Beiträge von Barrett

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    Andreas die LFA hat nix mit euren Baustellenset zu tun. Zumindestens nicht direkt. Eine Langsamfahranweisung ist bei mir auf dem Schreibtisch Andreas eine LA oder eine LFA.


    Ich kann mich nur wiederholen, eine Langsamfahranweisung gibt es NICHT, auch keine LFA.

    Genauso ist ein Befehl 40 für mich eine B 4 Anweisung. Ich kenne schon die Signalbegriffe von euren Baustellenset und das ist auch alles richtig.


    Wenn du mit völlig falschen Begriffen um dich wirfst, dann wundere dich aber bitte auch nicht, wenn dich keiner versteht.

    ;) LFA? = Langsamfahranweisung oder auch Anordnung. Man kann auch von einer LA Sprechen. Das ist ein Büchlein, dass der Lokführer zu Dienstbeginn von der Lokleitung ausgehändigt bekommt. Ohne LA geht nix. In der LA stehen alle Langsamfahrstellen auf der Strecke und vieles, vieles mehr. "Ach gib mir doch bitte eine gültige LA". Kann man Life im Video des EK glaube ich sehen und hören (V 200) und ich selber bin ja auch bei der Bundesbahn mit 12 Jahren Lokführer gewesen. *lach* Aber das bleibt bitte unter uns.


    Gruß Norbert


    Nenene das Ding heißt
    "Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten."
    nix Anordnung oder Anweisung.

    Schick Schick, der Weichenmotor mit Handhebel ist aber irgendwie nichts halbes und nix ganzes, entweder ein Hebelgewicht (Schwarze Hälfte zum Boden oder gelbes Gewicht bzw Weißes) oder einen Stellmotorm aber nicht ein Stellmotor mit Hebelgewicht, sowas gibts nicht. Die Laterne kann wahlweise bei beidem dabei sein

    Zusatzqualifikationen (Beiblätter) wären notwendig für die Baureihen 181, 643, 620 bzw. 622 (DB Regio NRW für RE 12 und RE 83 (ab 12/2014: Köln Messe-Deutz/Jünkerath - Gerolstein - Trier), sämtliche Baureihen von DB-Schenker und die CFL 40xx.


    Jein, der Führerschein an sich erlaubt dir garnichts zu fahren. Dafür gibts das Beiblatt, und jede Baureihe/Fahrzeugtyp ist eine Zusatzqualifikation. Vom rechtlichen her wird unterschieden zwischen E und V Traktion. Dem EVU obliegt es dann dich dafür zu schulen.


    Ähnlich auch auf welchen Strecken du fahren darfst, nicht jeder Tf darf jede Strecke fahren unabhängig von der Streckenkunde. Da wird noch unterschieden zwischen nur Rangierdienst, Eingleisige DB, Eingleisige NE, Mehrgleisige DB und Mehrgleisige NE Strecken.


    Zu Beginn wird man mit einer oder zwei Baureihen aufwachsen, im Laufe der Zeit kommen dann mehr.


    218, 442, 111, 114, 143 , 146 1 und 2, 430, 420,411, 415, 423, Flirt von HLB und VIAS, die DMU Züge von Vias, 612, 101, 401, 403, ab und zu auch mal ne 120. Sind da gestern oft gewesen, ein TGV und auf dem Abstellplatz sind Velaro D Züge, ein alter Holland ICE, (Was ich als alt bezeichne sind die ICE Züge mit dem Blauen NS Logo drauf) 181, 115 u.s.w.


    Und was haben die alle jetzt mit DB REGIO zu tun?


    In der Ausbildung wirst du nur wenige Baureihen kriegen, den Rest gibts dann später. Auslaufmodelle wie 218 und 420 wirst du wohl weniger kriegen, 110 schon garnicht, die sollen ja weg. Je nachdem was in Trier so fährt würde ich auf die häufigste E und ggf V Triebwagen tippen. Pauschal kann man das nicht sagen.

    Das heißt ich muss bei Bü Signalen bestätigen wenn die Bü geschlossen signalisieren und bei Vorsignaltafeln? Ulkig :D


    Wenn ichs mir nochmal durchlese, ja auch Bü 1 :ugly:


    Vorsignaltafeln sind allerdings immer mit Wachsam zu bestätigen, sie kennzeichnen ja den Standort des Vorsignals, da du das aber ja nicht erkennen kannst (weil nicht da) musst du ja Vr0 annehmen und das ist zu bedienen ;)

    Hat mit den Magneten absolut NICHTS zu tun, in der Vorschrift steht, "bestätigen sie Vorsignalwiederholer" also bestätigst du die auch, ob da ein Magnet liegt oder nicht!
    Oder blinkst du beim abbiegen auch nur wenn die Polizei in der Nähe ist?


    Wenn am "Wiederholer" kein Magnet installiert ist, muss ich diesen auch nicht bestätigen! Wie soll das denn auch gehen? Kein Magnet = Keine Beeinflussung!


    aufmerksam macht, auch Wiederholer lieber einmal zu viel zu bestätigen, als einmal zu wenig... Es ist m.M nach aber keine Pflicht dies zu tun.


    Die 483.0101 (öffentlich zugänglich, da Netzzugangskriterium) sagt eindeutig, dass Wiederholer mit Wachsam zu bestätigen sind ;)