So, ich hab mich jetzt jedenfalls mal schlau gelesen. Zu grunde liegt die KoRil 819.0203 ("LST-Anlagen planen > Signale für Zug- und Rangierfahrten > Vorsignale").
Wiederholer dürfen nicht mit Vorsignaltafeln und Vorsignalbaken ausgestattet sein. Siehe 819.0203 4 (6) (Abschnitt "Wiederholer" > Absatz "Kennzeichnung")
Darüber hinaus können Vorsignale fahrstraßenbezogen betrieblich abgeschaltet werden. Siehe 819.0203 2 (7) (Abschnitt "Vorsignale Anordnen" > Absatz "Kennlicht")
Vorsignale dürfen aber, auch auf Hp0 hin, betrieblich abgeschaltet werden, wenn diese nicht mit dem Signal verknüpft sind, wie es hier der Fall ist. Diese sind in diesem Moment nicht Gültig durch die Abschaltung und damit ist es konform. Es darf nur kein weiteres _gültiges_ Vorsignal im Bereich stehen. Siehe 819.0203 2 (5) (Abschnitt "Vorsignale Anordnen" > Absatz "Signalfolge")
Dies kann allerdings im Störfall passieren, wenn keine Fahrstraße eingestellt werden kann (z.B. Fahrt auf Befehl), da so sonst betrieblich abgeschaltene Signale trotzdem aktiv sind, da kein Fahrstraßenbezug existiert. Siehe Hinweis unter 819.0203 2 (7) Zitat: "Somit kann es vorkommen, dass sich zwei „gültige“ Vorsignale vor einem Hauptsignal befinden können (Bild 1). Dies wird, abweichend von Absatz (5), für den Störungsfall toleriert."
Du gehst von einer Signalaufwertung aus, sonst wäre das Ding ja an.
Bei einem betrieblich abgeschaltenem Signal gehe ich von garnichts aus, es ist immerhin nicht gültig. Ich sehe es quasi garnicht. Eine Signalaufwertung wäre in dem Fall nur mit einem Vr1 am Vorsignal möglich.
Edit: Ich hab mal die Bilder wieder entfernt und mit Regelwerksverweisen belegt, ich will keinen Stress mit der Konzernsicherheit. 