugkräfte sind so bemessen, dass sie auch bei vorerwärmten Fahrmotoren angewendet werden dürfen. Wenn jedoch die 2 Minuten-Zugkraft voll ausgenutzt war, muss unmittelbar danach auf Dauerzugkraft (dd) zurückgeschaltet werden. Das Gleiche gilt auch für die 15 min Zugkraft. Der höchstzulässige Oberstrom von 420 A gibt die thermische Leistungsgrenze des Triebfahrzeuges an. Der Höchstwert ist bei der hier vorgegebenen Fahrweise in der Regel nicht erforderlich. Schädliche Überschläge im Fahrmotor treten dann auf, wenn mit großen Zugkräften bis zur Lok-Höchstgeschwindigkeit beschleunigt wird. Hohe Kollektor- Umfangsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig hohen Stromstärken haben stets starkes Bürstenfeuer zur Folge. Bei Annäherung an die Höchstgeschwindigkeit der Lok sind daher die Zugkräfte möglichst niedrig zu halten.
Das besagte "Hebel auf den Tisch" und gut ist, Aufschalten ist in der Praxis eher unüblich und unterscheidet einen "Kutscher" von einem echten Lokführer.
Wer feinfühlig aufschaltet schont Technik und Fahrgäste.
Es sollte außerdem nicht Ziel sein bei jeder Bremsung bis zum Stillstand den Fahrgästen ein zustimmendes Nicken abzufordern.