DTG macht in ihrem Online-Store aber auch gerne mal außerhalb der Reihe Sales.
Auch nicht ausgeschlossen ist ein Publisher-Sale auf Steam. Man kann das leider nie so ganz voraussagen.
DTG macht in ihrem Online-Store aber auch gerne mal außerhalb der Reihe Sales.
Auch nicht ausgeschlossen ist ein Publisher-Sale auf Steam. Man kann das leider nie so ganz voraussagen.
Allegra + 4 x EWIV als Regio von Pontresina nach Scuol-Tarasp.
Das FIS für Innen habe ich mir aus einem Video der ÖV Ansagen Jungs "geliehen".
Macht schon Spaß ![]()
Nicht abschweifen, Männer. ![]()
Ich schreibe dann mal hier weiter, um linusf s Thread nicht aufzublähen.
Hier noch mal gesondert.
Ich saß gerade in der S 19 und fuhr von Köln-Ehrenfeld nach Köln Trimbornstraße, genau mit so einem Fall. Einzeltraktion.
In den Kommentaren findet sich von einem User Michael 1213 eine mögliche Erklärung für die Verschiebung der Tonlage. Ich kann aber nicht sagen, wie fundiert die ist. Da kennst du dich besser aus.
totaler Unsinn
Nein, du hast den Tenor nicht verstanden:
Natürlich hört es sich komisch an, wenn du einen GTO und einen IGBT zusammenkuppelst und die gemeinsam anfahren.
Das ist bei der Stadtbahn auch so, wenn ein K 4000 mit einem K 4500 (Flexity Swift) gekuppelt wird.
Es geht hier um den Triebzug, bei dem die Inverter irgendwie andere Frequenzen tönen lassen. Hör mal genauer hin.
Es geht nicht um eine "Vermischung" von GTO und IGBT, sondern es ist einfach ein ganz anderer Sound. Der zweite Triebzug klingt hingegen wie ein normaler IGBT bzw. GTO-423.
Ich bin schon mehrfach in 423 mitgefahren, die auch in Einzeltraktion unterwegs waren und diesen merkwürdigen Sound von sich gegeben haben. Es liegt also nicht daran, dass man einen GTO mit einem IGBT kuppelt.
ab 0:33 :
Manchmal spielen die Inverter einfach verrückt. Beim 423 ist mir das schon des Öfteren untergekommen, dass das Ding plötzlich wie eine Straßenbahn klingt. Das wird beim Talent 2 nicht anders sein.
Ich finde den Sound hier von Linus akkurat, wenngleich ich zugeben muss, dass ich den von Morphi etwas "sauberer" finde und daher wahrscheinlich behalte. ![]()
TransRegio
Bis vor kurzem, jetzt aber nicht mehr. War wahrscheinlich zu teuer - ups ![]()
Naja, aber selbst wenn, TR ist nicht DB.
Kann auch gut sein, dass die Rechte bei Ingo Ruff liegen. Ich weiß nicht, was für einen Vertrag die Bahn mit Herrn Ruff ausgehandelt hat. Jedenfalls liegen sie aber nicht bei Versystem. Damit ändert es einfach nichts an der Tatsache, dass sich das Unternehmen hier etwas aufspielt ("wir übergeben das unserem Rechtsanwalt") und nun aufgrund des berechtigten Gegenwinds zurückrudert.
Edit
Die SBB haben ihre Jingles zur -künstlerischen bzw. nicht kommerziellen- Verwertung freigegeben. Du brauchst sogar nicht mal eine Erlaubnis: https://company.sbb.ch/de/uebe…al/kommunikation/ton.html
Die DB ist bei den Ansagen leider empfindlich. Ich hatte für meine Szenarien ZVV, SBB und RhB kontaktiert und hatte nach einem freundlichen Telefonat eine schriftliche Erlaubnis (per Mail) für sämtliche Ansagen zur nicht kommerziellen Nutzung. Bei der RhB hatte man mich sogar gefragt, ob ich die originalen Ansagendateien brauche.
