Petition gegen die schlechte Qualität der Produkte bei DTG entdeckt


Abonniere unseren Kanal auf WhatsApp (klicke hier zum abonnieren).
  • Das ganze ist fürn A...h !
    An der Qualität der Produkte wird sich nichts mehr ändern,diese Thematik hätte nach dem ersten AddOn von RSc geführt werden müssen.
    Des weiteren sind die Arbeiten an einem Addon bereits seit Wochen beendet bevor die ersten Bilder davon auf Facebook auftauchen und diejenigen die das "versaubeutelt" haben arbeiten längst an anderen Aufgaben.
    mfG Kalle

  • Das mag sogar sein, aber wenn wir niemals ein Feedback geben wird sich auch nichts ändern. Wenn der Druck groß genug wird ändert sich was.. Und der Druck wird größer...

  • Ob sie es ernst nehmen oder nicht: Es ist besser als zuzuschauen!


    Das ist wie beim Wählen gehen: Wer nicht wählt, bewirkt absolut nichts.


    Wenn Software einen Mangel hat, habe ich das Recht auf Nachbesserung/Rückwandlung des Vertrages, genauso wie wenn ein Auto, ein Haus, ein Computer etc. einen Mangel hat.



    Ich muss da mal berichtigen, denn auch wenn nur eine Person nicht wählt bewirkt sie was. ZB: In der Politik: Eine Gegenstimme und eine Befürwortung, da diese Person gegen alle Parteien gestimmt hat, zeigt sie das sie mit keiner der Parteien zufrieden/einverstanden ist.



    Richtig, wenn Software Fehler aufweist. Jedoch denke ich das bei dir die DTG ADD-ON's funktionieren.


    Als Mangel würde ich bezeichnen, wenn die Software nicht
    erfüllt, was vom Auftraggeber und/oder vom Nutzer erwartet wird.
    Bspw. Ein Button "Speichern" auf der Benutzeroberfläche, kann zwar betätigt werden, eine Speicherung erfolgt aber nicht,da noch keine Funktionalität dafür programmiert.


    Ein Fehler ist, die Erwartung ist zawr erfüllt,
    aber mit Unzulänglichkeiten behaftet. Funktionalität ist jetzt hinter dem Button programmiert [implementiert], aber die Speicherung erfolgt in ein anderes Verzeichnis als durch die Vorgabe des Benutzers festgelegt.


    Quelle für mangelnde Software Einschätzung: http://matheplanet.com/default…%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

    2 Mal editiert, zuletzt von Flo1995 ()


  • An IKB ist DTG aber absolut unschuldig. Erst im Forum über IKB kundig machen, da gibts genug Text zum Lesen, anderer Kaufaddon Hersteller/Vertreiber
    StS


    Ja, da habe ich wohl was verwechselt. Schau dir mal meine Beitragsanzahl an, ich bin noch nicht so lange dabei! Dann habe ich mal aus solidarität gegenüber den US Kollegen unterschrieben und fertig.
    Ich verstehe die Aufregung um dieses Thema nicht? Vorallendingen diejenigen nicht, die sich darüber aufregen das es eine Petition gibt... gibt es doch für alles heutzutage! Schaden wird sie wohl niemanden!

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
    Benjamin Franklin

    Einmal editiert, zuletzt von tom87 ()


  • Richtig, wenn Software Fehler aufweist. Jedoch denke ich das bei dir die DTG ADD-ON's funktionieren.


    Nun, da gibt es im unfangreichen DLC-Bestand genügend Gegenbeispiele. Da werden im Steam-Shop Produktbeschreibungen bei Neuerscheinungen kopiert (besonders bei den US-Loks), obwohl das DLC diese Eigenschaft dann gar nicht enthält. Oder die Scripts funktionieren nicht richtig, so dass Bremsen zur Qual wird oder mal das AWS teilweise nicht funktioniert oder ... oder ...


    Oder als besonders schönes Beispiel die Aktion mit dem SECpack, die seit Mitte August die Steam-Verification bei den Usern, die (mindestens) seit dem TS 2012 dabei sind, effektiv beeinträchtigt. Die Lösung ist hier bekannt, aber zum Beispiel in den USA oder in Steam-Foren noch nicht. Da werden weiter munter Tips verteilt, die letztlich zur kompletten Neuinstallation führen (die dann auch nicht immer erfolgreich ist).


    Nun hat DTG von deutschen Käufern juristisch sicher nichts zu befürchten (gekauft im Steam Shop mit Standort Luxembourg, der Hersteller DTG mit Firmensitz in England). Aber an den Antworten des Supports aus der letzten Zeit kann man schon ersehen, dass auch DTG bewusst ist, dass sie sich auf nicht ganz so tragfähigem Eis bewegen. Und nun hat man auch noch diesen Vertrag mit Microsoft zum Vertrieb des FSX geschlossen. Dürfte also eigentlich genau die richtige Zeit für ein Feedback sein ... Und gezwungen wird ja keiner ...

