Beiträge von alias203

Discord Einladung
Trete unserem Discord-Server bei (klicke hier zum Beitreten).

    @TrainworX Is it possible to have a video that presents the sound of the vehicles? However, the model and cab look great but the music is disturbing... Cheers!


    @nur Fahrer sehe ich auch ähnlich, ich warte auch noch mit dem Kauf bis die Zürich - Olten Route erscheint, um zu schauen, ob das Bundle mit den Fahrzeugen ein attraktiveres Paket bietet...

    Neue schweizerische Garnitur -> Landet direkt im Einkaufswagen. Im Gegensatz zur RABe 511 scheint es keine Proportionsfehler am Modell zu geben. Ich bin aber vor allem auf den Sound gespannt. Der soll ja über "Realistic sound" verfügen, was weder bei Rivet Games noch TrainworX jemals der Fall war. :/

    Bitte auf eine zumindest halbwegs Rechtschreibung achten. Es geht auch ein wenig höflicher.
    Deine Frage wird zumeist in den sogenannten „Lies Mich“-Dokumenten beantwortet, die den Downloads beiliegen.
    Achte aber in Zukunft bitte auf die Ausdrucksweise. Vielen Dank.
    Bitte auch drauf achten wo man die Frage Stellt, das ist Keine Neuigkeit!

    @Oli


    Du scheinst dem Rechtsstaat ja doch noch ein Stück weit Vertrauen entgegen zu bringen, wenn du einen Anwalt aufsuchst und gerichtliches Gehör suchst.
    Ich kann dir nicht sagen, wie es ausgeht. Ich war in der Situation nicht dabei und kann weder beurteilen, wie du dich oder die Polizei sich verhalten hat.
    Aber: Auch ich habe schon schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Ich vermute dahinter weiterhin ein rassistisches Motiv, aber da war ich noch zu schwach, weiter gegen vorzugehen. Von daher weiß ich, dass die Damen und Herren nicht unfehlbar sind.
    Ich freue mich schon darauf, wenn ich so Gott will das zweite Staatsexamen und die Befähigung zum Richteramt erlangt habe, solchen Vorgängen den Garaus zu machen.
    Ich werde kein Augen zu und durch-Richter werden. Versprochen. ;)

    Bei aller Liebe, man muss nicht persönlich werden Leute!


    Im Übrigen (bewusst ab hier nicht in blau geschrieben): Ich denke, hier stehen sich viel zu verhärtete Fronten gegenüber - und ich kann daher verstehen, wenn die ein oder andere Seite nicht Lust auf seitenlangen argumentativen Austausch hat. Für mich beispielsweise sind Ausführungen über irgendwelche Fema-Konzetrationscamps, George-Orwell-1984-Gedächtnis-Konstrukten und desgleichen derart grotesk und absurd, dass keinerlei Diskussionsgrundlage besteht. Poste ich eine Quelle, sind das automatisch "gesteuerte Mainstream-Medien". *ka* Umgekehrt sind die Quellen der Verschwörungstheorien wie irgendwelche Blogspot-Seiten für Leute wie mich per se unseriös und daher nicht ernstgenommen. Und woher ich Quellen gegen false evidence nehmen soll, ist auch keine leichte Frage.


    Also Leute. Durchatmen. Geht mal raus auf die Wiese, an den See, mit eurer Familie, mit einem (!) Freund oder einer Freundin, Lebenspartner etc... genießt das schöne Wetter, Hände waschen und Abstand halten, dann wird alles wieder gut.

    Selbst auf einer Parkbank darf man alleine nicht mal sitzen und z.B. ein Buch lesen.

    Prelli, das ist völliger Mumpitz. Natürlich darfst du auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen.

    dass die Zahlen stimmen und man aufrichtig damit umgeht und sie öffentlich darstellt.

    Da bedank dich lieber bei unseren Qualitätsmedien à la BILD und EXPRESS, die die ganze Sache natürlich von vorne bis hinten ausschlachten wollen.

