@Prelli: Danke für die Unterstüzung Was die Unterscheidung zwischen GPA und GÜ betrifft, ist es so, dass der Begriff "Geschwindigkeitsprüfabschnitt" und die entsprechende Abkürzung "GPA" in Planungsrichtlinien nicht genutzt werden; stattdessen wurde der Begriff "Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung" (GÜ) eingeführt. Der Grund besteht in der terminologischen Deutlichkeit und Kohärenz im geltenden Regelwerk, weil der Begriff "Abschnitt" eher und enger mit einem "Streckenabschnitt" und ähnlichen generelleren Begriffen (Gleisabschnitt, Zugfolgeabschnitt, Freimeldeabschnitt, Notbremsüberbrückungsabschnitt usw.) verbunden ist, während der Begriff "Einrichtung" besser erfasst, dass es sich "nur" um ein spezifisches Teilelement eines Streckenabschnitts handelt. Natürlich bedeutet das nicht, dass der Begriff "Geschwindigkeitsprüfabschnitt" nicht genutzt werden sollte. Ich selbst nutze ihn oft ohne Rücksicht auf diese Tätigkeit. Solchen terminologischen Purismus dieser Art finde ich, soweit das Verständnis verschiedener Probleme nicht betroffen wird, nicht geeignet. Das ist wirklich das letzte .
Trotzdem: So'n paar GPAs müssen hier und dort einfach hin
GPE = Geschwindigkeitsprüfeinrichtung - die Steuereinrichtung der gesamten GÜ (ich hab das zum ersten Mal oben falsch zugeordnet, dachte schneller als schrieb )
Gruß Jan