Hallo,
die vorgenannten Hinweise, wie mit solchen "gefälschten" Mahnungen umzugehen ist, sind allesamt richtig. Die Frage ist, wann diese Dinger immer genauer, sprich, fehlerfreier werden.
Hier bleibt insbesondere der Tip , keine unbekannten Dateien zu öffnen und schon gar nicht auf derartige Mahnungen durch Zahlung zu reagieren. Vielmehr sollte man sich den Überblick verschaffen, ob tatsächlich eine Forderung besteht und sich mit dem "echten Gläubiger" in Verbindung setzen.
Im Zweifel ist es nicht ratsam, auf Mahnungen nicht zu reagieren. Spätestens, wenn sich ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt meldet, sollte man zumindest erwidern, dass man die Forderung nicht kennt o. ä. Manche verfolgen nämlich die Masche, dass sie damit rechnen, der Empfänger der Mahnungen wirft diese unbesehen in den Briefkasten. Dies wird dann gefährlich, wenn die Post vom Mahngericht kommt. Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens kann jedermann eine Forderung behaupten und einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Beim Gericht prüft kein Richter, sonder lediglich ein Rechtspfleger, ob der Antrag formal in Ordnung ist (also ob alle notwendigen Punkte drin sind). Wenn der vermeintliche Schuldner dem dann ergehenden Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, kann der vermeintliche Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen kann man dann auch noch widersprechen, aber wer die Post bis dahin nicht ernst genommen hat, der fällt aus allen Wolken, wenn plötzlich das Konto oder Lohn gepfändet wird oder eben der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Und alles wegen einer Forderung, die nie bestand.
Das war der Senf von meiner Seite...
Viele Grüße
Marcel T.