    Konzentrationslager

    Prelli, ich bitte dich, atme doch noch mal tief durch und entspanne dich etwas. Das ist doch ein etwas sehr dick aufgetragener Zusammenschluss, findest du nicht auch?


    Ja, die Zusammenkünfte haben etwas gebracht, vgl. hier: https://www.lto.de/recht/hinte…maessigkeit-tracking-app/
    Wir sind uns einig, dass die derzeitigen Maßnahmen stetig überprüft und angepasst werden müssen. Und die beiden Kollegen sprechen etwas sehr Wichtiges an:


    Zitat von Gerhart Baum

    Es ist gut, dass die Menschen die notwendigen Maßnahmen solidarisch mittragen. Ich sehe aber mit Sorge eine gewisse Neigung in der Bevölkerung, nicht nur die sinnvollen Maßnahmen mitzutragen, sondern auch darüber hinauszugehen. Ich beobachte eine Mentalität, sich einer verstärkten Daseinsvorsorge in jeder Hinsicht auszuliefern. Und ich fürchte, dass diese Mentalität fortwirken könnte, auch wenn der Ausnahmezustand vorbei ist – ähnlich wie in den USA nach dem 11. September, als der Patriot Act, der weit übers Ziel hinausschoss, zwar revidiert wurde, aber tatsächlich fortwirkte.

    Zitat von Nikolaos Gazeas

    Diese Sorge teile ich. Wir müssen darauf Acht geben, kein neuralgisches Einfallstor auch für Grundrechtseingriffe in der Zukunft zu schaffen. Nach Umfragen waren über 90 Prozent der Bevölkerung einverstanden mit diesen größten kollektiven Grundrechtseingriffen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das ist bemerkenswert – es darf aber nicht zu der Annahme verleiten, dann seien diese schon in Ordnung.

    Vergleiche doch mal die "Interessenlage" 1933 und 2020 und du stellst fest, dass es jetzt gar kein Interesse gibt. Was haben wir davon, unsere Wirtschaft kaputtzufahren? Was haben wir davon, justiziable Errungenschaften niederzuschlagen? Mit Machtgier und/oder Korruption hat das nichts zu tun. Wenn wir davon ausgingen, dann müsste man doch gerade gem. "Brot-und-Spiele"-Grundsatz die Bevölkerung zufriedenstellen und "ablenken", wovon auch immer.


    angeblichen Aufrufs zu einer Straftat

    Streiche angeblich. IfSG-Normen können auch Straftatbestände darstellen und das ist bei einem Aufruf zu einem eklatanten Verstoß gegen die Kontaktsperren der Fall. Wenngleich ich davon ausgehe, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

    Meine Hoffnungen?
    Derzeit keine. Absolut keine.

    Es ist schade, dass du so denkst. So viel Pessimismus habe ich noch nicht gesehen. Aber ich kann dich dazu nicht zwingen. Du darfst deine Meinung haben und ich respektiere sie. Wenn der Spuk in ein paar Wochen teilweise und in ein paar Monaten gänzlich vorbei ist, sprechen wir uns nochmal. Ich lade dich dann auf eine leckere tarte vaudoise à la crème am Genfersee ein. :) Oder auf lecker Himmel un Äd im Brauhaus Früh.

    @StS Leider richtig - SimTrain eben. Die Strecke ist trotz ihres Alters gar nicht mal so schlecht und eröffnet wie hier schon dargelegt wurde zahlreiche Möglichkeiten. S-Bahn, RegioExpress, Intercity, EuroCity, Railjet, Güterzüge... da ist einiges los.
    Der Gleisbau ist halt phänomenal schlecht, da reden wir nicht nur von fehlender Kurvenüberhöhung weil es die damals nicht gab, sondern viel zu engen Weichenradien und urplötzlichen Geschwindigkeitswechseln.
    Schönheitsfehler gibt’s vor allem in den Bergen, da vernimmt man an 2-3 Stellen Risse.
    Eigentlich kein Hexenwerk, das alles anzupassen und zu verbessern. Aber wer nicht will, der hat schon.

