naja... mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Entführte Lok tote oder erhebliche Sachschäden angerichtet hat
Du sagst es. Dank Zugsicherungsystemen und Streckeneinrichtungen und so weiter.
naja... mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Entführte Lok tote oder erhebliche Sachschäden angerichtet hat
Du sagst es. Dank Zugsicherungsystemen und Streckeneinrichtungen und so weiter.
Was will man denn mit einer Lok für Schaden in der Praxis anrichten? Mit einer Lok kann man nicht mal eben so auf einen Weihnachtsmarkt fahren, da die ja nun mal schienengebunden ist.
Du kannst mit einer Lok aber auch "Volldampf voraus", in eine Runde Kesselwagen, gefüllt mit Heizöl oder Blausäure brettern. Am besten noch in der Nähe / direkt in einer Wohnsiedlung und dann aber bitte direkt in die Flanke des Zugs. (Gut - Wozu gibt es Flankenschutz, hilft aber auch nicht immer. Siehe z.B. Heilbronn Sülmertor 1995 oder war es 1997 Waren zwei Regionalbahnen, also nicht dermaßen tragisch, wie oben.)
Gibt auf jeden Fall eine schönes Feuerwerk.
Du kannst mit einer Lok aber auch "Volldampf voraus", in eine Runde Kesselwagen, gefüllt mit Heizöl oder Blausäure brettern.
Wenn da grade der Fahrweg richtig gestellt ist, und eine kaperfähige Lok auf einem Gleis steht und grade gefüllte Kesselwagen sich auf der Fahrstraße befinden etc.. Ansonsten bleibt so was Wunschdenken und eben dem Zufall überlassen.
Siehe z.B. Heilbronn Sülmertor 1995 oder war es 1997 )
Und war es dort bewusste Sabotage, oder ein gewöhnlicher Unfall??
Gibt auf jeden Fall eine schönes Feuerwerk.
Dafür ist Sylvester da, brauch man dafür nicht in den Eisenbahnverkehr eingreifen.
Solche Unfälle gibts ja auch ohne Sabotage immer mal wieder...
@lol515 Was auf der Seite visualisiert wird ist mir recht egal, ich habe eine betriebliche Schweigepflicht unterschrieben.
Und solche Info´s zählen zu den betrieblichen belangen.
Mensch du arbeitest bei der Bahn und nicht beim CIA! Glaubst du echt jemand lyncht dich wenn du die Funktionsweise der PZB erklärst? Wenn ja tust du mir leid, denn diese Information sind öffentlich zugänglich.
Auch wenn die Regelwerke 483.0101 / 483.0111 / 483.0113 / 483.0114 öffentlich zugänglich sind.
Aber jedem sollte bewusst sein das sich die Regelwerke an Personen und Unternehmen richten die sich auf dem Schienennetz der DB Netz AG bewegen deswegen heißen diese ja auch.
Anlage 2.4.3 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG 2017.
Soll das jetzt heißen ich darf öffentliche Unterlagen nicht lesen?
Diese sind zwar gut um hier für den TS mehr Realismus darstellen zu können, weil man sich Informieren kann.
Für andere Sachen aber halt gefährlich wie es sich hier ja zeigt.
Wenn man wissen als Gefahr bezeichnet... Ja dann sind wir wieder an einem Punkt an dem wir nicht sein sollten.
Welchen Schaden richtet du mit nem Auto an, welchen Schaden richtest du mit einer Lok oder mit einem Zug an.
Also mit einem Auto kann ich sehr schnell, sehr viel Schaden anrichten. Das geht mit einer Lok nicht.
Was will man denn mit einer Lok für Schaden in der Praxis anrichten?
Das frage ich mich auch. Wenn ich wirklich ein Zugunglück verursachen will gibt es viel einfachere Methoden, gibts im Baumarkt , kostet um die 100€ und hunderte Menschenleben. Warum also die Arbeit machen und einen Zug stehlen mit dem ich dann so gut wie nichts machen kann außer hundert Meter auf einem Bahnhofsgleis auf und ab fahren?
Und bezüglich Zugangssperren wäre ich vorsichtig. Sieht man ja in der Luftfahrt wie "toll" das funktioniert. Wie viele Terroristen hat diese tolle Cockpit-Türe schon abgehalten? Richtig, keinen! Wie viele Menschenleben hat sie gekostet? Mindestens 183!
Was ist wenn es zu einem schweren Zugunglück kommt, ihr eingeklemmt im Führerstand sitzt und die Feuerwehr doppelt so lange braucht um auch da raus zu kriegen, nur weil das blöde Chip-Schloss nicht funktioniert. Toll! Ihr seit dann zwar vielleicht euer restliches Leben lang schwerst behindert und ein Pflegefall, aber zukünftig kann kein Jugendlicher mehr eine Lok 100 Meter im Bahnhof bewegen. Das sollte Trost genug sein.
Aber jedem sollte bewusst sein das sich die Regelwerke an Personen und Unternehmen richten die sich auf dem Schienennetz der DB Netz AG bewegen deswegen heißen diese ja auch.
Auch Personen / Unternehmen welche sich nicht auf dem Schienennetz der DB Netz AG bewegen können sich Regelwerke ganz offizell über die Bahn gegen Lizenzzahlung besorgen sowie nutzen. Z.b. Architekten, Hersteller von Simulationssoftware und auch Hersteller im Computerspielebereich. Ein Geheimnis oder gar eine Verschlusssache waren die Regelwerke der Bahn noch nie, und werden es vermutlich auch nie sein.
Ich stimme Dir jedoch vollkommend zu, dass reale Nachbildungen von Abläufen nicht zur zum reinen Spielvergnügen im TS genutzt werden "könnte", jedoch gibt es auch hier noch ganz andere und effektivere Quellen (YT oder ein Lokschein z.b.) im Vergleich zu eimem Regelwerk der Bahn.
Viel schlimmer finde ich das man ohne weiteres mit gefälschten Papieren scheinbar bei jedem Unternehmen anheuern kann und Güter oder auch Personenzüge durch die Weltgeschichte schaukeln kann.
Wer haftet dann in so einem Fall wenn dann mal etwas passiert? Und ja der Name Tim F. ist durchaus bekannt und kein Geheimnis weil in Vergangenheit hier immer mit.."hust" gekennzeichnet.
Kann jeder auf Bahnblogstelle.net nachlessen also kein Interna oder sonstiges. Da sollten die Unternehmen erst mal ansetzen das vor Einstellung die Leute auch überprüft werden.
Erkläre so etwas mal den Otto Normalverbraucher wie es sein kann das jemand der die Prüfung vergeigt hat und mit gefälschten Papieren Züge bewegt. Da besteht dringender Handlungsbedarf was die Kontrolle angeht so jedenfalls meine Meinung.
Letzte Meldung ist ja das der Kamerad in U-Haft sitzt weil er noch mehr Dreck am stecken hat. Würde mich aber doch interessieren wie das Urteil in diesem Fall dann ausfallen wird. So gesehen müssen hier auch die jeweiligen Unternehmen eine ordentliche Geldstrafe bezahlen so das es richtig weh tut.