Das siehst Du falsch. Es geht um die jeweils vertretene Mitarbeitergruppe, also GDL für Lokführer, EVG für Zugpersonal.
Ich sehe nichts falsch!
Du hast das nicht verstanden, vielleicht nicht richtig gelesen.
Wenn du hier schon anfängst die Welt zu erklären, so solltest du dir auch die Mühe machen und dicht bei den Fakten bleiben.
Als da wären:
§ 5 Abs. 3 (Meinungsverschiedenheiten der Gewerkschaften)
Kommt auch hierbei kein Einvernehmen zustande, so hat der Agv MoVe die Verhandlungen
auf der Basis des Standpunktes der GDL fortzusetzen, wenn die
Verhandlung sich auf Regelungen für Lokomotivführer bezieht und auf Basis des
Standpunktes der EVG, wenn sie sich auf Regelungen für Zugbegleiter bezieht.
Hier lässt sich deutlich herauslesen, es wird der GdL (wenn diese Gewerkschaft unterschrieben hätte) bei den nächsten Tarifverhandlungen die Möglichkeit genommen auch für die Zugbegleiter Tarifabschlüsse zu tätigen, bei Voraussetzung des Scheiterns der Verhandlungen, muss man also diese Konstellation mit in den Bereich des möglichen Ergebnis einplanen. Die GdL vertritt zur Zeit wohl 30% der Zugbegleiter und darf auch bis zu dem erklärten Scheitern die Interessen dieser Berufssparte /-gruppe mit verhandeln.
Nachdem dann als Fakt bei den nächsten Tarifverhandlungen zwischen Bahn und GdL die Verhandlungen als gescheitert erklärt im Raum stehen sollten, so soll dann folgendes gelten:
§ 6 (Tarifabschluss)
1. Ein Verhandlungsergebnis ist erreicht, wenn sich Agv MoVe und beide Gewerkschaften
über das Ergebnis für die jeweilige Arbeitnehmergruppe i.S.v. § 1
Buchst. a) und b) bzw. die Regelungen i.S.v. § 1 Buchst. c) geeinigt haben.
2. Bestehen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Agv MoVe und die GDL sich über Tarifregelungen
für Lokomotivführer einig sind, noch Meinungsverschiedenheiten
zwischen ihm und der EVG oder zwischen GDL und EVG, die nach § 5 oder im
weiteren Verhandlungsverlauf nicht aufgelöst werden konnten, so gilt das Verhandlungsergebnis
zwischen Agv MoVe und GDL gleichwohl als erreicht.
... folgende
Es gilt dann in diesem Fall das erzielte Ergebnis als Tarifabschluss für alle Beteiligten Gewerkschaften, auch wenn eine nicht mit dem Ergebnis einverstanden ist. Es würde dann ein faktisches Streikverbot in Kraft treten.
Iich bleibe bei meiner Meinung, so etwas darf man nicht unterschreiben. Die Möglichkeit muss erhalten bleiben für eine Gewerkschaft, für seine Mitglieder als letztes Mittel in der Auseinandersetzung, das Grundrecht eines Streikes anstreben zu dürfen. Der Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften wäre damit ausgeschaltet.
Nochwas:
"Die Bahn bietet eine dreistufige Einkommenserhöhung um fünf Prozent, verteilt auf 30 Monate. Dazu eine Einmalzahlung von rund 325 Euro. Konkurrierende Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe will der Konzern aber in jedem Fall vermeiden. Die Bahn hatte angeboten, bei Tarifgesprächen künftig parallel mit GDL und EVG zu verhandeln. Sollte dann nur eine Gewerkschaft einem Kompromiss zustimmen, soll diese auch nur für ihre Mitglieder gelten. Die andere Gewerkschaft soll nach Willen der Bahn dann aber nicht mehr streiken dürfen."
Fünf Prozent auf 30 Monate sind auf ein Jahr runtergerechnet geradmal 2% mehr Lohn pro Jahr. Das ist nichtmal soviel wie die Inflationsrate, die zwischen 2% und 3% beträgt. D.h. bei Annahme des Bahnangebots hätten die Lokführer zukünftig sogar einen geringeren Inflationsbereinigten Reallohn als jetzt ! Die Einmalzahlung von 325 € sind auf 30 Monate gerechnet, gradmal 11 € pro Monat mehr. Und das "Angebot", dass wenn eine Gewerkschaft auf die Bedingungen eingeht, die andere nicht mehr streiken darf, ist sowieso indiskutabel. Kann das voll verstehen, dass die GDL dieses Angebot der Bahn ablehnt. Ohne gescheite Verhandlungsgrundlage bzw. den erkennbaren Willen der Bahn, etwas auf die GDL zuzugehen, hat Verhandeln doch gar keinen Sinn.
So, nun Du wieder
Grüße