Beiträge von Prelli

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    Kiter:
    Gute Frage...
    Softwarekauf auf Datenträger:
    Normalerweise kannst du die nur zurückgeben, wenn die Verpackung unbeschädigt ist. Oft wird man mit der EULA aber erst während des Installierens konfrontiert.
    Rein rechtlich gesehen hattest du also keine Chance einer zumutbaren(!) Kenntnisnahme. Ich möchte mal behaupten (Achtung, ich bin nur Laie), dass eine Rückgabe der geöffneten Verpackung möglich sein muss, wenn eine Möglichkeit der Zustimmung einer Lizenzvereinbarung (EULA) anders nicht zumutbar(!) möglich ist.


    Downloadkauf:
    Die EULA sollte bereits VOR dem Download einzusehen sein. Meist steht irgendwo dabei, dass man bei Anklicken des DL-Knopfes der Lizenzvereinbarung zustimmt. Wenn du das nicht tust, kannst du den DL verweigern und dein Geld rückfordern, sofern du schon bezahlt hast.
    Meist ist man aber auch schon VOR dem kauf zumutbar(!) in der Lage, Kenntnis der EULA zu erlangen, und zwar irgendwo auf der Seite des Shops.

    Wenn du Berge bautest und dann die Gleise plötzlich weg waren, hast du irgendwas verkehrt gemacht.
    Was weiß ich aber nicht.
    Versehtnlich gelöscht?
    Und was genau heißt "unsichtbare Gleise"? Sind sie da und wirklich unsichtbar oder sind sie gänzlich weg?
    Denn einfach unsichtbar werden können Gleise nicht einfach so.


    Also bitte genauer schildern und mal genau prüfen, welche Gleise du mit welcher Trackrule verlegt hast.


    Ansonsten: Backup zurücksichern.

    Bei der 2010er Version stand das dort beim Abnicken/Anfordern des Downloads irgendwo.
    Beim 2011er weiß ich es nicht.
    Arbeitslose deshalb, weil auch sie unter Umständen zum Kreis der "Lernenden" gehören können.


    Bei Lehrkräften stand dort allerdings der Zusatz, dass die Version nur zum eigenen Nutzen verwendet werden darf und keinesfalls zu Lehrzwecken.


    Warum Rentner? Weiß ich auch nicht. vermutlich weil diese eh nur 0,0001% aller Nutzer ausmachen, oder so.

    Kannte ich noch nicht.
    Danke
    Ist aber von Amicitreni und man sollte sich die besser dort besorgen, weil die Chance, eine aktuellere Version zu erhalten dort am größten ist. leider findet man auf "Fremdseiten" öfter nicht gepflegte ältere versionen, daher besser immer an der Quelle gucken.



    v1.1
    http://www.amicitreni.org/

    Das brauchst du auch nicht. Das nennt man konkludentes Handeln, Verhalten oder hier: Einverständnis.
    Wenn du in den Supermarkt gehst akzeptierst du deren Hausordnung und wenn du ferner einen Artikal auf das Band an der Kasse legst, signalisierst du der Kassiererin durch dein konkludentes Handeln, dass du die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen akzeptiert hast und ferner, dass du den Artikel zu erwerben wünschst.
    Hier ist das genauso. In dem Moment, wo du zumutbar Kenntnis davon hast erlangen können, ist RSC auf der rechtlich abgesicherten Seite.



    Edit: nachtrag:
    Konkludentes Handeln am beispiel des ÖPNV:


    Quelle: Wikipedia

    Zitat von Wikipedia

    Steigt jemand in öffentliche Verkehrsmittel ein, kommt automatisch durch schlüssiges Verhalten ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen zustande.[7] Das Beförderungsunternehmen unterbreitet durch Halten an der Haltestelle ein Angebot an jedermann (Ad incertas personas), das der Fahrgast durch bloßes Einsteigen annimmt; im Einsteigen liegt das schlüssige Verhalten. Damit unterwirft sich der Fahrgast durch Einsteigen dem Beförderungsvertrag einschließlich der Beförderungsbedingungen.

    Auch ohne dass man die Bedingungen jemals las. Du hättest sie aber lesen können.

    ice:
    Ich behauptete auch nicht, dass RSC das nicht duldet.
    Nur wie gesagt lässt sich daraus nicht ein Recht ableiten. Auch kein Gewohnheitsrecht.
    Ob nun die rechtliche Situation uns gefällt oder nicht, spielt dabei garkeine Rolle.
    Es ist daher strategisch unklug, mit Hilfe der Duldung seitens RSCs da ein "Recht" oder eine Duldung auch an anderen Stellen einfordern zu wollen. Der Schuss kann nur ins Leere gehen. Dieses "Argeument" ist keins.
    Und wenn RSC ab sofort beschlösse, vehementer dagegen vorzugehen, wäre das Recht auf deren Seite.


    AC:
    Du hast die EULA in dem Moment akzeptiert, indem du das TS2014er-Game startetest.
    Ich möchte auch mal vermuten, dass es in der EULA des TS2013 und in der des TS2012 inhaltlich ähnlich nachzulesen war.

