BR143.de
Zum Vermeiden von unnötigen Lärmbelästigungen und um den Triebfahrzeugführer von zusätzlichen Bedienhandlungen zu entlasten, wird die Zwangseinschaltung der Lüfter den technischen und betrieblichen Erfordernissen angepasst.
Die Fahrmotor- und Trafolüfter schalten im Automatikbetrieb (Kippschalter "Lüfter" in Mittelstellung) selbsttätig ein bei
- Schaltwerkstufe > 5 oder
- Geschwindigkeit > 47 km/h * (auch bei Schaltwerkstufe < 6) oder
- Ansteuerung der E-Bremse
Bedingt durch diese Änderung schaltet der Achslastausgleich nun bei 47 km/h ab.