    Schade, aber war irgendwie abzusehen, dass SimTrain da wieder einen Bock schießt.
    An ihrer „Interpretation“ der Gotthardnordrampe bin ich nur bedingt interessiert, auch wenn sie etwas weiter geht als Rivet Games, wobei letztere wiederum gen Süden deutlich länger ist.


    Sei‘s drum. 25€ gespart. :D

    Wie soll man sich denn auf Gesetze stützen, wenn sie eh nichts taugen, da jeder sich diese zurecht biegen kann wie er grad Lust und Laune hat.

    Das ist natürlich so nicht richtig. Das versuchen vielleicht Anwälte der Verteidigung und Staatsanwälte in Strafprozessen. Es ist eben die Aufgabe des Richters, hier den Überblick zu bewahren. Intention des Gesetzgebers lässt sich anhand des Bundesgesetzblattes ableiten, ebenso gibt es fundierte Literatur in Kommentaren, Festschriften und weiteren Monografien. Und zumeist sind Sinn und Zweck der Gesetze unstreitig. Es gibt einige Einzelheiten in denen sich Literatur und Rechtsprechung durchaus streiten. Im Strafrecht und Staats-/Verwaltungsrecht gehen diese Streits aber in die Richtung "Wer ist der Strengere", sprich wer kann dem Bürger zu möglichst viel Freiheit verhelfen. Lediglich im Zivilrecht, aber das ist ja auch logisch, sind die Streits oftmals dogmatischer Natur und für den Laien am Ende des Tages viel zu undurchsichtig. Aber hierin liegt auch die Faszination der Rechtswissenschaften die ja nicht umsonst so heißen. Das Recht ist auch der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des Zeitgeschehens und vielen weiteren Faktoren angebunden. Dennoch ist das deutsche Recht ein Meilenstein der weltweiten Rechtsgeschichte, insbesondere das BGB und die ZPO. Was Savigny und seine Gefährten da um 1890-1900 geleistet haben, ist einfach phänomenal. Etwas, worauf man als Deutscher zurecht stolz sein kann.



    Deshalb:

    Ein und dieselbe Sache aber jeder Anwalt legt das anders aus.

    100 % richtig...


    Alles dehnbar

    ... und das eher nicht. ;)



    Zitat von Madison

    Panik über Panik und in den Krankenhäusern dreht man Däumchen weil rein gar nichts zu tun ist. In der Schweiz melden schon Krankenhäuser Kurzarbeit an weil nichts zu tun ist.

    In Köln sind 72/550 Intensivbetten belegt. In der Schweiz scheint sich die Lage tatsächlich mittlerweile entspannt zu haben. Ich betone das deshalb, weil ich hautnah erlebt habe, wie schnell es gehen kann. In Lausanne wohne ich direkt am Uniklinikum "CHUV" in einer WG mit Medizinern. Glaubt mir, oder nicht, aber das hat mich so mitgenommen, dass ich es da nicht mehr ausgehalten und die "Flucht" nach Deutschland ergriffen habe.

    Kein Thema.


    Eins hätte ich noch sagen sollen: Die Sachlage ist äußerst komplex. Ich bin mir sicher, dass ich genauso Kollegen finde, die auch meiner Argumentation vertretbar entgegenhalten könnten.
    Es geht vielmehr um das Wie.
    Und mit populistischen 3.Reich-Vergleichen und Beklagungen, nicht in den Urlaub fahren zu können, überzeugt Frau Bahner mich nicht. Da habe ich schon woanders bessere Argumentationsansätze gesehen.

    beatebahner.de/lib.medien/Beat…desverfassungsgericht.pdf

    Ja das ist leider ein glasklarer Fall von Profilierungsversuch. Die gibt es in der Juristerei zuhauf. In diesem Zusammenhang fragwürdig war lediglich die temporäre Abschaltung der Internetseite, da wird die Dame sicher gegen vorgehen und auch Recht bekommen, die war nämlich zweifellos rechtswidrig.


