Wie lange darf ein Lokführer überhaupt fahren? Bis die Augen zufallen oder der Sekundenschlaf da ist?
g'ice
Hallo,
man muss mindestens unterscheiden zwischen maximaler Dienstzeit und maximaler Fahrzeit auf dem Tfriebfahrzeug:
1. maximale Dienstzeit 14 Stunden mit 2 Stunden ununterbrochener Tätigkeitsunterbrechung inkl. 45 Minuten Pause, wobei schutzwürdige Anteile 10 Stunden nicht übersteigen dürfen.
2. maximaler Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug am Tage (Tagesdienst) 9 Stunden, bei einem Nachtdienst 8 Stunden (wobei hier noch konkretere Regelungen greifen, was unter Nachtschicht verstanden wird). Im S-Bahn Dienst gelten generell 8 Stunden. Die maximale ununterbrochene Fahrzeit darf 5,5 Stunden betragen, dann sind mindestens 10 Minuten Unterbrechung fällig.
Wichtig sind die Einflüsse vom Arbeitszeitgesetz und den jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen eines Unternehmens.
Frank