Beiträge von FraPre

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    Nein, die Klasse würde nicht passen, denn ich hatte einfach aus der Tabelle den Einsteiger ( Stufe 1) und die höchste Stufe 6 verglichen. Bei Beispiel 2 wäre es mit den 17 Berufsjahren also erst die Stufe 4. Leider stören die Kinder in dem Beispiel und der bessere Steuerklasse.


    Wäre der Herr aber ledig und ohne Kinder, würde es sich laut den verlinkten Unterlagen wohl so darstellen:


    2881,00 € Brutto = 1777,57 € Netto + 196,32 € + 250,84 € = 2224,73 €


    Da dort übrigens ein Durschnittswert angegeben ist, wird sich dieser ja auf 1/12 beziehen, obwohl ja bei 26-30 Tagen Grundurlaub immerhin 1,5 Monate ohne Zulagen sind.


    F.

    Hallo Norbert,


    das geht leider nicht, da deine Tabelle ja Nettobeträge ausweist. Der dort angegebene Tf mit den 2 Berufsjahren wäre ja das Beispiel 1 hier, sprich das reine Bruttogehalt beträgt, wie angegeben 2488,00 € Brutto = 1535,09 € Netto. Das ist der aktuelle Bruttowert aus der momentan gültigen Tabelle. Die hier gezeigte Tabelle dürfte diesbezüglich also nicht mehr stimmen, oder aber meine verwendeten Steuerabzüge (38,3%) stimmen für die Steuerklasse 1 nicht.


    Das 2. Beispiel kann ich nur so ableiten, wie ich es getan habe, da ich den Abzug für die dort gültige Steuerklasse nicht kenne. Der Nettowert wird aber in diesem Fall nach oben steigen (verheiratet, Kinder).


    Wie gesagt, es ist ein fiktives und hoffentlich logisch abgeleitetes Beispiel, die Daten sind für jeden öffentlich zugänglich und nachvollziehbar.


    F.

    Mal anlehnend an Norberts Hinweise auf die aufgeführten Nettosummen folgende Beispielrechnung anhand des aktuellen LfTV. Dieser ist z. B. hier frei zugänglich, ebenso die Monatstabellenentgelte.


    http://www.gdl.de/Service/Download-1354808357


    Insofern unterstütze ich hier lediglich mal das Verständnis daraus und habe einen fiktiven Arbeitsmonat abgeleitet.
    Die Beispielrechnung beinhaltet einen Tf im 1. Berufsjahr, ledig und einen Tf mit 30 Jahren Berufserfahrung, ledig. Den Steuerteil (Steuerklasse 1) habe ich auf 38,3% angesetzt, sprich vom steuerpflichtigen Einkommen bleiben in der Regel in dieser höchsten Steuerklasse 61,7% übrig.
    Ich lege dem Beispielmonat eine Arbeitszeit von 180 Stunden verteilt auf 22 Arbeitstage, davon 72 Nachtstunden (20 Uhr - 6 Uhr) und 24 Stunden am Sonntag zu Grunde. Die weiteren Zuschläge habe ich dem LfTV entnommen und nenne sie im Beispiel. Das Ganze erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit!


    Tf im 2. Berufsjahr (Eingruppierung Lf5 Stufe 1)



    Montatstabellenentgeld (steuerpflichtig)
    2488,00 € Brutto = 1535,09 € Netto


    Zulagen (steuerfrei)
    Nachtarbeit 72h á 1,28 = €92,16 €
    Sonntagsarbeit 24h á 4,34 = €104,16 €
    Zwischensumme = 196,32 € Netto


    Zulagen (steuerpflichtig)
    Schichtzulage für 72h = 79,25 €
    Fahrentschädigung 22 x 6,65 € = 146,30 €
    Zulage Dienstende 3 x 2,56 € = 7,68 €
    Zulage Dienstbeginn 3 x 5,11 € = 15,33 €
    Verpflegungspauschale Ausbleibezeit ab Wohnung >8h (16x) á 6,00 € = 96,00 €
    Verpflegungspauschale Ausbleibezeit ab Wohnung >14h (4x) á 9,00 € = 36,00 €
    Verpflegungspauschale Ausbleibezeit ab Wohnung >24h (2x) á 13,00 € = 26,00 €
    Zwischensumme 406,56 € Brutto = 250,84 € Netto



    Gesamt 1535,09 € + 196,32 € + 250,84 € = 1982,25 €


    Tf im 30. Berufsjahr (Eingruppierung Lf5 Stufe 6)


    Montatstabellenentgeld (steuerpflichtig)
    3010,00 € Brutto = 1857,17 € Netto


    Da die Zulagen nicht abhängig von der Lohngruppe sind ergibt sich folgende Gesamtsumme


    Gesamt 1857,17 € + 196,32 € + 250,84 € = 2304,33 €

    Weiterhin findet sich im LfTV, dass es eine jährliche Zuwendung in Höhe von 50% eines Monatsgehaltes + einem weiteren Bestandteil gibt.
    Im Urlaub fallen natürlich keine Zuschläge an! Ich hoffe, ich habe die Musterrechnung halbwegs korrekt abgeleitet, wobei es sicher noch nach oben und unten bei den Zulagen abweichen kann!


    F.

    Hallo,


    die alleinige Reise von über 16 jährigen ansich stellt kein Problem dar, jedoch sollten die Eltern wirklich eine Vollmacht ausstellen.


    http://www.djh-hessen.de/servi…leinreisende_jugendliche/


    Was man zumindest auch betrachten sollte, ist das Sexualstrafrecht. Dieses sieht zwar ab 16 gelockerte Regeln bezüglich der Schutzaltersgrenzen vor, aber wenn sich sich ein Veranstalter hier unsicher ist, oder zweifelt, könnte es Probleme bezüglich der gemeinsamen Übernachtung geben, egal ob nun im Doppelzimmer/-kabine oder gemeinsam mit anderen Volljährigen.


    Auch hier kann ggf. eine Vollmacht helfen.


    Frank

    Nee, keine Rückkehr mehr für "Wetten dass", die Zeit ist abgelaufen. Seit Gottschalk aus einer Laune heraus Wolfgang Lippert wieder verdrängt hatte, nachdem er zuvor an ihn freiwillig abgegeben hatte, ist dieser abhehalfterte Ty bei mir eh unten durch und soll im Land der unbegrenzten Beschränktheit bleiben. Unmöglich was damals beim ZDF abging.


    Ich brauche hier keinen Gottschalk, für keine Sendung und Moderation und frage mich, warum wir diese Type immer wieder über den Teich bitten!


    Frank

    Es gibt zahlreiche Unterschiede im Führerstand, neben den genannten Dingen sind es noch anders angeordnete Anzeigeinstrumente, EBuLa, 3. Meldeleuchtentableau, Zbv, Stufenanzeige, Anzeige Zeitbehälter, geänderte Scheibenwisch-wasch Bedienung, etc.


    Frank

    Der Taster für den freien Auslauf befindet sich rechts seitlich am Griff des Geschwindgkeitswählers und der Unterschied zwischen einer BR Bezeichnung 143 & 243 ist einfach die Wende 1989 und die anschliessende Anpassung der Baureihenbezeichnungen Ost & West (siehe auch BR 132 & BR 232)


    Frank