[Karlsruhe Strasbourg] ICE 2 wird nicht angezeigt

  • Ich versehe eure persönlichen Angriffe nicht. Ich tue es doch auch nicht. Der eine oder andere von euch scheint es immer noch nicht verstanden haben: Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 06.10.91. Es ist also nur wenige Tage alt und für jeden Europäer bindend. Dort wird folgendes unter Punkt 53 formuliert:


    <zitat> 53 In the light of the foregoing considerations, the answer to the first question referred is that Article 5(1) of Directive 91/250 must be interpreted as meaning that the lawful purchaser of a computer program is entitled to decompile all or part of that program in order to correct errors affecting its operation, including where the correction consists in disabling a function that is affecting the proper operation of the application of which that program forms a part. </zitat>


    Übersetzt heißt das
    53 Nach alledem ist auf die erste Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/250 dahin auszulegen ist, dass der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms berechtigt ist, dieses ganz oder teilweise zu dekompilieren Programms, um Fehler zu korrigieren, die seinen Betrieb beeinträchtigen, auch wenn die Korrektur darin besteht, eine Funktion zu deaktivieren, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Anwendung beeinträchtigt, zu der dieses Programm gehört.

    Das bedeutet, dass der Besitzer eines rechtmäßig erworbenen Programmes berechtigt ist, es zu dekompilieren und darin Fehler zu suchen. Wenn Fehler gefunden sind, ist der Besitzer berechtigt, den Hersteller und die Nutzer davon zu verständigen. Das ist fair.

    Fehler sind zum Beispiel auch die ständige Verbindungsaufnahme des Programmes mit seinem Erfinder auf unsere Kosten und ohne der ausdrücklichen Genehmigung der Besitzer, sowie das "Überschwemmen" des Desktops und Menüs mit unerwünschter Werbung. Deshalb habe ich auch meine Firewall so eingestellt, dass die Verbindungsaufnahme mit dem Softwarehändler in Washington (DC) unterbleibt. Das ist mein gutes Recht und das eines jeden anderen Nutzers auch.
    Ihr müsst auch nicht jedes Jahr eine neue Programmversion kaufen. Der Hersteller des Betriebssystems korrigiert jährlich seine Software, ohne Geld von uns zu verlangen. Denkt mal darüber nach.

    Nur Feiglinge machen ein Backup. Ich bin ein Feigling

  • Das ist ja alles schön und gut, aber was hat das mit diesem Thema zutun? Wir wollten doch nur wissen, wo du deine DTG-Addons als .rwp herbekommst, denn auf Steam (welcher in dem Fall der einzig legale Weg wäre) wird es dir direkt in deinen TS "geparkt", ohne irgendwas manuell installieren zu müssen. Deshalb nochmal klar und deutlich - Woher lädst du deine TS-Addons?!

  • Ich versehe eure persönlichen Angriffe nicht.

    Ich weiß nicht, was du als persönlichen Angriff betrachtest. Auf jedenfall hast du einige Falschbehauptungen aufgestellt. DTG-Addons gibt es nicht als rwp-Paket. Also wenn du ein DTG-Addon als rwp hast, hast du das entweder selbst so verpackt (wogegen nichts einzuwenden ist) oder da hast du Raubkopien (wogegen sehr wohl etwas einzuwenden ist).



    Fehler sind zum Beispiel auch [...]

    Das sind Eigenschaften, die dich stören (soweit ok) aber KEINE FEHLER.

    Natürlich ist es absolut dein Recht, Gegenmaßnahmen (Firewall ...) zu ergreifen. Allerdings musst du dann gegebenenfalls mit Funktionseinschränkungen leben. Schließlich hat auch der Anbieter Rechte und ist nicht verpflichtet, kompatibel mit jeder beliebigen Anwender-Paranoia zu sein.

  • Bedeutet Hinterwaeldler bekommt als einzigster exklusiv von DTG. RWP Dateien zum Download. Klingt alles sehr komisch und bin gespannt auf die Antwort wie er RWP Dateien über Steam bekommt. Anscheinend haben wir alle geschlafen und unsere Pc's verseuchen lassen. :/8|:lolx2:

  • Je mehr er herum lamentiert, umso verdächtiger macht er sich.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.