gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

  • Auf vielen Herstellerseiten werden in den AGB Hinweise gegeben das die Software nicht weiter verkauft
    werden darf. Das ist jetzt durch mehrere Gerichtsurteile wiederrufen, es darf gebrauchte Software verkauft
    werden. Wenn man einen Hammer in einem Laden kauft, so kann man diesen auch gebraucht wieder verkaufen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software


    http://www.google.de/url?sa=t&…umg&bvm=bv.63808443,d.bGQ


    Es müssen sich jetzt einige Software Hersteller eine andere AGB zulegen


    Mfg binoo

  • Das sind aber jetzt alte Kamellen die du hier verbreitest.
    Und geändert in der Praxis hat sich bis heute nichts.

    Mein System: Win 11 Pro CPU: AMD Ryzen 7 5800X3D 4.5GHz RAM: 32GB DDR4 3200MHz GraKa: AsusI RX 6700XT 12GB , TSC auf 1TB M.2 SSD, Win11Pro auf 500GB M2.SSD.

  • Und auf was möchstest du jetzt hinaus? Dass man sowas auf Heise.de diskutiert ist irgendwie klar, aber hier kann die Anmerkung nur zu einer einzigen Idee führen. Nämlich AddOn kaufen, laden, installieren, weiterverkaufen. Ist es das was du damit aussagen willst?


    Eine Anmerkung dazu hätte ich aber noch. Das Gericht ist da meiner Meinung nach etwas über das Ziel hinaus geschossen. Sie merken zwar an, dass der Wiederverkäufer (also der User) das Produkt aus seinem Besitz (von der Platte) entfernen muss, geht aber leider nicht darauf ein, wie dem Hersteller dies versichert werden kann. Das Gericht wird doch nicht etwa von allen Herstellern verlangen, entsprechende Prüfungsmechanismen beim User zu installieren. Das finde ich schon sehr gewagt. Letztlich ist das Urteil zunächst ein Freibrief für nicht authorisierte Iinstanzen von Software (ich benutze absichtlich nicht das Wort "Raubkopie"). Wenn sich sowas in Märkten wie dem des TS2014 rumspricht, dann sterben demnächst alle AddOn Hersteller weg. Denn keiner der User wird sich über die Folgen des Tuns (hier der Weiterverkauf) im klaren sein. Man sägt dann am Ast auf dem man sitzt. Mal schauen...

  • Und, was willst du machen? Spiele verkaufen, deren Registrierungsschlüssel bereits benutzt sind und der Käufer nix mit anfangen kann? Klagst du dann gegen den Hersteller? Viel Spass.


    Übrigens ist das Umgehen eines Kopierschutzes weiterhin illegal, selbst als Kopie für den Eigenbedarf (Stichwort Privatkopie)...

  • Ich kaufe mir bei Steam etwas, dieses gefällt mir nicht, es entspricht nicht meinen erwartungen, jetzt
    bin ich der blöde User der es nicht tauschen, verkaufen oder zurück geben kann. Das bricht doch auch
    alle Gesetze. Ein jeder Vertrag ist auf vertrauen aufgebaut, ist dieses vertrauen von irgend einer Seite
    nicht mehr vorhanden gibt es auch keine Verträge mehr und jeder macht was er will.


    Mfg binoo

  • Ja was ist denn das für ein Blödsinn, ein Spiel, das nicht deiner Erwartung entspricht. Digitale Produkte sind keine Hosen, die man vorher probetragen kann. Überhaupt gibt es bei digitalen Artikeln auch kein Widerrufsrecht. Gekauft ist gekauft.

  • Na ob das nun grad Blödsinn ist sei mal dahingestellt aber es gibt sehrwohl digitale Produkte die man eine kurze Zeit testen kann . Und ehrlich gesagt bei zwei Addons die ich auf der Platte hatte hätte ich mir auch gewünscht das ich sie zurückgeben könnte. Jetzt habe ich gelöscht und die Kohle ist futsch.

    AMD Ryzen 5 3600 6-Core Processor 3.60 GH 32,0 GB Geforce GTX 1060 3GB windows 11 prof 64 bit

  • Bitte auch die Machbarkeit betrachten. Steam refundet seit längerer Zeit bereits und verlangt dafür aber ein Zutun des Käufers. Ein Weiterverkauf ist meines Wissens bei Steam auch bereits möglich. Bei Steam ist die Sache aber eben auch machbar wegen der aktiven Kontrolle des Clinets und der Kontobindung. Das geht zB bei AddOns von sagen wir vR, RailtRaction oder ChrisTrains nicht. Da kann der Hersteller nicht nachhaltig prüfen, ob das wiederverkaufte Produkt auch wirklich vom Rechner des Wiederverkäufers entfernt wurde. Den kleinen Herstellern aufzuerlegen eine gangbare Überprüfungslösung einzurichten ist weit ab der Realität, weil sowas extrem teuer ist (wenn sie es nicht selbs programmieren können). Der TS bietet selbst keinen aktiven Schutz vor unberechtigter Installation oder Benutzung von AddOns. Das geht nur mit dem Steam-Client. Die Technik dafür wird den Drittanbietern nicht zur Verfügung gestellt.

  • da warte ich schon lange drauf, dass man zumindest die Steam-Sachen weiter verkaufen kann, vom TS würde ich sofort drei amerikanische Strecken für kleines Geld abgeben, technisch dürfte das für Steam auch kein Problem sein...

    PC-Daten und ein TS Einstellungen siehe Profil

  • Der TS bietet selbst keinen aktiven Schutz vor unberechtigter Installation oder Benutzung von AddOns.


    So ist es und deshalb ist diese Diskussion farb und fruchtlos. Wie einfach es ist Maik, VR Material in Pakete zu packen und natürlich auch jedes andere Paket von einem Hersteller dürfte dir bekannt sein. Da können die Hersteller nur hoffen. Aber es gibt ja den einen oder anderen Hersteller der auf die dumme Idee kommt seine Software an die Festplatten ID zu koppeln. Da wird ilegal von Herstellerseite gehandelt. Bleibt zu hoffen, das weder dort noch dort ilegal gehandelt wird. Sorry für meine Naivität. Es ist nach wie vor so, das Anbieter von Software diese schützen müssen. Alternativ vertrauen haben. Beides ist irgendwo ein Witz.


    Gruß Norbert