Solche Anschreiben in Form einer Mahnung kann man als E-Mail einfach ignorieren, weil nicht rechtens.
OK! Habe mir das mal angeschaut! Die Zustellung einer Mahnung ist wohl in allen Formen - ob mündlich, per E-Mail, per Post und was sonst noch vorstellbar ist, zulässig. Danke @'Tattissi' für den Hinweis. Das mit dem verklagen lassen ist vielleicht ein nicht so guter Ratschlag. Denn erhält man einen Mahnbescheid - welcher einer solchen Klage vorausgeht (verbessert mich, wenn nicht richtig pls) - dann sollte man diesem Mahnbescheid widersprechen, teilweise oder ganz, damit dieser keine Gültigkeit erlangen kann.
Hatte ich auch und wenn man die Zip sich näher betrachtet, so entpuppt sich letztendlich das Ganze als eine *.com Datei, also eine Ausführende Datei. Ist man dann als User auf seinem Rechner als Admin unterwegs (wie fast die Meisten), so werden dann lustig einige Programme installiert.
Grüße