die Staffelung für freizuhaltende Gleislänge hinter einem Signal [damit es zu keinen Fahrstraßenausschlüssen kommt] bei 40km/h 50m, darüber 100m oder 200m ab über 60km/h beträgt
Du bringst hier zwei Sachen durcheinander. Der Durchrutschweg führt zu Fahrstraßenausschlüssen, aber deshalb gibt es keine Staffelung... Bis 60 km/h sind es 50m, darüber hinaus sind es 200m. In diesem Punkt ist die LST Planung in Deutschland recht störrisch und unausgereift.
Der Durchrutschweg orientiert sich immer an der höchsten zulässigen Geschwindigkeit mit der auf das Signal bei Hp0 zugefahren werden darf. Daraus ergibt sich die Länge des freizuhaltenden Raumes hinter dem Signal, aber welche Geschwindigkeit dort gilt ist total egal.