Solange wir in einem Rechtsstaat leben, hat sich auch der Staat mit all seinen Institutionen an das Gesetz zu halten. Das ist die Definition von Rechtsstaat.
Wenn deutsche Geheimdienste in rechtswidrige Geheimdienstaktivitäten verstrickt sind, wie man dies beispielsweise beim NSU-Prozess, beim Oktoberfest-Anschlag oder beim Tod von Uwe Barschel annimmt, dann muss dem nachgegangen werden. Wenn da nichts rechtswidriges zu tage tritt, dann ist das ja in Ordnung. Ein solches verdachtsmoment kann und muss eine staatliche Institution aushalten und muss Untersuchunugen über sich ergehen lassen, wie sich jeder Bürger auch Untersuchungen unterziehen muss, wenn Verdachtsmomente zu Tage treten, die gegen ihn sprechen.
Das ist die Definition von Rechtsstaat.
Wenn Geheimdienste sich nicht an Recht und Gesetz halten müssen, dann haben wir keinen Rechtsstaat.
Um den Rechtsstaat auszuhebeln haben wir die Möglichkeit, dies mittels Wahlen und der Wahl unserer Politiker zu entscheiden. Das nennt man Demokratie.
Solange wir alle also einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unterliegen und der Staat der Rechtsstaatlichkeit unterliegt, ist die Justiz sogar dazu GEZWUNGEN, dem nachzugehen, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen.
Für ausländische Geheimdienste trifft dies umso mehr zu. Diese können unmöglich mehr Rechte haben, als inländische Geheimdienste. Wenn es dazu Abkommen gibt, die angeblich seit den 50er jahren existieren, dann muss eben geprüft werden, inwieweit diese überhaupt Bestand haben können, ob diese grundgesetzkonform sind, ob diese überhaupt durchsetzungsgeeignet sind und ob sie mit der Rechtsstaatlichkeit nicht konträr laufen. Wenn sich also herausstellt, dass diese Abkommen nach der bundesdeutschen Rechtslage und der Rechtslage anderer für uns verpflichtender gesetze (z.B. Den Haag) ungültig und nichtig sind, dann.... dann sind sie eben nichtig und müssen nicht länger befolgt oder geduldet werden.
Es muss aber erst mal jemand mal den Anfang machen und das überhaupt erst mal anleiern.