Hallo,
aus dem vorgenannten Szenario von Luckygod kann ich auch noch Bilder beisteuern:

Ein himmelblauer Trabant fuhr übers Land, blieb dann aber liegen... und war direkt am Gleis. Der Gemischtwarenladen für den VEB kommt erstmal nicht weiter.

Die Draufsicht mit dem Teleobjektiv unter dem klingenden Namen "Pentacon" zeigt, was für eine knappe Angelegenheit das war (Quelle: BStU). Der Autofahrer wurde vom Bezirksgericht wegen Transportgefährdung zu einer hohen Geldstrafe und Schadenersatz wegen der Verzögerungen verurteilt.

Der Zug kam zwar mit Verspätung, aber wohlbehalten an. Nicht einmal das Lokpersonal musste getauscht werden. Die sitzen das wie festgewurzelt. Vorbildlich!
Am Schluss noch ein Schwenk nach Berlin...
101 093 hat seinen IC nach Berlin geschoben. Bei dieser Gelegenheit mal ein Hinweis auf das Regelwerk 418.2139A2 für geschobene Züge: "Bei der Fahrt über Weichen im abzweigenden Strang, die nur mit einer Geschwindigkeit kleiner/gleich 40 km/h befahren werden dürfen, darf bei Fahrt mit Steuerwagen voraus eine Druckkraft von 150 kN (entspricht 1,8 kA auf der Zugkraft/Bremsanzeige im Steuerwagen) nicht überschritten werden."

Mangels Vorliegen des Regelwerks selbst, weise ich auf den Unfallbericht hin, der auf diese Regel auf S. 31 (mit Bildchen) auszugsweise eingeht.
https://www.eisenbahn-kurier.d…bericht-Stuttgart-Hbf.pdf
Viele Grüße
Marcel T.