    Genau.
    Im Gegenteil wirst sogar du dann zu einem Urheber, den das Urheberrecht versucht zu schützen. Nämlich zu dem Urheber deiner Strecke.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob da noch nicht mal ein Grashalm mitgeliefert wird.

    Das kommt darauf an.
    Eine Strecke ist im einfachsten Fall nur eine Liste an Beschreibungen und Plänen. Darin ist beschrieben, welches Gleis wo liegt und welcher Baum wo steht. Du musst ja keine Objekte mitliefern, sondern kannst auf Objekte verweisen, die der Nutzer bei sich bereits vorliegen hat.


    Sobald du aber diese Objekte mitliefern möchtest, bewegst du dich auf Glatteis, egal ob das Payware oder Freeware ist.

    Nur um das mal klarzustellen:
    RSC verbietet Repaints ganz generell.
    Nur weil das seitens RSC geduldet wird lässt sich kein "Recht" daraus ableiten.


    Nachzulesen unter Anderem in den (auch deutschen) EULAs, Punkt 8.1 Absatz b und c


    Ich zitiere mal

    Zitat


    8.1
    (b)
    Vorbehaltlich einer Autorisierung durch uns in dieser EULA (oder sofern gesetzlich erlaubt): Kopieren, Vermieten, Unterlizenzieren, Überlassen, Verändern, Anpassen, Zusammenfügen, Übersetzen, Rückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren, Disassemblieren oder Anfertigen von Bearbeitungen, basierend auf der Software als Gesamtheit oder als Teil davon;
    (c)
    Hacken, Versuchen zu hacken, Vertreiben, Modifizieren, Übertragen, Wiederverwerten (re-use), Wiederposten (re-post) oder Benutzen der Software in ihrer Gesamtheit oder als Teil davon (einschließlich der geistigen Eigentumsrechte und Kopierschutzsoftware, die Teil der Software oder von Steam ist, oder mit einem von beiden geliefert wird) zu irgendeinem Zweck, sofern dies nicht zuvor von uns schriftlich autorisiert wird;


    Quelle: \Steam\SteamApps\common\RailWorks\Manuals\DE\EULA TS2014 v2 de.pdf


    Also... nur weil RSC dazu nichts sagt, kann unmöglich impliziert werden, dass RSC es erlaubt. Das ist eindeutig nicht der Fall.



    Zitat von ES44AC

    Konfigurationsdateien sind, soviel ich weiß, nicht urheberrechtlich geschützt.

    Meiner Ansicht nach ist das falsch.
    Letztlich sind z.B. Sound-Modifikationen oder auch TimeOfDays oder Wetter-Dateien nur Konfigurationsdateien. Es wird aber niemand ernsthaft bestreiten können, dass die Pakete von z.B. Armstrong Powerhouse (SoundPack, Lightning Enhancement Pack) einem Urheberschutz unterliegen.

    Darum geht es garnicht. Jedenfalls nicht bei mir.
    Wie ich schon vorher schrieb, betrifft dies primär Satzzeichen. Dafür muss man kein Literat sein, um zu verstehen, dass am Ende eines Satzes mal ein Punkt kommen sollte.


    Und auch Kommas können Leben retten, wenn sie einem Satz eine gänzlich andere Bedeutung verleihen.
    Wir essen jetzt Opa!
    Wir essen jetzt, Opa!

    Mag sein, aber Absätze und ein elementarer Fundus an Satzzeichen ist sprachübergreifend Usus in jeder mir bekannten Sprache. Da muss man nur mal willkürlich einen willkürlichen Begriff in fremdsprachigen Wikipedias nachsehen.
    Wer nicht wenigstens einen Punkt am Satzende machen kann, dem ist nicht zu helfen, Legasthenie hin oder her.
    Übrigens habe ich selbst eine Rechtschreibschwäche. Das ist also keine Entschuldigung und die echten Legastheniker, die ich kenne (2 Stck immerhin) bekommen bessere Sätze zusammen als manch Einer hier, weil sie selbst genau wissen, wie schwierig es ist, Sätze zu lesen und zu verstehen, und wenn da auch noch Fehler drin sind oder Satzzeichen fehlen, dann fangen die das stolpern an beim Lesen. Gleiches gilt auch für die, die kein oder kaum Deutsch können.
    Schmeißt mal so einen Salat nach Google-Translate, da kommt noch mehr Müll raus als sonst schon.
    Viele rotzen irgendwelche Pamphlete hier hin, denn... iss ja nur'n Forum. Aber bitte, kein Problem,... geh ich halt weiter mein Ding machen.
    Trotzdem sollten sich manche hier echt was schämen, was sie hier einem zumuten.

    *nasepopel*
    Wieso'n datt ey?
    Richtichschrebn is voll uncool Alda unn mir doch lattemachiatto watt ihr denkd hauptsach is datt ihr helfen tut aber flott *popelwegflitsch* und kommakommastrich iss was vür waicheier unn puusys
    ihr wolltn punkt hamm?da gibs nen popel ---> .
    Unnwernichkapierenwillwasichhierabsonderderissdoofey


    :ugly: