Lokführer im Meridian zu schnell unterwegs?

  • wozu habe ich den in den monatlichen Beiträgen die Berufshaftpflicht enthalten?

    Hier geht es aber anscheinend (bei dem Gerichtsverfahren) nicht um die Schadensersatzansprüche,
    sondern einzig und allein darum, ob der Lokführer durch sein Verhalten andere Personen gefährdet hat,
    defakto um die Klärung, ob eine Straftrat/Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht.


    Die Schadensersatzansprüche, die aus den Folgen des Verhaltens resultieren, müssen in der Regel per zivilem Verfahren separat eingeklagt werden.
    Deswegen ist es clever, die Verurteilung bei der Schuldfrage abzuwarten, bevor man klagt.


    Und wenn einem dann tatsächlich bereits die Schuld vorgeworfen worden ist und dieser Jemand von einem Gericht verurteilt wurde,
    so bin ich mir ziemlich sicher, dass dann jede Versicherung (was eine Haftpflicht immer ist) sagen wird:
    Neee Neee Neee, wenn jemand nicht gemäß seinen Vorschriften arbeitet,
    ist diese Person selbst Schuld, wenn etwas passiert ist.
    Also zahlen wir nicht. Ätschibätsch.


    (Allgemein geschildert, nicht Fallbezogen)


    hinzugefügt:
    (Voraussetzung für die komplette Verweigerung der Zahlung ist natürlich, dass die Schuld mit Absicht begangen wurde.
    Bei Fahrlässiger Handlung kann aber auch ein Teilbetrag bereits verweigert werden; je nach Versicherung)

    Einmal editiert, zuletzt von Gast ()

  • Fakt ist wenn ich als TF eine SB ( Schnellbremsung ) verursache weil ich gepennt habe und sich ein Fahrgast verletzt weil er nicht in der Lage war sein Gepäck richtig zu verstauen kann ich leider haftbar gemacht werden. In der Regel kümmert sich aber mein EVU um den entstandenen Schaden. Diese müssen dagegen eigentlich versichert sein. Wird mir jetzt grobe Fahrlässigkeit unterstellt weil ich zum Beispiel lieber bei Facebook schauen musste anstatt auf die Strecke wird die Versicherung des EVU nicht zahlen. Hier springt dann die Berufshaftpflicht ein. Diese zahlt dann auch schön fleißig, außer ich war unter Drogen oder Alkohol unterwegs.


    Bei Fahrzeugstörungen oder Streckenstörungen wirst du als TF natürlich nicht haftbar gemacht. Ist mir vor einen halben Jahr selber erst passiert. Display EbiCab während der Fahrt kaputt gegangen, sofort eine geschossene bekommen und eine ältere Dame ist im Dosto die Treppe nach unten "gesegelt". Der Arm von Ihr war kaputt, das Geschrei war groß, der TF war erstmal der dumme, weil laut Fahrgästen ist er ja zu blöd zum fahren. Den ganzen Sachverhalt schriftlich an meinen Chef geschickt und der hat dieses an das Kundenzentrum weitergeleitet und diese haben sich mit der Versicherung und dem "Opfer" um alles weitere gekümmert. Ich habe nie wieder was davon gehört.

  • Also ich sehe das so,
    der Staatsanwalt ist der Meinung das der TF einen Fehler gemacht hat weil einem Kunde warum auch immer ein Koffer auf die Birne gefallen ist und dieser den TF einfach mal angezeigt hat.Anstatt sich kundig zu machen und vernünftig zu ermitteln (weil er ja wie er selbst sagt keine Ahnung hat) verschickt er einen Strafbefehl.Damit ist die Schuldfrage aber lange nicht geklärt und außerdem widersprüchlich weil sein Arbeitgeber sagt er hat sich nicht übermäßig falsch verhalten.
    Würde der TF den Strafbefehl bezahlen käme das einem Schuldanerkenntnis gleich.Damit wäre der weg offen für einen zivilrechtlichen Prozess.Ob den Kunden eine Mitschuld trifft ist in dem Fall zweitrangig.
    Nun muss ein Gericht klären welche Schuld der TF tatsächlich hat.Dabei müssen die Umstände welche zu der Zwangsbremsung führten bis ins kleinste geklärt werden.Ob der Staatsanwalt mit seiner Sicht durchkommt ist zu mindest sehr fraglich.Es wäre sicher nicht das erste mal das sich ein Staatsanwalt zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
    Für mich ist der TF so lange unschuldig bis ein Gericht etwas anderes feststellt.


    Gruß Peter

  • Für mich liest sich der Text aber so das der betroffende TF einen GPA statt mit 135 km/h mit den genannten 152 km/h überfahren hat. Daher 17 km/h zu schnell und eine geschossenen bekommen.


