Hallo alle zusammen, ich habe die letzten Tage/Wochen mir diesen Thread mal etwas genauer durchgelesen und ein wenig zu den Themen überlegt, speziell zu den Aussagen von "JTG".
Mir ist von "JTG" noch kein werbeträchtiges Gewinnspiel mit nötigem Kauf eines Produktes/Produkten, noch überhaupt ein Gewinnspiel aufgefallen, in sofern kann ich persönlich nicht beurteilen, ob diese Gewinnspiele auch so stattfinden bzw. stattgefunden haben. Laut "JTG" aus dem Beitrag #3.008 geht nicht hervor, ob die Gewinnspiele jeweils einzeln für die aufgeführten verschiedenen Nutzergruppen bzw. Kunden veranstaltet werden oder wurden.
Ich als potenzieller Kunde habe mich ein wenig durch verschiedene Internetseiten gelesen, um zu verstehen, ob ein Gewinnspiel noch ein Gewinnspiel ist, wenn ein Einsatz bzw. ein indirekter Einsatz nötig ist.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg schreibt auf ihrer Internetseite hierzu folgendes im ersten Absatz:
"Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von der Entrichtung eines Einsatzes abhängig gemacht werden. Kostenpflichtige Gewinnspiele müssen behördlich genehmigt werden. Ein Einsatz liegt nicht nur dann vor, wenn ein Teilnehmer z. B. ein Los kaufen muss. Es gibt auch sogenannte versteckte Einsätze, z. B. bei Zahlung eines Eintrittspreises oder Abschluss eines Kaufvertrages, wenn die Teilnahme an den Kauf einer Ware gebunden ist."
(Quelle:https://www.ihk.de/emden/recht…preisausschreiben-2353022)
Sollten die Gewinnspiele, welche an eine Ware bzw. Waren gebunden sind, genehmigt sein, scheint es laut diesem ersten Absatz völlig in Ordnung zu sein. Allerdings kann man als Außenstehnder eine solche Geschäftspraktik definitiv kritisieren, da immer eine bestimmte Personengruppe bei diesen Gewinnspielen ausgeschlossen ist, wenn dieses Gewinnspiel eben nur für zahlende Kunden ist.
"Juraform.de" schreibt unteranderem zum Thema Gewinnspiel:
"...es erfordert aber jedenfalls im Gegensatz zum Glücksspiel keinen gesonderten (geldwerten) Einsatz. Erforderlich ist jedoch ebenfalls das in Aussichtstellen eines Gewinns, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."
(Quelle:https://www.juraforum.de/lexikon/gewinnspiele)
Natürlich ist es auch in gewisser Hinsicht lobenswert, einen Kunden, der ein Produkt gekauft hat, an das eigene Geschäft zu binden und ihm somit zusätzliche Inhalte zu bieten. "VirtualRailroads" tut dies in Form von Repaints, welche man nach dem Kauf kostenlos erhalten kann. Hierbei wird nicht zusätzlich durch den Zufall entschieden, sondern man erhält es garantiert.
Zusätzlich kommt es mir auf der "JTG"-Webseite etwas unschön vor, dass das Impressum mit der Datenschutzerklärung zusammenhängt, was diese ganze Seite doch etwas unübersichtlich macht. Außerdem kann man die E-Mail-Adresse nicht einfach kopieren, da kein "@"-Zeichen angegeben wird und es ist keine Telefonnummer direkt zu erkennen (Telefonummer auf Anfrage). "VirtualRailroads" gibt dies zum Beispiel ganz transparent und offen für den Kunden preis.
Trotz alledem werde ich natürlich nicht davon absehen, bei "JTG" zu kaufen, wenn mein Interesse für die Artikel einen Kauf rechtfertigt. Es ist gut, wichtig und auch schön, dass Add-Ons bzw. Inhalte für den TrainSimulator Classic angeboten werden.
Beste Grüße
PS: Urteile zu diesem Thema sind mir bekannt. Diese Treffen auf Einzelfälle zu.
So sind zum Beispiel die Deckel-Aktionen bei Bierflaschen zulässig. Diese Aktionen sind meistens transparent in Stückzahl der Gewinne und Menge der Gewinnflaschen. Diese Aktionen verleiten niemanden zwangsläufig dazu, teilzunehmen, da keine untransparente Lockung stattfindet bzw. keine psychische Verleitung zum Kauf entsteht.