Ja, ja sorry, hatte mich gerade vertan. Habe immer Probleme, da das Ding bei der DR So12 hieß.
Edit:
So, ich habe aber auch dazu etwas gefunden:
Grenzzeichen Ra 12 (Deutsche Reichsbahn So 12):
Definition: Die Grenze, bis zu der schienengebundene Fahrzeuge bei Weichenverbindungen und Kreuzungen profilfrei abgestellt werden müssen.
Die Gleise haben einen Regellichtraum, der freigehalten werden muss.
Damit schienengebundene Fahrzeuge sich darin bewegen können, ohne irgendwo anzustoßen (z. B. an Signalmasten, Brückenpfeiler, Bahnsteigkante usw.), gibt es solche Bereiche.
Bei Weichen, wo die Gleise von der stumpfen Seite her zusammenlaufen, könnten sich die Fahrzeuge berühren, da dort die Lichtraumbereiche beider Gleise zusammenlaufen. Dieser Punkt, an dem beide Lichträume zusammentreffen, ist mit diesem Grenzzeichen Ra 12 gekennzeichnet. Es gehört zu den Rangiersignalen. Das Grenzzeichensignal steht im Winkel zwischen beiden Gleisen (in einer Entfernung, die abhängig ist, von der Profilgröße der örtlichen Eisenbahn), und zwar entweder ein Zeichen in der Mitte zwischen beiden Gleisen oder je ein Zeichen neben der inneren Schiene jedes Gleises.
In Gleisen der DB (auch früher der DR), die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt und benötigt keine Grenzzeichen. Die Achszähler
werden nicht genau an dieser Stelle montiert, sondern in einem weiteren Abstand von ca. sechs Metern. Die Position des Grenzzeichens hinter der
Weiche wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung, Radius und örtlicher Eisenbahn
(BVG, Parkeisenbahn usw.) bestimmt. Da das Grenzzeichen nur für den Rangierbetriebeingesetzt ist, wird der Mindestgleisabstand für
Rangiergeschwindigkeiten betrachtet und steht bei Normalspurbahnen bei einem Gleisabstand von 3,50 Meter.
Bei Drei- und Vierschienengleisen der DB könnenmehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, aufgestellt sein.