    Auch die Aussage zur Verteidigung "Eventuell hat es einen Ausfall der Leittechnik gegeben" ist sehr auf heißen Kohlen gestrickt. Entweder hat es einen Ausfall gegeben oder keinen, bei den Flirt 3 muss nach einen Ausfall der Leittechnik oder einer vom Fahrzeug verursachten Zwangsbremsung in der Regel das komplette Fahrzeug resettet werden damit er weiterfahren kann. Daran sollte er sich erinnern bzw. kann das EVU die Fahrzeugdaten auslesen und dieses ebenfalls feststellen, denn es wird jede Bedienhandlung aufgezeichnet. Und wenn auf dem Schreibstreifen aufeinmal eine 2000hz Beeinflussung ohne vorherige 1000hz Beeinflussung drauf sein sollte kann man die Schuldfrage schnell klären.


    Warum dieses, recht einfache auslesen bisher noch nicht geschehen ist weiß allerdings nur der Staatsanwalt und Meridian.


  • Und wenn auf dem Schreibstreifen aufeinmal eine 2000hz Beeinflussung ohne vorherige 1000hz Beeinflussung drauf sein sollte kann man die Schuldfrage schnell klären.


    Bist du Dir da ganz sicher? Ich würde es nicht behaupten wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Es passieren ab und zu schon kuriose Dinge.



    lg, milchi

  • Vernünftig so. Auch kann ich Leute nicht verstehen, die ihr Gepäck so positionieren, dass es nicht sicher ist. Eine Zwangsbremsung ist jetzt bei Schienenfahrzeugen nicht sonderlich stark im Vergleich zur Gefahrenbremsung beim normalen Personenkraftwagen. Wenn ein Zug bremst, dann bremst er halt. Wenn jetzt einer vor den Zug gesprungen wäre, hätte das auch eine Schnellbremsung zur Folge. Da kann sich hinterher auch keiner aufregen, dass der Lokführer schuld wäre. Als Autofahrer kann man je nach Sicherheit der Ladung seine Fahrweise anpassen. Der Lokführer und erst recht die Zugsicherung weiß ja nicht, wie blöd die Fahrgäste ihre Sachen da hingeschmissen haben.


    Mal ganz davon abgesehen, dass man sowohl als Bahnreisender, als auch als Autofahrer sogar dazu verpflichtet ist, seine Gepäckstücke ausreichend zu sichern. Die Person soll sich glücklich schätzen, dass sie nicht noch von der Bahngesellschaft vor Gericht gezogen wird, wegen dem unsachgemäß platzierten Koffer.

  • Glückwunsch, Prof. Dr., sie haben den Sinn und Zweck der GPA mit Sicherheit nicht verstanden! Was glaubst du warum der Spaß an den Schienen installiert ist? Unter anderem damit die Oma sicher von A nach B kommt...


    Fakt ist und das ist auch durch nichts und niemanden zu entschultigen bzw. zu widerlegen, wenn dich die GPA "erwischt" hast du definitiv etwas falsch gemacht! Genau aus diesem Grund gibt es dieses System bei uns!


    Wenn einem dann als Reisenden die Koffer entgegen fliegen dann ist das sicher nicht die Schuld von Oma, nur weil sie es nicht geschafft hat den Koffer oben zu 100% akurat aufzulegen, sondern es ist die Schuld des Tf
    der die Bremskurve einfach mal völlig verpennt bzw. falsch eingeschätzt hat. So einfach ist das ganze, bzw. moment mal ist es natürlich nicht... Denn jetzt kommt wie in diesem Fall wieder einmal die Politik zum Einsatz...


    Was glaubst du wäre passiert wenn man dem Tf hier die Schuld gegeben hätte? Genau, nämlich das was bereits im Artikel drin steht... Würde man das System generell anzweifeln und noch tiefer boren... Oh je, nicht
    auszudenken wohin das ganze mal wieder führen würde... Fakt ist, das System der "GPA" funktioniert zu 100%, ich arbeite damit bereits seit vielen Jahren und 9,9 von 10 Zügen schaffen es die Bremskurve einzuhalten!


    Zum Thema "Zwangsbremsung", anscheinend hast du noch keine mitgemacht, sonst wüsstest du welche Kräfte hier entstehen. Btw. Eine Zwangsbremsung ist das "härteste" was ein Zug hergeben kann, mehr geht nicht!


    Hier den Fahrgast als schuldigen zu suchen ist schlicht und ergreifend ein Witz bzw. siehe obigen Text! In diesem Sinne, erstmal drüber nachdenken und dann etwas dazu schrieben...

