Wenn ich das schon so lese, dann wird sich RT vermutlich auch weigern, die Bestellungen zu stornieren. In diesem Fall solltet ihr ihn freundlich auf die Rom-I-Verordnung hinweisen, aus der hervorgeht, dass deutsches Recht für euren Vertrag gilt und dieses sieht bei fehlgeschlagener Nachfristsetzung im Verzug die Rücktrittsmöglichkeit vor. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass jetzt keiner Lust hat wegen 30 Euro vor Gericht zu ziehen, um sein Recht nötigenfalls einzuklagen.
Die Ausrede mit den Szenarien wirkt ziemlich lächerlich auf mich. Das erklärt keinen Verzug von mehreren Monaten. Wenn ein „Major Bug” gefunden worden wäre, hätte ich das verstanden, aber das ist ja wohl nicht der Fall. Selbst wenn, ist die Kommunikation für die Tonne. Sorry, auch wenn ich nicht betroffen bin, durch solche Aktionen hätte ich auf den Publisher auch keine Lust mehr.