Ich sags nochmal:
Polizisten haben Spielraum bei der Bemessung von Verkehrsvergehen die nicht eine strafverfolgende Anzeige nach sich ziehen. Wir reden hier nicht von Straftaten mit Kraftfahrtzeugen sonder von Verkehrsvergehen.
Edit:
..und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert.
Dann gibt es 65 Euro und ein Punkt.
Wenn kein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert wird ...durch das Parken auf dieser Fläche ...
dann kann ein hinzu kommender Polizist die zuverhängte Strafe im eigenen Ermessungsfall bestimmen.
Er kann wenn keine Einsatzstörung passiert ist oder der Halter gerade dazu kommt, mit weniger Strafe zufrieden geben.Das kann er wenn er z.B. sieht wie der Fahrer kurz in einen Kiosk verschwindet und zum Fahrzeug zurück kommt durchaus nach Belieben Strafverfolgen.