Lohnt sich eine Ausbildung zum TF?


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  • Ja und was am Ende dann für ein Schrott auf den Loks sitzt weiss jeder der solche Spezialisten schon mal am Hörer hatte...


    Bei renomierten Firmen kommste ohne mein geschriebenes nicht rein und das ist auch gut so. Selbst die 11 Monate "Ruckzuck" Verfahren sind ein Witz, aber das ist ein anderes Thema...


    Einige sind nach 11 Monaten Ausbildung nicht viel schlauer als nach dem ersten Monat, aber das interessiert ja keinen solange es nicht wieder irgendwo einen "Haufen" gibt...

  • Finde es allerdings schön wie alle dan unter einen kamm geschert werden. "Der hat nur 9 monate der ist nutzloser müll! Die müssen alle weg!"


    Gibt auch genug EIB die keinen schuß pulver taugen. Die Abschlussprüfung hat man ja geschafft, danach ist erstmal alles egal. ;)



    Übrigens kann man auch bei Renommierten Unternehmen ohne eine Vorherige Ausbildung zur Umschulung kommen. Die voraussetzung gibt es hauptsächlich weil Technisches Verständnis gegeben sein muss.


    Wenn man allerdings nachweisen kann, dass Technisches verständnis vorhanden ist (Bewerbungstest + Gespräch) kann man auch ohne die Ausbildung bei Renommierten Unternehmen zur Umschulung genommen werden. Und in vielen fällen zahlt dan sowieso das Sozial- und Arbeitsamt über Bildungsgutscheine.


    Bei dem Test darf man dan so dinge Erklären was der Unterschied zwischen diesem und jenem Getriebe ist, und wie ein solch und jener Motor Funktioniert. Und auch kräfte etc etc. Alles nicht ganz einfach.

  • @Matze L Du scheinst ja sehr gut zu wissen wie es bei der Bahn intern läuft sehr interessant. Alle über einen Kamm scheren kann man tatsächlich nicht. Trotzdem halte ich die Funktionsausbildung für falsch. Ich habe da schon genug "Ausfälle" mitbekommen wo viel Glück dabei war.

  • @SebastianO. Dir ist schon klar das es keine wirklichen Internen Abläufe gibt bei sowas, da es alles in Gesetzen Vorgeschrieben ist was gemacht werden muss, und was zu tun ist? Zumal gibt es nicht nur Fdl und Tf bei der DB, da gibt es auch noch andere Unternehmen.


    Und dir ist auch bewusst dass z.b. Zwangsbremsungen die durch überfahren eines Hp0 zeigenden Signals Meldepflichtig sind beim EBA? Und das ist unabhängig davon ob es ein Zug der DB oder eines anderen Unternehmens war.


    Und da gibt es eben auch genug EiB die scheiße bauen. Aber hier liest es sich immer so als wären es nur die leute die ne Kurzausbildung haben die scheiße bauen. Man sollte sich aber eben auch mal eingestehen dass es auch genug Idioten bei den EiBs gibt. Aber das würde ja vielleicht an der eigenen vorstellung Kratzen das man unfehlbar ist.

  • Also wenn ich bedenke, das die
    Richtlinie „Triebfahrzeuge bedienen“ Baureihe 101 ,
    also das Original-Handbuch, stand 2004 über 214 Seiten geht,
    finde ich 9 Monate sehr knapp bemessen.


    Sollte die Frage kommen, wo ich die her habe als nicht EiB, war nicht leicht, aber im I-Net gibt es ja auch Handbücher für Flugzeuge,
    und das nicht mal im Darknet, manchmal findet man so etwas auch auf E-BAy und anderen Foren zum Verkauf für Sammler.


    Da werden ja nur die pflichtteile eingetrichtert, wie Signalbilder usw.


    Das Fahrverhalten und üben von Stressituationen ist da wohl kaum möglich.


    Ich persönlich wäre gerne TF, aber 97 wurde ja nicht mehr ausgebildet (Umwandlung zur "Privatbahn") und nun
    kommt man da nur mit selbstfinanzierung oder Bildungsgutschein ran, selbst bei voller Eignung wird nach dem BGS gefragt.

  • Also wenn ich bedenke, das die
    Richtlinie „Triebfahrzeuge bedienen“ Baureihe 101 ,
    also das Original-Handbuch, stand 2004 über 214 Seiten geht,
    finde ich 9 Monate sehr knapp bemessen.


    Dann muss ich dich leider enttäuschen, dass dieses Regelwerk mit dem Stand 07/2013 schon 390 Seiten beinhaltet... ;)


    Und wenn es um die Verwendungsprüfung für diese Baureihe gilt, hast du meistens nur wenige Tage (Kollegen vom FV können mich gerne berichtigen ;) ) um diese beherrschen zu können.


    Ich für meinen Teil kann dir nur sagen, dass ich für die volle LZB Ausbildung 5 Tage hatte.


