Hier noch mal zur Verdeutlichung der sehr guten Anmerkungen von Kollege @NoFly ein Zitat aus dem oben verlinkten Artikel aus eRecht:
Zitat
Weitere Informationen gibt es auf dieser Seite der EU:
http://ec.europa.eu/taxation_c…om/index_de.htm#new_rules
In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig für die Kleine Einheitliche Anlaufstelle. Weitere Informationen finden sich dort unter
http://www.bzst.de/DE/Steuern_…op/FAQ/faq_M1SS_node.html
Ganz wichtig ist, dass die Unternehmer, die den Mini_One_Stop_Shop (die Einheitliche Anlaufstelle) nutzen wollen, sich aktiv dafür anmelden müssen
Man muss sich also nicht in allen EU-Staaten, in die man verkauft (oder vorsorglich) eine Steuernummer besorgen und das zuständige Finanzamt herausfinden.
Dies erledigt der "One_Stop_Mini_Shop" des Bundeszentralamtes für Steuern für den Mini-Shop-Besitzer. Insofern hat sich die EU durchaus Gedanken um die Kleinunternehmen gemacht, auch wenn das wohlfeile EU-Bashing etwas anderes suggeriert.
Natürlich muss man sich dort anmelden und dann dorthin seine Umsätze, nach Ländern sortiert, melden.
Im Prinzip galt diese Regelung bisher auch schon, wenn die Umsätze gewisse Grenzen überschritten, allerdings mit der aufwändigeren Variante ohne Einheitliche Anlaufstelle. Natürlich haben es die Händler gern "versäumt" sich darum zu kümmern, wenn sie die Grenze erreicht hatten, weshalb es jetzt - wie immer bei einzelnen schwarzen Schafen - eine verschärfte Regelung für alle gibt (wie damals in der Klasse, wenn sich der oder die Übeltäter nicht freiweillig gemeldet haben).
Wie Kollege @NoFly ebenfalls sehr richtig bemerkt hat, hatten es allerdings die Kleinstunternehmer bisher besser, aber die Kleinstunternehmer-Regel in Deutschland gilt ja weiterhin, nur eben nicht mehr für grenzüberschreitende Download-Verkäufe ins Ausland.
Wenn ich nicht gerade eine handgestrickte oder kostenlose Online-Shop-Software nutze, müsste diese neue Regelung eigentlich dort schon umgestzt worden sein. Verschiedene Mehrwertsteuersätze und Verkäufe ins Ausland kann ja nun wirklich jede Shopsoftware verwalten. Falls nicht, wäre dies der geeignete Moment, über einen "vernünftigen" Anbieter nachzudenken und zu wechseln. Denn, wenn der jetzige Anbieter diese neue Regelung nicht "kann", hat sich der Payware-Entwickler ganz sicher auch schon früher über andere Unzulänglichkeiten geärgert.
Dasss einige Engländer mit ihrer Insel-Arroganz und ihrer Europa-Phobie sich noch nicht mit den neuen Regelungen angemessen beschäftigt haben, glaube ich - aus eigener Erfahrung - sogar. Obwohl ich mir sicher bin, dass sich das sehr europafreundliche Wirtschafts- bzw. Handelsministerium und die Handelskammern sicher jahrelang und sofort am Anfang der Übergangsfrist alle Mühe gegeben haben, der englischen Wirtschaft diese Regelungen nahe zu bringen. Wer drei Wochen vor Inkrafttreten anfängt, sich zu kümmern, kommt immer in Hektik, egal ob es um europäische Steuerregelungen oder um passende Weihnachtsgeschenke geht.
Für solche unwilligen Anbieter kann es daher durchaus sinnvoll sein, in den wichtigsten Auslandsmärkten dort ansässige Distributoren zu suchen. Dort zahlt er dann zwar Provisionen an den "Importeur", kann aber deren nationalen Kundenstamm mitnutzen und hat pro Land nur eine einzige Rechnung (die des Distrributors) mit seinem Fianzamt zu klären. Wenn dabei dann sogar ein Geschäft auf Gegenseitigkeit entsteht (Beispiel: Digital Traction wird der "Importeur" für vR-Produkte in UK) kann das sogar richtig sinnvoll und für beide Seiten lukrativ sein.
Wie dem auch sei, schimpfen auf Europa nutzt nichts, besser ist es immer, sich proaktiv zu kümern statt zu jammern.
Gruß
Norbert