  • Servus,
    da muss ich Matthias völlig Recht geben. GPAs gibt es nicht aus Spaß, sondern weil sie ein wichtiger Grundbaustein der PZB sind. Die Prüfgeschwindigkeiten bei 2000 Hz-GPAs einzuhalten ist keine Hexerei und sollte von einem Lokführer beherrscht werden, vor allem wenn er streckenkundig ist. Das System funktioniert und ist rückfallsicher. Da in diesem Fall keine Probleme an der technischen Streckenausrüstung aufgetreten sind (was aber manchmal der Fall sein kann, wenn z.B. die Stromversorgung ausfällt oder die Toleranz beim Einrichten von temporären GPAs nicht eingehalten wird) und solche wohl unter die berühmten 1 % fallen würden, sehe ich keinen Grund hier der Streckenausrüstung oder dem Grundgedanken hinter den GPA eine Schuld zu geben. Der Lokführer ist Schuld. Fertig und aus. Warum man jetzt unbedingt einen Prozess daraus machen musste, weil einer Passagierin ein Gepäckstück auf den Kopf gefallen ist (Zufall? Mangelhafte Sicherung? Darüber kann man nochmals in einem eigenen Thema diskutieren.), kann ich absolut nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach sollte sowas intern geregelt werden und man hätte dem Lokführer Eine dengeln müssen und der Frau eine Abfindung zahlen sollen und fertig.


    "Schuldige" bei anderen Zwangsbremsung oder Schnellbremsungen sind eben dann bei der jeweiligen Ursache zu suchen und die können vielfältig sein. Ich habe bisher auch nur zwei Zwangsbremsungen erlebt:

    • BR 612 zwischen Mainz und Saarbrücken aufgrund eines Fehlers der Federspeicherbremse
    • BR 411 zwischen Bad Hersfeld und Fulda aufgrund der im Hintergrund weiterlaufenden Überwachungskurve einer 1000 Hz-Beeinflussung. Da hatte sich der Lokführer befreit und hatte das Tfz über die Prüfgeschwindigkeit hinaus beschleunigt und am nächsten Vr2 zeigenden Vsig mal ordentlich Eine gezwitschert bekommen.

    Viele Grüße


    Fabischo

  • Natürlich sind GPA's wichtig, und natürlich ist es die Schuld vom TF. Aber es geht um die Tatsache, dass eine Schnellbremsung zum Eisenbahnalltag dazugehören kann. Es kann immer eine Situation kommen, die nicht auf das Versagen des TF zurückzuführen ist. Oma hätte also auch der Koffer auf den Kopf fallen können, weil ein Baum auf die Schienen gekippt ist, und der TF das rechtzeitig bemerkt hat, und via Schnellbremsung eine Katastrophe verhindern konnte. Ist deswegen der TF jetzt auch schuld, wenn Oma der Koffer auf den Kopf knallt? Es ist vollkommen egal unter welchen Umständen ein Zug eine Schnellbremsung macht. Man hat das Gepäck einfach sicher zu verstauen. Fals es aufgefallen ist: Auf die Umstände wie die Zwangsbremsung zustande gekommen ist, bin ich garnicht eingegangen. Ob der jetzt zu schnell war oder nicht. Aber deswegen den Lokführer wegen einem Koffer verklagen wollen auf schwere Körperverletzung? Hätte man das denn auch gemacht, im beschriebenen Fall mit dem Baum? Denn der Umstand des stürzenden Koffers wäre immer noch der selbe: Eine Schnellbremsung.

  • Ich frage mich ob du schon mal so eine SB selbst mit erlebt hast.


    Wenn so ein Flirt oder Flirt 3, oder jeglich beliebiger Triebwagen ne SB reinhaut hat das doch schon einiges an Verzögerung, das haut einem von den Sitzen wenn man nicht aufpasst. Und mann kann ja auch nicht von jedem verlangen, das er seine koffer mit Gepäckbändern sichert, und gehen tut das auch eher schlecht als recht. Und das wäre die einzige Möglichkeit Gepäck wirklich richtig zu sichern.


    Zudem kommt es auch auf Gewicht, form etc etc des Gepäckstückes an.

  • Eine Zwangsbremsung in ner UBahn mitzuerleben reicht schon. Gerade wenn die mit niedrigeren Geschwindigkeiten unterwegs ist wie mit 30, 40kmh, da bleibt die mit einem Satz stehen und man fällt zwangsläufig nach vorne. Wer in dem Moment gerade aufgestanden ist oder Leute, die eh nicht so stabil auf den Beinen sind, fallen um wie gefällte Bäume!


    Muss ja auch so sein, denn ich denke, die Bahn muss ja auch mit ihrer Höchstgeschwindigkeit innerhalb gewisser Sekunden zum völligen Stillstand innerhalb xxx Metern gebracht worden sein.