Ja das musst du schon näher erklären, da steht ja nicht ich sei der einzige oder schon?
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Führerstandsmitfahrt möglich?
- TS2013_Driver
- Geschlossen
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Dann eben: Woher weißt du, dass ich das nicht wüsste? Kommt ja auf gleiche hinaus.
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Ich habe gemutmaßt du weißt es nicht, ich nehme aber jetzt an du weißt es. Dann hat sich das ja erledigt, wir wissen es beide.
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@Jason Mache ich dann wenn du mir sagst wo ich unrecht habe. Selber keine Ahnung haben aber Hauptsache empören können.
Wurde dir nicht schon von genug Leuten gesagt dass das ganze verbotten ist? Was gibts denn da zu diskutieren? Egal ob du jetzt eine Ablenkung bist oder nicht (was du definitiv bist, sagen dir ja genug Leute, darunter mitlerweile auch Tfs), ist das ganze verbotten und du darfst wie jeder andere Normalo nicht auf den Führerstand.
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Wurde dir nicht schon von genug Leuten gesagt dass das ganze verbotten ist?
Sicher darf ich das, ich habe dann immer eine Berechtigungskarte mit "L" Aufdruck dabei.
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Na braucht mal nicht wieder so tun als wäre Tf der Über-Beruf der Welt den nur ausgewählte Eliten machen können...
Spezifische Dinge die man braucht lernt man und fertig... Jeder der die körperlichen Voraussetzungen hat und schlauer ist als trockene Erde, kann den Job machen. -
@coaster gerne! Aber wenn es in Ordnung ist nehme ich die ÖBB als Referenz, wie das bei der DB genau aussieht weiß ich leider nicht.
Na das grüne Signal kann er doch lesen
Genau! Das wäre schon mal eine Möglichkeit. Ein Freibegriff an einem Einzelausfahrsignal, Signalnachahmer, Schutzsignal, Erlaubnissignal (kaum anzutreffen) und dem Signal "ZUSTIMMUNG".
Eine andere Möglichkeit die zum Beispiel bei Gruppenausfahrsignalen Anwendung findet ist die mündliche oder fernmündliche Zustimmung zur Ausfahrt. Bei untauglichen Signalen gilt eine Zustimmung zur Vorbeifahrt gleichzeitig als Zustimmung zur Ausfahrt. Ausgenommen sind von dieser Regelungen die Gruppenausfahrsignale. Eine weitere Möglichkeit wäre eine ETCS Movement Authority, eine Rest Movement Authority (also z.b. vom Bahnsteig zum AS) gilt nicht als Zustimmung.
Unter gewissen Umständen kann auch der Zugbegleiter dem Tfzf die Zustimmung erteilen nachdem sie vom FDL eingeholt wurde.
Keine Zustimmung erforderlich, der FDL muss also nicht zustimmen wenn das Signal "Zustimmung entfällt" angebracht ist oder Dienstruhe herrscht.
Nicht zu verwechseln sind die Regeln zur Ausfahrt mit der Abfahrt, da gibt es zwar viel Gleiches aber auch Unterscheide, zum Beispiel Bahnsteige die nach dem Ausfahrsignal liegen oder der Befehl "vorrücken".Reicht dir das oder möchtest du die Regelungen zur Abfahrt auch noch wissen?
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Wenn man schon 20 oder 30 Jahre auf dem Bock sitzt und dann kommt so ein Schlaumeier daher.....oh ha
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Wenn man schon 20 oder 30 Jahre auf dem Bock sitzt und dann fährt man mit 60 in den Gatsch.....oh ha
@lol515 Doof nur, dass ich jeden von der Lok werfen könnte, der mich stört. Die DB ermöglicht es zwar, allerdings ist auf Grund dessen kein TF dazu verpflichtet jemanden mitzunehmen in Fst. Ganz einfach!
Ist in dem Fall sicher sehr schlau...
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Ja, kann mich keiner dazu zwingen...akzeptiere mal, dass es in AT anders ist als in DE und sich daran auch nichts ändern wird!
LG Fabian Nds
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Bei uns kannst du auch jeden vom Bock schmeißen, aber geh das mal gedanklich durch. Bei der nächsten Gelegenheit wird man mich fragen warum ich vom Bock geflogen bin, die Antwort: weil ich den Tfzf auf einen schweren Anstand aufmerksam gemacht habe wird vielleicht nicht sonderlich Karrierefördernd sein, hm?
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Ich will keine Karriere machen, ich will nach der Ausbildung einfach nur Fahren, fertig ist.
Zumal ists mir egal, was derjenige erzählt.LG Fabian Nds
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Zumal ists mir egal, was derjenige erzählt.
Dir vielleicht, dem Betriebsleiter möglicherweise nicht.
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Da fällt mir gerade ein Video von Atze Feuchtwanger ein.
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Das sehe ich zwar anders aber bitte...
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