    Hier mal ein grober Überblick über die Grundrechtsdogmatik:


    Es stimmt zwar, dass alle - bis auf Art. 1 GG - genannten Grundrechte tangiert und eingeschränkt werden. Dies heißt aber nicht zwangsläufig, dass diese Beschränkung auch verfassungswidrig ist.
    Zunächst einmal müssten der persönliche und sachliche Schutzbereich eröffnet sein. So gibt es beispielsweise einige Grundrechte wie Art. 12 GG, auf den sich nur Deutsche berufen können. Der sachliche Schutzbereich sagt uns, ob wir uns überhaupt im Rahmen des fragwürdigen Grundrechts bewegen. Um aber nicht unter Umständen zu unbefriedigenden Ergebnissen zu kommen, fungiert Art. 2 I GG als allgemeines Auffanggrundrecht. Die juristische Definition des sachlichen Schutzbereichs ist dabei so simpel wie raffiniert: Das Recht zu tun und zu lassen, was man will. Dann müsste auch in den Schutzbereich eingegriffen worden sein. Ein Eingriff meint jedes staatliche Handeln, das die Ausübung des fragwürdigen Verhaltens erschwert oder unmöglich macht. Das heißt natürlich nicht, dass jeder Schutzbereicheingriff verfassungswidrig ist. Vielerlei Grundrechte enthalten nämlich einen Schrankenvorbehalt, durch den ein Grundrechtseingriff im Lichte des jeweiligen Grundrechts eingeschränkt werden kann. Doch auch diese Schranken unterliegen selbst Einschränkungen, sonst könnten die Grundrechte ja ohne Weiteres ausgehöhlt werden. Diese Einschränkungen nennt man ganz liebevoll Schranken-Schranken. Diese unterscheiden sich - auch im Hinblick auf ihren Wertungsmaßstab - von Grundrecht zu Grundrecht. Doch alle Grundrechte eint eine Schranke-Schranke als Voraussetzung: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Jeder Grundrechtseingriff muss einen legitimen Zweck (= einen Zweck von Verfassungsrang) verfolgen, geeignet (= zur Zweckerfüllung tauglich), erforderlich (= das mildeste, gleich wirkende Mittel) und angemessen (= VMHK im engeren Sinne, angemessene Zweck-Mittel-Relation) sein.


    Mit diesem - wenngleich sehr grobem - Überblick über die Grundrechtsdogmatik hangeln wir uns mal der Argumentation von Frau Bahner entlang.


    Eins vorweg: Auf Fragen der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde gehe ich zur besseren Übersicht nicht ein. Ich sehe hier zwar schon Probleme hinsichtlich der prozessstandschaftlichen Geltendmachung der Grundrechte, mir Schwurbelt Frau Bahner zu sehr mit dick aufgetragenen Lehrbuchphrasen herum, vor allem in ihren Ausführungen zur Begründetheit des Eilantrages leistet sie sich Schnitzer, aber sei's drum. Wir nehmen jetzt mal die Zulässigkeit an und stellen uns der Frage der Begründetheit der Klage.


    Zitat

    Der Antragstellerin ist seit dem 17. März 2020 – und damit seit bereits drei Wo- chen - der Zugang zu Schwimm- und Hallenbädern, zu Thermal- und Spaßbäder und Saunen, sowie der Zugang zu allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, zu Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtun- gen bis mindestens 19. April 2020 verwehrt, da der Betrieb dieser Einrichtung bis dahin, eventuell sogar noch länger, nämlich bis 14. Juni 2020 nach § 4 Abs. 1 Corona-Vo untersagt ist.
    Der Antragstellerin ist es ferner nicht möglich, einen zwingend notwendigen Erho- lungsurlaub in Baden-Württemberg anzutreten, da wegen der Untersagung der Betriebs sämtlicher Hotels und Pensionen nach § 4 Nr. 15 Corona-VO ein Erho- lungsurlaub schlichtweg nicht möglich ist. Sie muss auch auf Reisen ans Meer und in die Berge verzichten, weil sämtliche Corona-Verordnungen entsprechende Verbote des Hotelbetriebs vorsehen und auch der Flugverkehr wegen der angeb- lichen Corona-Epidemie massiv beschränkt wurde. Sie ist damit nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern auch in ihrer Reisefreiheit fast vollständig be- schränkt.

