Schon mal 218er gefahren? Währe mir neu, das die im Ausland wie Österreich unterwegs ist.
Lassen wir die aus fotografischer Sicht glorreichen "Plan B Zeiten" Revue passieren - Bahnbilder.de
Schon mal 218er gefahren? Währe mir neu, das die im Ausland wie Österreich unterwegs ist.
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Das wird die neue Dieselversion vom Westbahn KISS.
Mit nett und freundlich wäre bei mir nach der langen Zeit des Hinhaltens schon schluss, krank oder nicht.
Man hat immerhin eine Verantwortung gegenüber seinen Kunden, punkt (und das ist auch nicht gerade Positive Werbung für die Firma).
Ein Glück habe ich mich bisher davon abhalten können was bei JTG zu kaufen, sonst würde ich mir in den Hintern beissen.
Nach über 1 Jahr? Darf bezweifelt werden.
Eher hilft beten beim Dispatcher, denn mal klappt es und im nächsten moment mault er rum.
Soweit ich weiß, muss man im GSM-R noch was Einstellen, das man Doppeltraktion fährt
Railtraction everything is ok, we understand english and it is ok that you write here in english and give us Updates ![]()
Some people are so german, they only want german in a german Forum, ignore her.
Englisch ist Weltsprache, egal ob Deutschland, Holland, Schweden, Japan etc., mit Englisch kommt man immer weiter, da weint auch keiner herum wenn man es nutzt.
Aber es ist ja typisch Deutsch zu motzen, erkannte schon Volker Pispers u.a.
Damit genug OT von meiner Seite aus.
Manche haben Probleme, die keinen interessieren, wie jetzt das mit dem Englisch schreiben dieses mimimi.
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Dann hattest du Glück, andere nicht, aber genug OT ![]()
Kal000px reagiert eh kaum oder garnicht, schade eigentlich.
Wenn ich mir das z.B. Pepsi Logo auf das Auto male, kann es Pepsico durchaus verbieten das ich damit rumfahre, da sie die Markenrechte am Logo haben.
Genau wie mit den Ansagen der S-Bahn Berlin, da hat die DB AG die Markenrechte dran und kann bestimmen wer sie verwendet und wer nicht.
Die häufigste Form der Marke ist die Wortmarke, welche aus einzelnen oder mehreren Wörtern (z.B. Lego, Mercedes, Lego system, Mercedes Benz), aus Buchstaben und Zahlen (z.B. BMW, SLK, 501, 4711, A4) sowie Sätzen und Texten (z.B. "Nichts ist unmöglich - Toyota", "Tupperware - die Marke mit der Frische") bestehen kann. Sehr oft werden auch Bildmarken verwendet. Zulässig sind dabei Abbildungen jeder Art, sofern ihre Unterscheidungskraft eindeutig zu erkennen ist (z.B. vier Ringe von Audi, stilisierte Blume von Joop!). Als Wortbildmarken gelten die Kombination von Abbildungen und Wörtern (z.B. schwarzes und weißes Pferd mit dem Schriftzug Mustang, ein Krokodil mit dem Schriftzug Lacoste) und die besondere grafische Gestaltung von Wörtern, Buchstaben oder Zahlen (z.B. Davidoff Cool Water). Neuere Formen stellen die dreidimensionale Marke (z.B. BiC-Kugelschreiber, Odol-Mundwasserflasche), die Farbmarke (z.B. lila Farbe für Milka) die Hörmarke (z.B. Jingle eines Radiosenders) und die Bewegungsmarke (eine Abfolge bewegter Bilder) dar.
[...]
Die dritte Möglichkeit Markenschutz zu erlangen ist die notorische Bekanntheit einer Marke im Sinne der Pariser Verbandsübereinkunft (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Notorische Bekanntheit bedeutet, dass der Gebrauch einer Marke untersagt ist bzw. eine Marke auf Antrag gelöscht wird, wenn eine Verwechslungsgefahr mit einer notorisch bekannten Marke in einem anderen Verbandsland besteht. Die Eintragung der notorisch bekannten Marke in ein Markenregister ist nicht erforderlich. Ein Beispiel für eine notorisch bekannte Marke ist der Mercedesstern.
Wie man liest, kann einem sogar Mercedes in die Parade fahren, wenn man dessen Mercedesstern benutzt ohne Erlaubnis.
Es braucht nur einer Schlechte Laune haben in der Firma und schon ist die sache gegessen.
Deswegen lieber fragen, tut nicht weh und beseitigt alle Unklarheiten.
Aber ich hab das Copyright auf dem Repaint. Da von mir erstellt
DA muss ich dich enttäuschen und das aus einem banalem Grund: Markenschutzrecht.
Du hast zwar das Repaint erstellt, aber im selben Atemzug jegliches Copyright verloren, sobald du ein/e eingetragene/s Design/Marke verwendest, ohne die erlaubnis/lizenz zu haben und das ist ein juristischer fakt, dabei ist es vollkommen egal ob Freeware oder nicht.
Bestes Beispiel ist aktuell die SBB, was hier Thema ist/war im Forum.
Gibt es eigentlich die Chance noch, dass die Bugs gefixt werden? Gerade die nicht bremsende AFB stört mich sehr (Zug wird bergab immer wie schneller, trotz AFB).
Oder ist das aussichtslos?
Ohne Erlaubnis von Niclas L. darf er nichts ändern und besagter Herr ist abgetaucht/stellt sich tot, da matthias ihm den Zug abnehmen wollte, so die letzte info.
Wie oft wollt ihr eigentlich das Video noch verlinken?
gibt es davon überhaupt noch ein Exemplar, was für Museumsfahrten realistisch wäre???
Geben ja, Betriebsfähig nein.
Privat geht vor.
Doppelstockwagen -- doppelt hoch - doppelt gut.