wozu habe ich den in den monatlichen Beiträgen die Berufshaftpflicht enthalten?
Hier geht es aber anscheinend (bei dem Gerichtsverfahren) nicht um die Schadensersatzansprüche,
sondern einzig und allein darum, ob der Lokführer durch sein Verhalten andere Personen gefährdet hat,
defakto um die Klärung, ob eine Straftrat/Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht.
Die Schadensersatzansprüche, die aus den Folgen des Verhaltens resultieren, müssen in der Regel per zivilem Verfahren separat eingeklagt werden.
Deswegen ist es clever, die Verurteilung bei der Schuldfrage abzuwarten, bevor man klagt.
Und wenn einem dann tatsächlich bereits die Schuld vorgeworfen worden ist und dieser Jemand von einem Gericht verurteilt wurde,
so bin ich mir ziemlich sicher, dass dann jede Versicherung (was eine Haftpflicht immer ist) sagen wird:
Neee Neee Neee, wenn jemand nicht gemäß seinen Vorschriften arbeitet,
ist diese Person selbst Schuld, wenn etwas passiert ist.
Also zahlen wir nicht. Ätschibätsch.
(Allgemein geschildert, nicht Fallbezogen)
hinzugefügt:
(Voraussetzung für die komplette Verweigerung der Zahlung ist natürlich, dass die Schuld mit Absicht begangen wurde.
Bei Fahrlässiger Handlung kann aber auch ein Teilbetrag bereits verweigert werden; je nach Versicherung)