    Jetzt mal ganz ehrlich: Die Quintessenz dieses Absatzes ist - oh nein, ich darf nicht in den Urlaub fahren. Es ist die Rede von einem "Zwingend notwendigen Erholungsurlaub" und nicht einer Rehabilitation in einer Kuranstalt oder Ähnliches. Prüfen wir doch mal kurz durch. Ich bediene mich bei Definitionen bei "Juraindividuell.de".


    Einschränkung der Reisefreiheit
    I. Schutzbereich
    1. Persönlicher Schutzbereich: Deutschengrundrecht, Ast. müsste Deutsche iSd Art. 116 I GG sein, mangels entgegenstehender Anhaltspunkte (+)
    2. Sachlicher Schutzbereich: Nach ganz h.M sind darüber hinaus auch Aufenthalte an beliebigen Orten in Deutschland geschützt. Aufenthalt bedeutet lediglich ein vorübergehendes Verweilen an einem bestimmten Ort. Auf die umstrittene Problematik der nötigen Verweildauer braucht nicht eingegangen zu werden (+)
    II. Eingriff
    Frau Bahner darf nicht in den Urlaub fahren (+)
    III. Rechtfertigung
    1. Schranke: Gem. Art. 11 II GG kann die Freizügigkeit nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr erforderlich ist. Ergo qualifizierter Gesetzesvorbehalt. Taugliche Einschränkungen: Formelle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte. Hier: Corona-VO. (+)
    2. Schranken-Schranke:
    a. Richtervorbehalt, Wesensgehalt und Zitiergebot: Damit das einschränkende Gesetz verfassungsmäßig ist, muss es die Schranken-Schranke beachten. Als Schranken-Schranke wirkt insbesondere der Richtervorbehalt, der vor allem im Hinblick auf Freiheitsentziehungen nicht leichtfertig bejaht werden dar.
    Eine absolute Schranken- Schranke bildet darüber hinaus auch Art. 19 II GG, also der Wesensgehalt des Grundrechts. Trotz aller Eingriffe muss von dem Grundrecht also noch etwas Substantielles übrig bleiben.
    Im Wege des Zitiergebots aus Art. 19 I 2 GG ist der Gesetzgeber gezwungen, im Falle der Erlaubnis von Eingriffen in das Grundrecht den Art. 11 I GG im Gesetz selbst oder wenigstens im Gesetzesblatt mitzuzitieren, um deutlich zu machen, dass ihm der Eingriff bewusst ist.
    Die Eingriffe sind im BGesbl. kommentiert und erörtert worden. Zitiergebot (+), einen Freiheitsentzug (= JVA-Einlieferung oder Festsetzung) haben wir nicht, Richtervorbehalt nicht gesondert zu betrachten. Bleiben aller höchstens Probleme beim Wesensgehalt des Grundrechts, Dies werden wir nun in der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
    b. Verhältnismäßigkeit:
    aa. Legitimer Zweck: Schutz der deutschen Bevölkerung, resp. Gesundheitsschutz und Schadensabwehr (+)
    bb. Geeignetheit: Ohne Kontakte kann sich das Virus nicht verbreiten (+)
    cc. Erforderlichkeit: Milderes Mittel? Von der Corona-VO umfasst sind lediglich Verbote touristischer Hotelbesuche. Gerade Kuraufenthalte oder sonstige, gesundheitlich tatsächlich zwingende Erholungsaufenthalte sind weiterhin problemlos möglich. Dazu macht Frau Bahner keine hinreichenden Angaben. In soweit kein milderes Mittel ersichtlich. (+)
    dd. Angemessenheit: wägen wir nun alles ab, was in die Waagschale geworfen wurde. Zitat: "Sie hat ferner bis 19. April 2020 keinerlei Möglichkeit, sich in dieser Zeit außer- halb von Lebensmittelgeschäften mit den weiteren Dingen des täglichen Lebens einzudecken, etwa Bücher zu kaufen, zum Frisör zu gehen oder ein Bekleidungs- geschäft aufzusuchen.". Bücher können weiterhin über das Internet bezogen werden, sowohl in Form von E-Books als auch physisch über die entsprechenden Verlage oder Buchhandlungsgeschäfte. Dasselbe gilt für Bekleidung. Friseurbesuche sind nicht überlebenswichtig. Im Verhältnis zum relativ geringen Forschungsstand hinsichtlich des SARS-CoV-2-Virus und der damit einhergehenden epidemiologischen Unsicherheit bezüglich Ausbreitungsverhalten, Letalität, Immunisierung und Behandlungswirkung kann das nun wirklich kein Argument sein. Sie macht geltend, dass sie nicht mehr auf Annehmlichkeiten des Alltags zurückgreifen kann. Dies wiegt den Bevölkerungsschutz, wenngleich auch nur den von den sogenannten Risikogruppen, in keinerlei Hinsicht auf. Die Maßnahme ist angemessen (+)
    --> Der Eingriff in den Schutzbereich der Reisefreizügigkeit ist verfassungsgemäß.


