Das ist immer wieder ein Problem, der Urheber bleibt immer der Urheber. Das Urheberrecht bleibt damit auch immer beim Urheber. Die sind nicht weitergebbar und auch nicht veräußerbar und gelten sogar noch einige Jahre über den Tod hinaus (ursprünglich 50 Jahre, in Deutschland gelten 70 Jahre). Deshalb gelten auch vom Urheber vergebene Rechte weiter. Was veräußerbar ist, ist das Verwertungsrecht. Allerdings kann der Urheber einmal gegebene Verwertungsrechte nicht einfach einseitig aufkündigen, wenn in den bisherigen Lizensierungen etwas anderes drin stand.
Gruß Bernd