    Einmal editiert, zuletzt von NoFly ()

  • Alles funktioniert richtig, im Maße der eingegebenen/programmierten Parameter.


    Richtig DTG Sachen versprechen oft mehr als sie tatsächlich können. Aber es ist auch keiner gezwungen sich es auch zu kaufen, nur mal so am rande. ;)


    Und punkto zu befürchten, wo Steam sitzt ist in diesem Sinne völlig egal, da nicht Steam der Hersteller ist sondern DTG, würde auch dieser sich damit auseinandersetzen müssen. Wobei hier zu beachten ist: "Die Richtlinie findet Anwendung auf alle Kaufverträge zwischen einer Privatperson und einem beruflichen oder gewerblichen Verkäufer. Nach ihr haftet der Verkäufer dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit die zum Zeitpunkt der Lieferung besteht. Bitte beachten Sie, dass auch „Rechtsmängel“ als Mängel an der gekauften Sache angesehen werden.


    Sie haben dann zumindest einen Anspruch auf unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands. Demnach können Sie vom Unternehmer entweder die Nachbesserung, das heißt die Reparatur der Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen. Kommen diese Nacherfüllungsansprüche nicht in Betracht, weil sie mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand oder unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind oder sind sie schlicht unmöglich zu erfüllen, so haben Sie das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder sich vom gesamten Vertrag zu lösen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer Reparatur oder Austausch der Ware von Anfang an verweigert, oder wenn eine Nachbesserung durch den Verkäufer zweimal fehlgeschlagen ist. Bei Bagatellschäden besteht ein solcher Anspruch auf Vertragsauflösung jedoch nicht."


    Quelle: http://www.eu-verbraucher.de/d…kauf-und-gewaehrleistung/

    Einmal editiert, zuletzt von Flo1995 ()

  • @Flo1995 : Aus von der Dir angegebenen Quelle:


    Zitat

    Für die Vertragswidrigkeit haftet grundsätzlich immer der Endverkäufer, und zwar auch dann, wenn dieser die Sache selbst schon mangelhaft von seinem Lieferanten oder dem Hersteller erhalten hat.


    Der Endverkäufer ist der Steam Shop. Und jede Reklamation muss erst einmal an diese Adresse gerichtet werden.



    Zitat

    Alles funktioniert richtig, im Maße der eingegebenen/programmierten Parameter.


    Bezogen auf das Wort Alles ist das nach meinen Erfahrungen definitiv falsch. Und hunderte von Beiträgen in diesem Forum, in UKTrainsim und auch Railworks America sprechen da auch eine andere Sprache.

  • @Flo1995 : Aus von der Dir angegebenen Quelle:


    Bezogen auf das Wort Alles ist das nach meinen Erfahrungen definitiv falsch. Und hunderte von Beiträgen in diesem Forum, in UKTrainsim und auch Railworks America sprechen da auch eine andere Sprache.


    Ja das mag sein, das es nicht zur Zufriedenstellung funktioniert, fakt ist aber so wie es DTG erbaut/programmiert hat funktioniert in deren Parametern alles. Wir wissen ja DTG hat immer recht. :Ironie:


    Nebenbei: Gemäß der Richtlinie liegt eine vertragsgemäße Leistung des Verkäufers nur dann vor, wenn die gegebene Beschreibung mit dem gelieferten Produkt übereinstimmt, sich die Güter also für den vertraglich vereinbarten Zweck oder für den Zweck, für den sie normalerweise bestimmt sind, eignen.Ebenso haftet der Unternehmer für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Montage entstehen, wenn die Montage Bestandteil des Kaufvertrags war oder vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung vorgenommen wurde. Auch eine fehlerhafte Montageanleitung wird als Fehler der Sache angesehen.


    Aus der selben Quelle

    2 Mal editiert, zuletzt von Flo1995 ()

  • @Flo1995 : Auch wenn Du es als Ironie kennzeichnest, behauptet das DTG nicht einmal selbst. Eine solche Antwort habe ich nie auf meine Support-Anfragen bekommen. Im Gegenteil waren gerade in letzter Zeit die Antworten durchaus konstruktiv, das Problem ist nur, dass die versprochenen Updates dann irgendwie im Sande verlaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von NoFly ()

  • Ich zitiere mich mal selbst:


    Demnach können Sie vom Unternehmer entweder die Nachbesserung, das heißt die Reparatur der Sache oder eine Ersatzlieferung verlangen.

    Einmal editiert, zuletzt von Flo1995 ()