    Die Dogmatik der Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG ist sehr weitreichend und kompliziert, was hier den Rahmen sprengen würde. Unproblematisch wird ein Eingriff in den Schutzbereich angenommen werden können. In der Rechtfertigung sind Fragen der Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes und dessen Anwendung im Einzelfall zu beantworten. Aber auch hier wirft Frau Bahner nur in den Raum, dass sie aufgrund des Erlasses in ihrer Freiheit eingeschränkt ist. Argumente? Fehlanzeige. Zumindest da, wo sie die Grundrechtsverletzung rügt (S. 16 f.).


    Mit den anderen Einzelheiten beschäftige ich mich nachher mal im Einzelnen und ausführlicher. Vielleicht kann ich dann auch mehr zu ihrer verkorksten Eilverfahrensbegründetheit sagen.


    Es wäre hilfreich, wenn die zwei Kollegen, die im Bewertungsthread die schlechteste Bewertung abgegeben haben, kurz darlegen könnten, weshalb. Ich finde die Add-On-Idee nämlich ganz nett und erwäge, das Add-On zu kaufen. Ich hatte das Glück, den Zirkus bestaunen zu dürfen und war auch vom logistischen Aufwand beeindruckt. Dass SimTrain aber jetzt nicht die Qualitätsjunkies sind, ist mir auch irgendwo bewusst. Vielen Dank :)

    zumal es immer mehr deutliche Hinweise gibt, dass diese Epidemie nicht das Ausmaß hat, die man uns weismachen möchte

    Zugegeben, da gehe ich grundsätzlich mit. Ich habe mich gestern und heute mit den Ergebnissen der Studie über den Kreis Heinsberg befasst, die heute auch in den Medien veröffentlicht wurde und mein Eindruck ist da auch: Naja, ehrlich gesagt, relativiert das Ergebnis die Umstände mehr als dass es sie verschlimmert. Wenn in diesem Gebiet tatsächlich 15% mit überstandener Infektion festgestellt wurden, was auch zur drastischen Senkung der Letalitätsrate führt, kann man mit Sicherheit ähnliches für das gesamte Bundesgebiet annehmen. Vielleicht nicht 15 %, aber man rechnete mit einer 5 % Infektionsrate in Heinsberg, unter Berücksichtigung anderer Modelle für das Bundesgebiet wird also eine höhere Durchseuchung als gedacht angenommen werden können.
    Andererseits habe ich dann wieder vor Augen, was in Lausanne im CHUV abging und denke an meine italienischen Kolleginnen und Kollegen, die von ihren Erfahrungen berichteten. Italien und die Schweiz haben auch jährlich Grippesaison und da sind die Intensivbetten nicht nach 10 Tagen überfüllt und das Militär muss Leichen massenweise abtransportieren. Andererseits habe ich irgendwo einen Zeitungsartikel gelesen, ich weiß gerade leider nicht mehr wo, in dem ein Professor der Ruhr-Universität Bochum anführte, dass ohne Entdeckung des Virus vermutlich am Ende ein paar 100k Tote in Deutschland unter dem Strich stünden und man gesagt hätte: Oha, das war aber mal eine heftige Grippesaison. Ich bin daher noch etwas hin und her gerissen.

