DPZ Wagen Repaint (Vorschlag)

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  • Guten Nachmittag!


    Da ich nicht so spitze im Repainten bin, frage ich hier ob jemand vielleicht passend der Re 420 Lion einen DB Doppelstockwagen zu einem ZVV DPZ Wagen Repainten könnte? Sowie auch der Steuerwagen. So könnte mann einen ZVV HVZ fahren.


    Gruss Leandro



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  • Ihr habt auf eurer Webseite einen Onlineshop, weswegen daraus geschlossen werden kann, dass ein kommerzieller Hintergedanke besteht.
    Wie ist die Entlohnung?
    Sind die lizenzrechtlichen Fragen bezüglich des Repaints geklärt?

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • das wäre einen Vorschlag und würde nicht auf der Homepage sein. Sondern nur als reiner Vorschlag, da die Wagen danach zu der Re 420 Lion eine Gute Komposition bilden würde.

  • auf unserer Railbasic.jimdo Homepage werden wir in Zukunft Occasion Modellbahnen Verkaufen die im Moment noch via Ebay verkauft werden. Ich hätte eben gerne ein Scenario gemacht auf der SBB Route 1 mit sämtlichen SBB Züge. Da wären die DPZ noch gut. Ebenfalls wäre eine Re 450 noch gut aber davon kann mann nur Träumen. Je nach dem würde ich was zahlen an jene Person die die Re 450 machen würde. Weiss nicht was die Erwartung für sowas wäre.

  • Hier arbeitet niemand auf Anfrage, so weit ich weiß. Jeder macht den Content, an dem er selbst Gefallen findet. Wenn du etwas bestimmtes haben möchtest, musst du entweder auf den St. Nimmerleinstag warten oder in die Hände spucken und selbst was zusammen dengeln.


    @matthias.gose Das wäre das geringste Problem. Die Website hat immer noch kein Impressum mit den Verantwortlichen für die Webpräsenz....

  • sorry, Rechtschreibung ist nicht wirklich meins. Ich bitte um Verzeihung


    Hier arbeitet niemand auf Anfrage, so weit ich weiß. Jeder macht den Content, an dem er selbst Gefallen findet. Wenn du etwas bestimmtes haben möchtest, musst du entweder auf den St. Nimmerleinstag warten oder in die Hände spucken und selbst was zusammen dengeln.


    @matthias.gose Das wäre das geringste Problem. Die Website hat immer noch kein Impressum mit den Verantwortlichen für die Webpräsenz....

    doch auf http://www.railbasic.com

    Einmal editiert, zuletzt von Railbasic.com ()

  • Aber da unser Hauptstandort in der Schweiz ist,

    Eure Website gibt an, dass es zwei Verantwortliche gibt.
    Einmal Niclas für Deutschland und dich, für die Schweiz.


    Somit ist eure Webpräsenz auch nach Deutschland gerichtet.



    https://de.wikipedia.org/wiki/…icht#Recht_in_der_Schweiz


    Zitat Wiki:
    "In der Schweiz besteht nach Art. 322 Strafgesetzbuch eine Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften. Diese müssen "in einem Impressum den Sitz des Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben."[12]
    Ab 1. April 2012 wurde die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt.[13] In Anlehnung an die europäische E-Commerce-Richtlinie schreibt Art. 3 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab diesem Datum vor, dass wer "Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.[14]."


    Da Ihr einen Shop habt, ist es schlüssig, dass Ihr Waren, Leistungen oder Werke anbieten wollt.
    Spätestens ab dem Punkt, an dem bei euch nur ein Produkt verfügbar ist, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig,
    macht Ihr euch definitiv strafbar.
    Es hat auch damit zu tun, dass juristisch immer ein konkreter Verantwortlicher greifbar sein muss,
    den man im Fall von Schäden/Schadensersatzansprüchen verfolgen kann.
    Ich bin auch ein penetranter Datenschützer, aber da ist das Interesse der Mehrheit eindeutig größer,
    als das eigene Interesse des Datenschutzes.


