Urheber-Rechte Diskussion aus Oberleitungen in Weichenvorfeldern bauen


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Aber nur am Rande, es ist bisher nicht erlaubt, Streckenupdates mit der RLB-Team Oberleitung zu veröffentlichen.

    Steht wo geschrieben? Ausserdem kannst du nichts dagegen machen, solange du kein Geld dafür verlangst und der Kram Freeware bleibt. Zumal RLB sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde.

  • Ausserdem kannst du nichts dagegen machen, solange du kein Geld dafür verlangst und der Kram Freeware bleibt.

    Da liegst du leider falsch, Stichwort UrhG §12.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • Darüber kann sich streiten, wie man es genau auslegt, Mag sein das auch Freeware betrifft, aber Kein Richter der Welt wird für sowas eine Klage stattgegeben, da du keine Gewinmabsichten damit hast und daher dem Urheber auch kein Schaden in dem Sinne entsteht. Du musst ja auch bedenken das nichts mitgeliefert wird, sondern das Benötigte DLC voraus gesetzt wird.

    Aber allgemein finde ich dass das deutsche Urheberrecht zu ungenau in solchen Fällen ist.

  • Urheberrecht umfasst alles (sogar eine hingekritzelte Zeichnung/Skizze) ;)

    Sicher braucht man das entsprechende DLC, allerdings hast du das Werk trotzdem genutzt und diese Abmahn-Paragraphenreiter lauern nur auf ihre Chance.

    Don't believe what your eyes are telling you, all they show is limitation, look with your understanding.

    Wer für Meinungsfreiheit ist, muss auch andere Meinungen aushalten.

  • aber Kein Richter der Welt wird für sowas eine Klage stattgegeben

    Das ist gar nicht notwendig.

    Der Rechteinhaber stellt dir zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu.


    Wenn der Rechteinhaber etwas nicht möchte, sollte man das akzeptieren, finde ich, und nicht mit rechtlichen Spitzfindigkeiten oder gar mit der "Trägheit" der Gerichte argumentieren.

    Sollte es sich um Public Domain handeln, dann kannst du damit machen, was du willst, aber als Contentersteller hast du die Hoheitsrechte, wenn es was anderes als Public Domain sein sollte.


    Selbst Repaints von Freeware-Lokomotiven unterliegen diesem Recht, weswegen man um Erlaubnis fragen sollte, wenn man ein Repaint anfertigt. Ich erinnere mich an den Akt, den ich unternahm, um von Giovannis Freeware-Vossloh-G2000 ein Repaint machen zu dürfen. Durfte man nämlich nicht, das hat er untersagt. Und hätte ich nach Betteln und Quengeln nicht trotzdem seine Erlaubnis irgendwann bekommen, hätte ich es nicht veröffentlichen dürfen.


    Über sowas setzt man sich nicht hinweg, meiner Meinung nach, nur weil man keine Klage zu erwarten hat.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

    Einmal editiert, zuletzt von Prelli ()

  • Nur weil etwas nicht geahndet wird, bedeutet das ja nicht, dass es erlaubt ist. Der Rechteinhaber kann dir ja auch einfach nen Trupp Russen vorbeischicken, um seine Genugtuung zu erhalten, wenn er schon vor nem ordentlichen Gericht mit so einer, für unseren Staat, "Lappalie" nicht weiterkommt. Ist zwar auch nicht legal, aber das hilft dir dann auch nicht mehr, wenn du mit ner blutenden Nase deine Türe zumachst. Der Mensch neigt dazu, seine Rechte durchzusetzen, wie immer er es bewerkstelligt. Wenn die zuständige Obrigkeit das Recht des Einzelnen nicht interessiert, dann unternimmt der Einzelne eben selbst die Maßnahme. Das hat schon immer so funktioniert. Ich wäre also durchaus vorsichtig mit der Idee "mir kann doch keiner was".