    Dass wir uns zu einem Polizeistaat verwandeln, mit Drohnenüberwachung und sogar Impfzwang sollte ausgerechnet dir als Jurist sehr suspekt vorkommen

    Aber hierzu würde ich gerne ein paar Zeilen mehr schreiben. Es sind so einige Entscheidungen getroffen worden, die uns Juristen so gar nicht gefallen. Alleine schon wie das Föderale System auf allerhöchstem Niveau ausgehöhlt wurde. Heute hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern das strikte Reiseverbot gekippt und damit auch ein Signal gesetzt. Grundsätzlich stoßen wir mit dieser Situation aber an Kapazitäts- und Interessensgrenzen. Ich habe leider auch vermehrt festgestellt, dass viele Verordnungen, Allgemeinverfügungen/Verwaltungsakte und sonstige Verfügungen nicht auf rechtmäßiger Art und Weise zustande gekommen sind. Manchmal scheitert es schon an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage. Und die Infektionsschutzgesetz-Generalklausel ist einfach viel zu unbestimmt, um dort alles drunter zu subsumieren. Dasselbe gilt auch beispielsweise für die polizeiliche Generalklausel, bsp. § 8 PolG NRW für Nordrhein-Westfalen, da kann sich die Polizei auch nicht mit allem rechtfertigen. Aber was meinst du was los wäre, wenn das BVerfG jetzt hier anfängt die Maßnahmen zu kassieren und sagt: Ne Leute, so nicht. Das gäbe einen Riesen Aufschrei in der Politik und Bevölkerung. Wenngleich ich mir vorstellen kann, dass sich das mit weiteren Erkenntnissen zu dem Virus die in die Richtung Heinsberg-Studie gehen, ganz schnell ändern kann. Wir arbeiten immer noch nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der wäre jedenfalls dann wenn sich die Annahmen erhärten, dass wir doch nicht einen so gefährlichen Erreger vor uns haben, nicht mehr erfüllt. Meines Wissenstands nach rettet man sich derzeit über Art. 1 GG und der mit diesem Artikel einhergehenden Pflicht des Staates, Schaden von seiner Bevölkerung abzuwenden. Baden-Württemberg hat Kotaktsperremaßnahmen bis in den Juni herein erlassen. Dies verletzt schon per se für mich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahmen können mE in ihrem Wirkungsgehalt für höchstens 2-3 Wochen erlassen werden und müssen ständig neu bedacht werden.
    Was man aber definitiv feststellen kann: Die kritischen Stimmen werden in der juristischen Szene laut. Und auch gewichtige Stimmen sind darunter. Der Druck auf die Verwaltungsgerichte wird definitiv wachsen.

    Hallo zusammen,


    nachdem das Ganze für etwas Verwirrung gesorgt hat, kann ich euch "beruhigen". Der User konnte einen legalen Erwerb des TS belegen. Das Missverständnis resultierte woanders her.


    Viele Grüße
    alias203

    Ich kann Strecken, die mit Assets der vR Version gebaut wurden, problemlos fahren. Also dürfte es keine Kompatibilitätsprobleme geben, wenn die Erweiterung so funktioniert, wie ich es mir vorstelle. Testen kann ich es leider nicht, da ich K-V auf Steam gekauft habe. Aber nett, dass es H-K nun auf Steam gibt. Wird direkt gekauft. :)

    Meine "Behandlung" und vor allem wie meine Familie behandelt wurde, gab mir genug zu Denken.

