Wenn du an einem Hauptsignal vorbeifährst, welches kurz zuvor von Fahrtstellung auf Halt zurückgefallen ist, Kennlicht zeigt, oder du eine Zwangsbremsung an einem Fahrt zeigenden Hauptsignal oder Sperrsignal bekommst, wird dies, wie bereits geschrieben wurde, mit dem Fahrdienstleiter geklärt. Dieser prüft eine mögliche Ursache, z.B. Signal wirklich zurückgefallen. Da du aber eine 2000 Hz Beeinflussung hattest, ggf. 500 Hz zuvor (oder gar noch eine 1000 Hz Beeinflussung, weil du zunächst doch noch auf Halt zugefahren bist, bis das Signal dann in einen Fahrtbegriff wechselte), ist dieses im "Fahrtenschreiber" registriert. Die auswertenden Stellen sehen auch nur diese Umstände, also die 1000/500/2000 Hz Beeinflussungen und die Zwangsbremsung und melden dies an die vorgesetzte Stelle mit der Vermutung "Halt zeigendes Signal überfahren!?"
Für die Weiterfahrt reicht also nicht ein "bei mir ist alles o.k," kannst weiterfahren des Fdl, sondern auch eine entsprechende Legitimation in Form eines Befehls Nr. 2.
Damit kannst du letztlich auch belegen, dass du nicht selbstverschuldet an einem Halt zeigenden Hauptsignal/Sperrsignal vorbeigefahren bist.
Bei allen anderen Zwangsbremsungen, z.B. defekter GPA, WT vergessen zu drücken, Bremskurve geschnitten, wird mit dem Fahrdienstleiter die Urasche und die Stelle, wo es eingetreten ist ermittelt, und wenn der Weiterfahrt nichts im Wege steht (also kein Hauptsignal, Sperrsignal oder Ne1 im Spiel war, erteilt der Fahrdienstleiter mündlich die Zustimmung zur Weiterfahrt.
Das trifft auch dann zu, wenn du mit besonderem Auftrag (Befehl, "Ersatzsignale") an einem Halt zeigenden Hauptsignal / Sperrsignal / Ne 1 vorbeigefahren bist, und dabei die Befehlstaste vergessen hast zu drücken. Du meldest dich zwar beim Fahrdienstleiter, bekommst aber keinen "Befehl zum Befehl / besonderen Auftrag" ![]()