Die DB hatte mir hingegen die Erlaubnis verwehrt. Am Ende hat man das zu respektieren, schließlich haben die Geld dafür bezahlt.
Schade ist das natürlich trotzdem, weil andere Gesellschaften da großzügiger sind und sich der Nutzen einer Verwehrung mir nicht erschließt.
D.h. aber auch, dass andere deutsche Eisenbahngesellschaften da vielleicht besser drauf sind. Abellio, NX, NWB, TransRegio, Eurobahn und co. haben schließlich eigene Ansagen. Also kann man die gesondert kontaktieren. ![]()
Zu diesen Abmahnungen muss aber auch gesagt werden, dass die meistens vollkommen überzogene Forderungen beinhalten und wenn sie die Ausgangslage des Verfahrensbilden, der Richter schon ein gewisses Bild von der Klägerseite hat. Diese Abmahnungen genießen auch in der Rechtspflege keinen guten Ruf und jeder seriöse Anwalt wählt eine andere Herangehensweise.
@Tattissi Du hast natürlich recht, ein Schaden ließe sich mit Sicherheit schon konstruieren. Ich will aber mal eine Kammer sehen, die lieber dem folgt, als einfach das ganze Verfahren - vermutlich sogar schon im frühen ersten Termin - im Schnelldurchlauf wegzuhauen. Die Lizenzen für Logos bei kommerzieller Nutzung sind da natürlich klar eine andere Nummer. VS fährt hier leider die Schiene "Panik" und eigentlich müsste deren Rechtsanwalt auch raten, es einfach sein zu lassen. Ich hätte im Ref in der Gerichtsstation wohl doch mehr Urheberrechtssachen besuchen sollen. Scheint ja spannender zu sein als ich dachte. ![]()
Das muss nicht der Song Hersteller selber machen
Jo, aber lies mal meinen Beitrag. Die GEMA ist ein Rechteverwerter. Versystem nicht.
Wie gesagt: Wenn es sich um die Ansagen aus den Szenarien handelt, sieht die Geschichte natürlich anders aus. Das sind dann „deren“ Dateien - und die Diskussion erübrigt sich. Wobei ich hier bei der Frage nach der Schadenshöhe und der Verhältnismäßigkeit eines Prozesses weiter offen lassen würde.
Aber so wie ich es verstanden habe geht es um aufgenommene Ansagen aus den Zügen selbst. Da wäre der Ansprechpartner die DB.
Auch wenn es hier teilweise schon angeklungen bzw. beantwortet wurde, möchte ich als Jurist, der aber auch die Praxis im Blick hat, mal ein paar Sätze dazu verlieren.
Die rechtliche Einordnung ist schon richtig. Das Verwerten von Ansagen in Szenarien zur Veröffentlichung bedarf einer Erlaubnis des Rechteinhabers oder Rechteverwerters. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um eine klassische Urheberrechtsverletzung. Der Hinweis ist insoweit nicht unberechtigt (Grundsatz, selbst das ist nicht mal in Stein gemeißelt, s.u.)
Nun aber mal meine persönliche rechtliche Meinung in Verbindung mit praktischen Erfahrungen (nicht als Rechtsberatung aufzufassen):
Der besagte Hersteller ist weder Rechteinhaber noch Rechteverwerter der fragwürdigen Ansagen. Das ist und bleibt die DB, die Herrn Ruff für das Einsprechen der Ansagen beauftragt haben. Eine solche Unterlassungsaufforderung steht dem hiesigen Hersteller nicht zu, es gibt im Zivilrecht generell keine Prozessstandschaft und selbst wenn, ist nicht davon auszugehen, dass die DB diese einem TS-DLC-Hersteller erteilen würde. Gleichwohl hat das Unternehmen auch Herrn Ruff selbst mit dem Einsprechen von Ansagen beauftragt. Eine Verbreitung dieser Dateien könnten sie daher sehr wohl geltend machen. Dies ist aber nicht der Fall, es handelt sich um die Ansagen aus dem Fundus der DB.