    Danke, dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Also wirklich, ich finde es interessant zu sehen, wie unterschiedlich die Erfahrungen sein können. Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie die Rechtslage und Situation in Liechtenstein ist. Aber zumindest hier in Deutschland wäre das so ohne weiteres nicht möglich. Bist du sicher, dass das Internat diese Maßnahme nicht deswegen trifft, weil du nachweislich infiziert warst (wenngleich du wieder genesen bist)? Nicht, dass es das rechtfertigen würde, im Gegenteil, aber nur, um nachvollziehen zu können, wie sowas zustande kommt.


    Wie ich bereits gesagt hatte: Hier in Köln kann man sich absolut nicht beschweren. Das Gesundheitsamt verhält sich vorbildlich, ruft täglich bei meinem Onkel an und fragt nach, wie es symptomatisch bei ihm aussieht. Freundliche Kontaktperson mit Durchwahl erhalten, etc. Da er auch ein paar Vorerkrankungen hat, wurde ihm auch ärztlicher Rat zur Verfügung gestellt, um die Medikation bei ggf. auftretenden Symptomen abstimmen zu können.

    Einige Sachen, die da stehen sind auch in den bösen bösen „Mainstream“-Medien bereits ausführlich erörtert worden. Beispielhaft wegen der Beatmungsproblematik: https://www.faz.net/aktuell/ge…m-gespraech-16714565.html
    Es ist doch klar, dass nicht alles von vorne bis hinten 100% perfekt laufen kann. Bei 100.000 zu treffenden Entscheidungen gehen 1.000 auch mal daneben.
    Ansonsten hat sich die Seite für mich mit folgenden Aussagen disqualifiziert:


    Zitat
    • Laut den Daten der am besten untersuchten Ländern wie Südkorea und Island sowie dem Kreuzfahrtschiff Diamaond Princess liegt die Letalität von Covid19 insgesamt im Promillebereichund ist damit vergleichbar mit einer starken Influenza (Grippe)

    Hier wird völlig außer Acht gelassen, dass die Bevölkerungsstrukturen und Versorgungskapazitäten in den genannten Gebieten sich deutlich von anderen Gebieten unterscheiden. Wie hier treffend angemerkt wurde, kann erst gegen Ende der Pandemie eine endgültige Aussage zur Letalitätsrate getroffen werden. Dafür divergieren die Verläufe derzeit noch zu stark. Es sollte doch einleuchten, dass ein Land mit geringer Bevölkerungsdichte und für Viren schwierigen Bedingungen, (Kälte und Einschleppungsdynamik in Island) deutlich besser zurechtkommt als urbanisiertere Regionen.

    Zitat

    50% bis 80% der testpositiven Personen bleiben symptomlos, über 90% der testpositiven Personen zeigen nur milde oder moderate Symptome. Von einer grundsätzlich „fehlenden Immunität“ in der Bevölkerung kann daher nicht gesprochen werden.

    Das ist allein aus medizinischer Sicht völliger Schwachsinn bzw. Trugschluss. Nur weil einige Infektionsverläufe schwach bzw asymptomatisch verlaufen, heißt das nicht, dass der Körper gegen den Erreger immun ist, im Gegenteil, zur Immunität gehört auch eine Abweisung dahingehend, dass der Wirt nicht mehr als Übertrager dienen kann, was bei SARS CoV 2 aber nachweislich der Fall ist; der menschliche Körper hat gerade keine abweisenden Antikörper.


    Das war jetzt nur beispielhaft. Einige weitere Schlüsse in diesem „Artikel“ sind auch einfach grob falsch bzw. falsch geschlussfolgert. Vielleicht recherchiere ich nachher mal weiter dazu.


    Auch sonst, die Aussagen, dass einige Personen aufgrund ihrer Erkrankungen ohnehin gestorben wären, machen schon fassungslos. Haben diese Menschen etwa kein Recht zum Leben? Sollen diese nicht geschützt werden? Gegen bekannte Erreger existieren Behandlungs- und vielseitige Präventionsmöglichkeiten, die aufgrund der Neuartigkeit des Virus bei Sars Cov 2 nicht bestehen.