Es ist aber ein Unterschied ob im Weichenbereich oder in der Weiche selbst ein Steigungswechsel statt findet. ABW, IBW usw. sind ausdrücklich keine Standardbauformen! Und trotzdem gilt dort das gleiche prinzip... zwischen Weichenzunge und letzter durchgehender Schwelle (siehe EDIT) darf die Trassierung nicht eigenständig geführt werden. Heißt kein Steigungswechsel...
EDIT meint:
damit es wirklich komplett richtig ist noch eine Ergänzung: eigenständig trassiert werden kann ab dem Weichenende, welches nicht gleich der letzten durchgehenden Schwelle ist. Das WE zeichnet sich durch die Möglichkeit aus beide Gleise unabhängig von einander mit Schienenbefestigungsmitteln zu befestigen.
EDIT 2:
Es gibt dazu ein sogenanntes Spreizmaß, an dem man sich orientieren kann. Bei Regelspur beträgt es ca. 1,8m und ist der Abstand zwischen den beiden Gleisachsen. Es ist aber auch abhängig von der Weichenform! Beim Spreizmaß ist es idR. möglich die Schienen unabhängig zu befestigen und damit zu trassieren.