    Gruß
    Marco

  • @Matze L Interne Abläufe gibt es sehr wohl und das du in dem Fall nur auf eine Zwangsbremsung am Signal eingehst zeigt das da nich viel Ahnung ist. Was macht man denn bei einem als besetzt angezeigten Achszähler oder wie verhält man sich an einem gestörten BÜ? Klar gibt es auch EiBs die Fehler machen das ist schlimm genug da muss man das Risiko mit einer Funktionsausbildung nicht noch erhöhen.

  • Was ich besonders traurig finde, den Tf`s gibt man wenigstens 11 Monate Zeit sich das ganze anzueignen, dem Fdl nur 90 Tage *achtung* Da frage ich mich wer sich den Rotz ausgedacht? (Sry für OT)

    Einmal editiert, zuletzt von GAST ()

  • Es geht auch nicht darum einzelne Personen als gut oder schlecht darzustellen. Mir geht es darum das es von der Sicherheit her unverantwortlich ist Bahnfremdes Personal (was nunmal fast alle sind) innerhalb von kürzester Zeit Entscheidungen treffen zu lassen, an denen viele Menschenleben hängen. Es gab schon genug Situationen wo es an pures Glück grenzt das nichts passiert ist. Ja auch EiBs passieren Fehler nur wie gesagt das Risiko ist bei der Funktionsausbildung um einiges höher. Die Statistik behauptet zwar das Gegenteil nur an der Stelle sei gesagt das an dieser Stelle extrem viel getrickst wird und so mancher glückliche Fall gar nicht berücksichtigt wird. Genauso muss man sich fragen warum die Prüfung für die 90Tager deutlich leichter ist als für EiBs das mag zwar vllt beim Tf nicht zutreffen beim Fdl ist dies aber der Fall. Es ist einfach Schade das der Konzernführung das sehr egal ist ich hoffe trotz allem das nichts passiert nur die Wahrscheinlichkeit steigt mit jedem neuen Funktionsausbildungslehrgang der trotz laufender normaler Ausbildung beginnt.

  • Anderes Thema nochmal: wie ist die Bezahlung eines Azubis netto denn? Weil ich müsste eigentlich wegen der Ausbildung umziehen (aber halt nur 10km von meinem jetzigen Wohnort), da ich in einem Dorf lebe und es dort keine Anbindung an öffentliche Nahverkehrsmittel gibt. In die nächstgrößere Stadt zu ziehen würde mich komplett entlasten, da ich dann nah bei meiner Freundin wohnen würde und der Bahnhof halt nah dran ist. Würde da der Mietkostenzuschuss der DB von 350€ geltend werden, oder müsste ich das selber von meinem Gehalt bezahlen (die Wohnung)?
    Mfg;

  • @byReaper
    Mietkostenzuschuss greift nur wenn die Pendelzeit 150 min. pro Tag überschreitet, ansonsten greift das DB JobTicket. Der Mietkostenzuschuss ist aber in brutto und unterliegt einer speziellen Rechenformel :whistling:
    Aber mit dem Azubigehalt kann man sich eine Wohnung nehmen. Keine Sorge. Du wirst gerecht bezahlt.


    Gruß,
    BR480

  • Das größte Problem wird eher sein, überhaupt eine Wohnung zu bekommen, solange es keine Klokabine sein soll.
    Wobei das stark Wohngebiet abhängig ist(Angebot/Nachfrage) oder vermögende Eltern.



    @BkBtMarcel
    Das JobTicket bekommst immer, von deiner Startbahnhof bis zu deinem Ziel(Arbeitsstätte).
    Die fahrt zur Berufsschule musst du selbst bezahlen, allerdings bekommst du es zu 100% zurück. (günstige Variante)
    Zumindest bei DB Netz, aber ich denke es wird da keinen Unterschied geben.

  • @BkBtMarcel
    Das JobTicket gibt es aber auch nur dann, wenn der Wohnort und 1. Tätigkeitsstätte nicht übereinstimmt. Als Beispiel wenn du in Hamburg wohnst und dort auch die Ausbildung machst, gibt es kein JobTicket. Aber du bekommst es wenn du als Beispiel in Brandenbrug (Havel) wohnst und die Ausbildung in Berlin machst. Solange es 150 min. täglichen Anfahrtsweg nicht überschreitet, gibt es unter diesen Auflagen das JobTicket. Ansonsten der o.g Mietkostenzuschuss. Alles ziemlich bürokratisch bei der Bahn. Aber man bekommt für alles Unterstützung, egal was nun für wen in Frage kommt.


    Gruß,
    BR480

  • @byReaper Ich bekomme insgesamt 699 Euro netto, unter der Voraussetzung, dass man nicht bei der Bahn Bkk versichert ist. Der Mietkostenzuschuss müsste bei dir nicht funktionieren, da es sich nur um 10 km handelt. Man hat die Möglichkeit sich zusätzlich beim Jobcenter anzumelden, wenn das Geld nicht reichen sollte.


    Ähnlich wie @Knuub schon gesagt hat muss man das Geld für die Berufsschule verstricken und bekommt das später aber zurück.
    Gruß