Hallo,
bei der BR 143 / 112 handelt es sich nicht um eine AFB sondern um eine Geschwindigkeitsregelung mit unterlagerter Zug- und Bremskraftregelung als Hauptsteuerung. Die vorgewählte Zugkraft entscheidet dabei, wie hoch das Schaltwerk läuft ( Erreichen der Grenzwerte für Zugkraft/Motorstrom), weiterhin beeinflussen Oberstrom & Fahrmotorspannung den Schaltwerkslauf, und damit auch, wie schnell die Lok beschleunigt.
In der Hilfssteuerung sind diese Überwachungen und die Geschwindigkeitsregelung bis auf den Fahrmotorstrom nicht wirksam, zudem läuft der Schaltwerksmotor durch die direkte Ansteuerung langsamer. Grenzwerte müssen also durch den Tf selber beachtet werden.
Bei Annäherung an die Sollvorgaben (Geschwindigkeit) wird das Schaltwerk in der Hauptsteuerung übrigens rechtzeitig abgesteuert, so dass unter normalen geographischen Verhältnissen ein Überschreiten der Geschwindkeit nicht passiert. In Gefälleabschnitten sollte man aber durchaus die Sonderprogramme nutzen, so umgesetzt, da es bei keinem Triebfahrzeug ein vorausschauendes Fahren gibt, hier also immer der Tf mit seiner Streckenkunde gefragt ist.
50% Zugkraftvorgabe entsprechen übrigens bereits 100% elektrische Bremskraft, das sollte man je nach Schienenzustand beachten.
Frank