Der Vergleich mit dem Verlinken auf eine Internetseite hinkt meiner Meinung nach, denn eine Seite im WWW befindet sich im öffentlichen Raum. Also ist auch ein Verlinken erlaubt. Ob ich die Seite vollumfänglich nutzen kann (Anmeldung?, Client?, Betriebssystem?, Zielgruppe?) steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Was nicht unbedingt erlaubt ist, ist das Verlinken auf deren Inhalte, wie z.B. das Einbinden von Bildern oder Texten einer Seite in meine eigene Website (Leistungsschutzrecht).
Wenn ein Freeware-Ersteller vorgibt, dass er dies und das nicht möchte, hat man das zu akzeptieren, nicht nur aus moralischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Solange hier niemand diskriminiert wird, kann er sogar diversen Personengruppen die Nutzung untersagen, oder auch z. B. die Nutzung in bestimmten Ländern.
Bei der Klausel zahlreicher Freeware-Autoren, dass die selbsterstellten Objekte nicht ohne Genehmigung in Payware benutzt werden dürfen, handelt es sich meiner Meinung nach um einen rechtswirksamen Passus, den auch Gerichte ohne Weiteres bestätigen würden.
Nur weil es Freeware ist, ist es kein Freiwild, und hat dieselben Rechte inne, wie Payware auch. Mit dem Verzicht auf eine finanzielle Vergütung gibt ein Freeware-Autor mitnichten auch automatisch andere Rechte ab, die Payware innewohnen.
Was anderes ist es, wenn die eigene Ware als Public Domain deklariert wird. Dann sind die Objekte wirklich Freiwild und dürften der Strecke sogar beigelegt werden.
Sicher, ich bin kein Jurist, aber die in Deutschland existenten Urheber- und sonstigen Nutzungsrechte legen mir nahe, dass ich so falsch ganz sicher nicht liege.