Daher gibt es hier keine Sanktionen seitens des besagten Add-On-Herstellers zu befürchten. Es bestehen keine Ansprüche.
Kommen wir damit zum praktischen Part. Auch wenn es sich hinsichtlich der DB um eine Urheberrechtsverletzung handelt, bezweifle ich, dass irgendein Konzernanwalt auch nur daran denken würde, hier Klage zu erheben oder eine Abmahnung rauszuschicken. Die Kosten hierfür wären höher als jeglicher Streitwert. Ich würde sogar bestreiten, dass der DB hier irgendein Schaden entstanden ist. In Betracht kommen für mich nur klassische Unterlassungsansprüche (§ 1004 BGB) und solche aus dem UrhG. Aber, wie gesagt, meines Erachtens ist der infrage kommende Wert so gering, dass man das schon im riesigen Stil machen müsste, um hier ansatzweise Verhältnismäßigkeit herzustellen.
Dies ist hier offenkundig nicht der Fall. Perotinus Ausführungen kommen dazu: Ein Gericht müsste hier auch erstmal eine Urheberrechtsverletzung feststellen. Es gibt genug Gründe, sogar das nicht zu tun.
Und ganz abseits der rechtlichen Facetten: Es ist schon äußerst fragwürdig, dass ein Hersteller eine solche Firmenpolitik betreibt. Vom schädigenden Image abgesehen ist die rechtliche Einordnung völlig falsch.
Es reicht, wenn du dein Anliegen an einer passenden Stelle schilderst und nicht gleich an vier, fünf inklusive eigenem Thread. Ich habe alle weiteren Beiträge zu diesem Thema - außer diesem - gelöscht.
Auch generell wäre es gut, wenn du mehr auf Zeichensetzung sowie Rechtschreibung achten könntest, ich verstehe kaum, was du mitteilen möchtest.
Vielen Dank.
Deutsch, Französisch und italienisch
plus rätoromanisch, da dies aber nur in Graubünden (sprich da, wo die RhB überwiegend tätig ist) gesprochen wird, finden sich Ansagen, Informationstafeln etc. auf dieser Sprache nur auf dem Netz der RhB.
Da scheint sich jemand mit den Gepflogenheiten des UE-Editors auch unter konkreter Bezugnahme auf den TSW ziemlich gut auszukennen. Wäre ich DTG, würde ich sogar überlegen, ob man so eine Person nicht sogar das Unternehmen gewinnt. Ähnlich wie Apple, die ja auch gerne mal Leute unter Vertrag nehmen, die es geschafft haben, Sicherheitsmaßnahmen auf den Geräten zu überwinden (mE besser als nur „Hau drauf“ mit dem Hammer).
Auf den Fahrzeugen steht immer "Rhätische Bahn" und dann wahlweise "ferrovia retica" (it.) oder "viafier retica" (rät.).
wirklich guten Computer für den TS haben willst, solltest du schon mehr als 1000@
Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Für ein Spiel mit einer 14 Jahre alten Engine braucht man keinen >1000 Euro-Rechner.
Meine 499 Euro Krücke von 2012 bekommt das Spiel noch gut zum Laufen.
Ich habe die Abstimmung mal entfernt, da es dazu bereits zur Genüge Threads gibt und da sich Geschmäcker bekanntlich unterscheiden. Vor allem im Arosa-Linie-Thread hat dies nichts zu suchen.
Mein lieber Schwan. Da braucht man keine Sekunde zögern. Großes Lob !
Zwei Vorschläge aus dem Bauch heraus:
Erftbahn (jaja, ich weiß, hab ich selbst gebaut für den TS
) Horrem - Bedburg(Erft) - Neuss Hbf
Voreifelbahn Bonn Hbf - Bonn-Duisdorf - Rheinbach - Meckenheim - Euskirchen (- Bad Münstereifel)
Letztere könnte wegen des Bonner Hbf auch etwas Abwechslung bieten. Mit Bonn und Euskirchen hat man auch ein paar nette Knotenpunkte drin.