Bei euch "da unten" darf man das ja evtl, "hier oben" aber nicht
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Also bei uns gilt definitiv Vmax 100 bei untauglicher PZB. Nur wenn dann die Sifa auch noch weg is haben wir Vmax 50 bis in den nächsten Bhf.
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auf DB Netze gilt seit ein paar Monaten bei PZB Störung generell Vmax 50 (FVNE evtl auch?)
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auf DB Netze gilt seit ein paar Monaten bei PZB Störung generell Vmax 50 (FVNE evtl auch?)
Hallo,sofern die Strecke laut EBO auch mit technischen Einrichtungen ausgerüstet sein muss, die einen Zug selbsttätig zum Halten bringen kann, gilt nach den Eisanbahnvorschriften für NE mit Berichtigung 17 auch hier im Störungsfall 50 Km/h (zumindest ab 15.12.2013).
Frank
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