Auf Heise erschien gerade eine Meldung zu dem Thema:
http://www.heise.de/newsticker…hnt-Valve-ab-1709509.html
Das könnte spannend werden falls sich EuGH und die Verbraucherzentralen durchsetzen können.
Zu einer juristischen Beurteilung fühle ich mich leider nich kompetent genug.
Gruß
Kris
Verbraucherzentralen mahnen Valve ab
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oh, ja die neuen Nutzungsbedingungen hab ich kurz überflogen und akzeptiert, was soll man da auch machen. Ich muss sagen das ich auch nicht sagen könnte was Valve da geändert hat. Is aber wie mit allen Nutzungsbedingungen bei Softwareinstallationen die les ich eigentlich nie. Sehr leichtgläubig Aber gut zu wissen das die VZ sowas auch bemerkt.
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Na, da bin ich mal gespannt was dabei raus kommt. Die eingeschränkten Weiterverkaufsrechte, bzw die Unmöglichkeit des Weiterverkaufs sind ja bislang noch der größte Kritikpunkt an Steam. Welcher viele Nutzer von Steam abhält.
Gruß, Jim
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was bleibt einem auch anderes übrig, wenn beim Start von Steam ein Fenster aufploppt, bei dem ein aktzepieren und ablehnen Knopf zu drücken ist. Drücke ich auf ablehnen, kann ich RailWorks und die anderen gekauften Spiele nicht mehr spielen.
Das ist quasi Nötigung.
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Tja... und dann wird seitens der Unterhaltungsindustrie groß rumgejammert, warum manche Leute eine Raubkopie bevorzugen, die ohne diese Gängelung läuft, die ohne Internetverbindung funktioniert, die keine Registrierung und den damit verbundenen Zwangsexhibitionismus verlangt und einem nicht dauernd die liebevollen Änderungen wegbügelt, weil Steam "denkt" die von mir geänderte BIN-Datei sei kaputt und müsse ersetzt werden gegen die Originale.
Mir fallen noch mehr Nachteile ein... aber ich schlucks runter, weil ich sonst meine Herztropfen brauche und ich will auch keineswegs "Werbung" machen oder zu anrüchigen Dingen animieren. Aber manchmal denke ich schon, dass ich doch echt bekloppt bin, diesen ganzen Blödsinn mitzumachen.
Und wenn ich dann keine Lust mehr auf ein Game habe, darf ich es nicht mal verkaufen. Das ist ungeheuerlich!
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Wahre Worte Prellbock
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Was die neuen AGB anbetrifft, darf man wirklich gespannt sein. Der Normalfall in der "realen Welt" sieht ja so aus:
Man hat einen Vertrag mit Firma F, die teilt nun mit, daß sie einen Teil des Vertrags ändern will (fiktives Beispiel: der Handyprovider schreibt, Telefonieren geht weiterhin, SMS wird nicht mehr angeboten), dann kann der Vertragspartner prüfen, ob ihn das überhaupt interessiert oder ob er vielleicht etwas dafür bekommt (um beim Beispiel zu bleiben, der Handyprovider empfiehlt die Nutzung einer passenden App, die Kurznachrichten per Internet versendet und bietet dazu eine Internetflat gratis an). Wer mit der Änderung einverstanden ist oder sie zumindest nicht als Problem sieht, nimmt das hin, alle anderen nutzen das Sonderkündigungsrecht, das man in einem solchen Fall hat. Ist nicht immer optimal, aber man kann zu nichts gezwungen werden.
Wenn ich aber Hunderte von Euros in Produkte stecke und dann heißt es, wir ändern jetzt die Spielregeln und wer nicht mitspielt, verliert seine "Investitionen", das sehe ich dann auch ziemlich kritisch.Was den Softwareverkauf anbetrifft, ist die Sache leider weniger ergiebig. Der EuGH hat nur entschieden, daß es kein systemimmantes Hindernis gibt, Software weiterzuverkaufen, die man ohne Datenträger erworben hat. Es wurde aber nichts dazugesagt, daß der Hersteller oder ein Distributor die Möglichkeit dazu schaffen müssen. Man darf also, aber wenn es nicht geht, geht's halt nicht.
Theoretisch wäre der Handel mit gebrauchten Spielen gerade in einem geschlossenen System wie Steam leicht umzusetzen, weil Steam gerade auch sicherstellen könnte, daß eine Lizenz übertragen und nicht etwa (illegal) kopiert wird. Aber das würde Valve Umsätze kosten und das will man nicht und der EuGH hat auch nicht wirklich etwas zu der Frage entschieden, daß jemand seinen Kunden das ermöglichen müßte.
In diesem Punkt halte ich die Abmahnung zumindest für gewagt. -
Und wenn ich dann keine Lust mehr auf ein Game habe, darf ich es nicht mal verkaufen. Das ist ungeheuerlich!
naja, wenn ich keine Lust mehr auf'n Film hab, kann ich auch nicht die Kinokarte weiterverkaufen - insofern ist das zumindest "normal" (ob's mir gefällt oder nicht).
(ansonsten stimm ich dir zu @Prellbock)Was die erwähnten Gerichtsurteile usw. angeht, sagen die ja nur aus, das Valve/Steam jemanden nicht verklagen kann, wenn er seine Software (Steam-Account) verkauft - was ja durchaus möglich ist, auch wenn's wohl kaum jemand machen mag . Steam kann dadurch aber keineswegs verpflichtet werden, selbst einen "Gebrauchthandel" anzubieten (genauso wie ja auch kein Endkunde verpflichtet werden kann, seine Software zu verkaufen...).
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Ich möchte jetzt nicht Kümmel spalten, aber der Besuch eines Kinos ist eine Dienstleistung, die für dich als Besucher erbracht wird und dem Dienstleister auch dann eine Dienstleistung zumindest teilweise abverlangte, wenn du mitten im Film dich entschließt, zu gehen. Daher passt der Vergleich nicht.
Der Vergleich zu einer Film-DVD oder Film-BluRay passt hingegen sehr gut und diese im Original weiterverkaufen zu können ist unstrittig gängige Praxis.
Selbiges gilt für Bücher, Zeitschriften, Musik-Datenträger oder auch Bilder: Alles Sachen, an denen man nicht zwingend Eigentum erwirbt, sondern nur Nutzungsrechte.Diese Kundengängelung ist jedenfalls eine Zumutung. Sie beschränkt sich ja nicht nur auf das (angebliche) Weiterveräußerungsverbot, sondern betrifft auch viele andere Bereiche, wie ich oben schon schrieb.