    Ich habe euch lange Zeit nicht ernst genommen und ich kann euch noch immer nicht ernst nehmen, aber sofern ich merke,
    dass ihr nur ein Produkt dort vertreibt, egal zu welchem Preis -auch kostenlos-,
    so verspreche ich euch, dass ich euch an deutsche und schweizerische Behörden melden werde. *achtung*
    Es war mir schon nicht koscher, als ihr damals eure Produkte im VORVERKAUF vertreiben wolltet, obwohl dass das Produkt NICHT fertig war.
    Ich hatte gedacht, dass ihr damals etwas gelernt habt und eurer Verhalten überdacht habt, aber anscheinend
    seid ihr Trotzköpfchen, die schön und freundlich nicken und anschließend genauso weitermachen, wie bisher.
    *dumm*


    Hier haben es Viele gut mit euch gemeint, immer wieder Hinweise gegeben und ihr habt nichts, null, nothing gemacht.
    Irgendwann zieht ihr dafür die Konsequenzen...
    ... und nein, ich mische mich noch nicht ein, aber wie bereits versprochen:
    Beim ersten Produkt und unvollständigem Impressum, hört ihr von anderen Stellen.
    Das garantiere ich euch, auch wenn ich mich damit hier bei Vielen unbeliebt mache.
    Das ist ein letzter Warnschuss! *achtung*

    Einmal editiert, zuletzt von Gast () aus folgendem Grund: RS korrigiert

  • Ja also was muss ich denn noch ändern? Ich komme leider nicht gut drauss.

    Einmal editiert, zuletzt von Railbasic.com ()

  • Wenn diese Frage nach meinem vorherigen Post -der im Prinzip alles erklärt hat- ernst gemeint ist,
    empfehle ich dir lieber, die Seite zu löschen oder dich von einem Profi beraten zu lassen!


    Unwissenheit ist keine Ausrede.

  • Jung'! Mach mal ruhig... *teetrink* Wenn du damit anfangen willst, kannst du direkt in der Omsi-Welt auch einen Rundumschlag machen, da wimmelt es bestimmt auch von solchen Seiten.


    Und nur weil dir deren Nase nicht passt (da bin ich voll und ganz bei dir) brauchst die doch nirgends anschwärzen. Die fallen noch auf die Nase, aber gleich so rumkeifen? Ich weiß ja nich'... *teetrink*



  • @[1247]DetPhelps


    Ja, ich kann dich verstehen.


    Von meiner Seite kommt dazu auch kein weiteres Kommentar mehr, ich habe alles gesagt.
    Und wenn Leute immer nur sagen, dass sie etwas anpacken wollen und dann ein 1/4 oder 1/2 Jahr später immer noch nichts passiert ist,
    aber immer weiter gemacht wird, muss dort ein Denkzettel her.


    Und glaubt nicht, dass deswegen gleich ein behördlicher Aufstand gemacht wird ;)
    Ich weiß ja nicht, was du denkst, aber die Behörden zeigen in der Regel noch einmal auf (was falsch ist) und wenn sich dann immer noch nichts geändert hat, dann kommt die Keule.
    Zumindest in Deutschland, Schweiz k.A.


    Hinzugefügt:
    Ich bin wenigstens so ehrlich und sage es, bevor ich handle.
    Ich mache das nicht hinterm Rücken und jeder weiß, woran er ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Gast ()

  • Ja also was muss ich denn noch ändern? Ich komme leider nicht gut drauss.

    Schlicht und einfach wie schon geschrieben, wenn Du selbst was offiziell verkaufen willst, schlägt das Handelsrecht zu. Also professionelle Hilfe suchen. Handelskammer, Gewerbeamt. Bei uns braucht man mindestens einen Gewerbeschein. So ähnlich wirds auch in der Schweiz sein. Da Du in beiden Länder verkaufen willst: internationales Handels- und Steuerrecht. Mehrwertsteuer!
    Das ist der Weg.
    Sorry, das ist eine andere Windstärke, als etwas über Ebay zu verscherbeln und ggf. dazu auf seiner Homepage zu werben. Schmeiss bis alles geklärt ist, alle Hinweise auf eigenen Onlineshop aus deiner Homepage. Dann reichen die miniangaben zum Impressum.
    StS

    Keine Hilfe und Auskunft per PN, da meist von allgemeinem Interesse. Diese Fragen bitte im Forum stellen.