Es kann sein, dass es "mit in den Garten stellen" nicht getan ist.
Das könnte ähnlich geartet sein, wie bei Gebäuden mit Denkmalschutz.
(kurze Story, wenn ich darf)
Als Kind machte ich mit meinen Eltern einen Ausflug an eine der zahlreichen Burgen an Rhein/Mosel.
Dort wurde eine relativ gut erhaltene Burg für den symbolischen Preis von damals 1000,- DM zum Verkauf angeboten (ich erinnere mich gut als wär's gestern gewesen).
Als Dreikäsehoch von vielleicht 8 oder 10 Jahren war ich natürlich Feuer und Flamme und wurde daraufhin von meinen Eltern aufgeklärt, dass man vertraglich zu zahlreichen Verpflichtungen verdonnert würde und dass man seitens der Denkmalbehörden vorher geprüft würde, ob man dieses bauliche Denkmal im Sinne der Traditions-, Touristik- und Denkmalpflege überhaupt instandhalten könne.
Damals verstand ich, dass es eben halt nicht damit getan ist, das "Ding" nur zu erwerben.
Ähnlich könnte es hier geartet sein. Es kann also sein, dass es sehr viele Auflagen bei Erwerb zu beachten gibt, die man als Privatmann garnicht erfüllen kann. Der Platz ist dabei vermutlich das kleinste Problem.
(An dieser Stelle ein Danke an meine Eltern, die stets bemüht waren meine blöden Fragen gut und verständlich zu beantworten)