Auf vielen Herstellerseiten werden in den AGB Hinweise gegeben das die Software nicht weiter verkauft
werden darf. Das ist jetzt durch mehrere Gerichtsurteile wiederrufen, es darf gebrauchte Software verkauft
werden. Wenn man einen Hammer in einem Laden kauft, so kann man diesen auch gebraucht wieder verkaufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
http://www.google.de/url?sa=t&…umg&bvm=bv.63808443,d.bGQ
Es müssen sich jetzt einige Software Hersteller eine andere AGB zulegen
Mfg binoo