Fdl ruft an und man läuft draußen irgendwo rum, wie läuft das?


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  • Grundsätzlich muss man vorallem unterscheiden zwischen einem Notruf und einem Nothaltauftrag!


    Eine Notdurchsage ist durchzuführen, wenn bei drohender Gefahr oder in Notfällen ein Auftrag oder eine Meldung dringend abgegeben werden muss. Inhalt einer Notdurchsage kann
    .) die Meldung einer Betriebsgefahr,
    .) ein Nothaltauftrag*,
    .) eine Notfallmeldung oder
    .) das Anfordern von Hilfe sein.

    Während der Notrufverbindung darf nur der zuständige Fdl/Zl/Zlr/Ww über Einzelsprechverbindung Rückfragen an den die Notdurchsage abgebenden Teilnehmer stellen.

    *(2) Bei Gefahr müssen Sie anhalten, sofern nicht die Gefahr durch das Anhalten vergrößert wird.

    Halten Sie wegen einer Gefahr an oder kommen Sie aus nicht erkennbarem Anlass zum Halten, so müssen Sie die Gefahr auch für Nachbargleise annehmen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass die Nachbargleise befahren werden können.

    Sie müssen Signal Zp 5 geben, um das Zugpersonal und andere in der Nähe befindliche Mitarbeiter aufmerksam zu machen und zur Hilfeleistung aufzufordern.

    Als Triebfahrzeugführer eines Zuges, der wegen drohender Gefahr angehalten worden ist, dürfen Sie nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters weiterfahren.

    (3) Bei Gefahr müssen Sie sofort zusätzlich zu den Maßnahmen nach Abschnitt 2 Nothaltauftrag geben.

    (7) Sie müssen einen Nothaltauftrag sofort ausführen, auch wenn Sie ihn unvollständig aufgenommen haben.


    Quelle: Ril 408/418
    Ich denke damit ist das jetzt geklärt?

  • War ja nichts gegen dich, aber wenn ich um 5 Uhr einen Fdl anrufe der nach 2x 1 Minute Wartezeit nicht drangeht und beim dritten mal dann ein halbverschlafendes "Joaaa......" kommt ja sorry

    Wobei das abhängig von der Strecke und der Situation ist - es gibt ja Strecken wo der Fdl nachts Pause hat.


    Wir sind uns da hoffentlich einig, dass ein Notruf an alle Züge sicherer und unmittelbarer ist, als das einfache zurückstellen sämtlicher Signale, oder?

    Nein, da sind wir uns nicht einig. Ein Notruf ist in der Situation ja schon erfolgt, wenn aber ein Zug gerade in einem Funkloch ist oder der Funk gestört ist besteht die Gefahr dass ein weiteres Absetzen eines zweiten Notrufes den Zug ebenfalls nicht erreicht. Mit dem auf Halt stellen der Signale könnten also u.U. Züge erreicht werden, die per Zugfunk nicht erreicht wurden. Nachteil ist natürlich, dass nur Züge gestoppt werden, die ein Signal vor der Nase haben.


    Und wenn die Richtlinie 408 nicht sagt, ich soll alles auf Halt schmeißen, was auf Halt zu schmeißen ist, nur weil ein Notruf nicht verständlich ist, dann mach ich das auch nicht.Und vor Gericht schaut der Richter auch nur ins Regelwerk, wenn ich dageben verstoße und nach meiner eigens erdachten 408 arbeite, dann habe ich schon eher ein Problem.

    Falsch, ein firmeninternes (!) Regelwerk entlastet bei einem Strafprozess nicht automatisch von persönlicher Verantwortung. Die Frage ist also - konntest Du wissen, dass ein Notfall vorlag, und hättest Du es mit dem Wissen das Du hattest sowie Deinen Möglichkeiten verhindern können? Bei der Beurteilung dieser Frage kann das Regelwerk natürlich durchaus eine Rolle spielen, das ist aber nicht das einzige Kriterium.


    Dazu kommt, dass die 408 an dieser Stelle offenkundig bewusst extrem schwammig gehalten ist und die Verantwortung ausdrücklich dem einzelnen Mitarbeiter zuschiebt:

    1 Grundsatz
    Wenn eine Gefahr droht, muss in eigener Verantwortung umsichtig und entschlossen alles getan werden, um die Gefahr abzuwenden oder zu mindern. Im Betriebsstellenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.
    2 Züge anhalten
    (1) Bei Gefahr sind Züge anzuhalten, sofern nicht die Gefahr durch das Anhalten vergrößert wird.

    Wenn Gefahr droht ist ein auf Halt stellen aller Signale also durchaus ein mögliches Mittel zur Wahl. Ob jetzt ein eingehender Notruf, dessen Inhalt nicht verständlich ist, eine drohende Gefahr darstellt, ist Auslegungssache, oder gibt es da noch eine nähere Definition? Da ein Notruf ja ausdrücklich für Gefahr vorgesehen ist, kann man in meinen Augen einen unverständlichen Notruf durchaus als drohende Gefahr betrachten.

    Ich werf doch keine Signale auf Halt wenn die Sachlage völlig unklar ist! Schon mal dran gedacht was ein 2000er im Zug anrichten kann? Also ganz ehrlich, ich kann dein handeln nicht wirklich nachvollziehen...



    Ich weiss ja nicht wo du arbeitest, ob auf irgend so einer Pfefferminzstrecke mit 4 Zügen die Std. oder auf einer Hauptstrecke wie der Riedbahn? Wir auf der Riedbahn werfen auf jeden Fall nur dann Signale auf Halt
    wenn es die Situation erfordert und nicht einfach so! Keine Ahnung wie das bei Euch so läuft, aber bei uns sind alle Profis die wissen was sie tun, sonst wären sie nämlich nicht da, sondern irgendwo in der Provinz!

    Schon mal daran gedacht was ein nicht angehaltener Zug anrichten kann, weil der Notruf nicht geklappt hat? Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man bei einem unverständlichen Notruf sofort alles anhalten sollte, es gibt in meinen Augen aber durchaus Argumente die da dafür sprechen. Erst noch lang und breit rumzutelefonieren um rauszufinden was los war dauert Zeit - und wenn wirklich ein Notfall vorlag, u.U. zu viel Zeit. Die Frage ist also, wie sehr man dem GSM-R traut, und da sind Sichtweisen, die GSM-R nicht hundertprozentig trauen, in meinen Augen durchaus nachvollziehbar. Dazu kommt dass Sicherheit vor Pünktlichkeit geht, was hoffentlich nicht nur in der Provinz gilt, sondern auch auf der Riedbahn.


    Ich fürchte aber dass es eine (aus Sicht der Sicherheit) optimale Lösung nicht gibt. Wenn man in diesem Fall den Zugverkehr vollständig anhält kann das natürlich kontraproduktiv sein, falls der der den Notruf ausgelöst hat eigentlich einen Notarzt bestellen wollte, jetzt aber vor einem haltzeigenden Signal im Funkloch steht. Falls er eine Entgleisung mit Gefahr für den Gegenzug melden wollte, kann es dagegen die entscheidende Rettung sein, wenn der Fdl sofort alle Signale einwirft.


    Von daher finde ich es nicht in Ordnung dass Du hier einen Kollegen (?) von Dir so blöd anredest, nur weil er die Vorschriften offenbar anders auslegt als Du - oder gibt es hier noch Regelungen, die ich jetzt übersehen habe?