Es ist Wochenende und Ferienzeit, alle Kollegen und Fortbilder machen Urlaub. Deshalb belaste ich mal in meiner Freizeit das Forum hier mit Eisenbahnangelegenheiten
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Hab das ganze mal da ich außer Haus bin billig per Hand skizziert [entsprechend die Qualität; ich hoffe dass ein gewisser Herr Prof. H.C. T. das nicht findet, sonst verliert er noch den Glauben an das was er damals an Gleisplankenntnissen gelehrt hat
). Der Nordpfeil würde nach links zeigen (hätte ich den nicht weggespart), ebenso die gesamte LST bis auf eine bestimmte Stelle.
dass es in diesem Fall Bestandsschutz gibt.
Bei Bestandsschutz fallen die Fragen ja weg weil ohnehin alles so liegen bleiben würde wie es ist. Übrig bleiben die Fälle wie vorzugehen ist wenn der Bestandsschutz nicht mehr gegeben ist oder wie dieses Szenario in einem Neubauentwurf zu beurteilen wäre. Beigebracht wurde mir eben nur als Randnotiz DKW300 1:9 wird nicht erhalten sondern durch DKW190 1:9 getauscht. In A und B laufen eben aber die Hauptgleise gemäß Aufgabenstellung durch das Zweiggleis um von Gl. 4-5 auf die eingleisige Strecke zu kommen. Würde man dann für A und B stattdessen DKW500 1:9 einsetzen? Da durch C, D, E keine d-Hgl abzweigen dürften dort doch DKW190 1:9 ausreichen?
Abschließend doch noch mal zur LST: Habe ich das jetzt richtig im Kopf: Hinter dem rot eingezeichneten Asig muss ich mit der nächsten Weiche G zwar nicht einen vollen Abstand von 200m zum ASig einhalten, jedoch während von Süden ein Zug in Gl. 4 einfährt würde das folglich solange alle weiteren Fahrstraßen ausschließen, die mit dem eingestellten Fahrweg innerhalb von 200m hinter dem Asig in Berührung kommen? Da die Weiche G mehr als 50m vom ASig weg ist, würde davor eine wahlweise Herabsetzung der Einfahrgeschwindigkeit auf Gl. 4 per Zs3 am Esig auf 60km/h Fahrstraßenausschlüsse verhindern?