Train Simulator 2013 Steam abzugeben für 10€


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  • Es ist zwar toll die Updates sofort zu bekommen, allerdings zerstören die meistens irgendetwas. *boah**motz*

    Ist das jetzt nur mal so aus dem Bauch raus gesprochen, weil alle Skidrow-User das auch sagen, oder liegt dem ein konkreter Vorfall zu Grunde? Das wäre mir nämlich neu. Wenn es Probleme gibt, dann ist das meist selbstgebacken, weil man z.B. vergaß anschl. das BR101-PlusPack oder andere Sachen wieder zu installieren, von denen Steam dachte, sie wären kaputt und sie dann wieder reparierte.

    Außerdem geht mir die Werbung tierisch auf den Keks!! *dumm*

    Welche Werbung? *denk*

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • @ Jim, ich vermute auch dass die Klage nicht durchkommt. Die einzige Möglichkeit sehe ich poltischen Raum, die das rechtlich anders regeln könnte.


    @ Maik, ein anderes Hobby von mir ist aus meinem Avatar ersichtlich, da kann ich einen Kite wenn er mir nicht so liegt (und das weiß ich erst wenn ich ihn ausgiebig geflogen habe) problemlos weiterverkaufen oder mir wie häufig gleich einen gebrauchten suchen, und ich habe meiner Frau schon gezeigt wie sie dann die evtl. Erbschaft verkaufen kann. Von meinen Eltern bezw. Großeltern habe ich einige interessante Bücher geerbt, (das älteste 270Jahre alt), die haben das gelesen und genutzt und ich konnte es trotzdem erben. Meine jüngste Enkelin sitzt gerne auf meinem Schoß und sucht sich fürs Quickdrive eine Lok aus und fährt mit mir gemeinsam ein Stück. Den Stapel MSTS-Strecken-Boxen kann sie (obwohl sie schon "ab"genutzt sind) problemlos installieren, das wesentlich bessere Railworks aber nicht erben.


    So sind halt die Sichtweisen der Käufer und Verbraucher unterschiedlich (das Thema Raubkopie halte ich da absichtlich außen vor, ich habe keine)

    PC-Daten und ein TS Einstellungen siehe Profil

  • Die Besitzform hat sich doch nur geändert. Mehr nicht.
    Früher hat man ein Buch gekauft und war von diesen Objekt der Besitzer.


    Heute kauft man eine Software, für die man eine Lizenz erwirbt, die eine eingeschränkte Nutzung der Software erlaubt.
    Die CD und Hülle und Daten auf der CD wechseln den Besitzer (den Käufer) , der Inhalt der CD bleibt aber Eigentum der Software Firma.
    Hier liegt ein Nutzungsrecht und kein Besitzrecht zugrunde. Der Datenihnhalt, somit das geistige Eigentum geht nicht bei dem Käufer in den Besitztum über.
    Das ist nur eine Form von Nutzungsrecht.
    Läuft die Lizenz aus oder wird widerufen von der Software Firma, ist Ende mit der Nutzung.


    g'ice

  • Das Problem beim Verständnis liegt im Vergleich der Software mit materiellen Dingen zu Grunde.
    Ich lese oft, dass Vergleiche gezogen werden zwischen Büchern, Autos oder wie hier mit Bauernschränken und Lenkdrachen.
    Was die Leute vergessen ist, dass es diese materiellen Dinge nur 1x gibt auf der Welt.
    Natürlich gibt es mehrere lenkdrachen, keine Frage, aber die zugrundeliegende Materie eben halt nur einmal.
    Diese Materie kann ich nur einmal weitergeben, dann ist sie weg.


    Bei Software oder digitalen Daten insgesamt ist es vollkommen anders. Hier liegt kein Gut vor, welches man zwangsläufig verliert, wenn man es weitergibt, denn man kann es ohne Verluste unendlich oft duplizieren. Und daher hat die Menschheit beschlossen, hier ein Lizenzsystem einzuführen. Das gilt inzwischen auch für Musik, Filme, Software und andere Daten.


    Es ist daher müßig, immer und immer wieder einen vergleich zur Materie zu ziehen, weil dieser vergleich hinkt. Nicht wie bei Äpfel und Birnen, sondern eher wie ein Vergleich von Äpfeln mit einer Dienstleitung.


    Ob uns das nun passt oder nicht, steht garnicht zur Debatte. Wem das missfällt, muss halt leider verzichten (die Lizenz also ausschlagen).
    Wer Einfluss darauf nehmen will, kann versuchen, den Rechtsweg einzuschlagen oder sich an die liebe Politik wenden. Die Content-Mafia macht das ja auch gerne.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • Diese Materie kann ich nur einmal weitergeben, dann ist sie weg.


    Bei Software oder digitalen Daten insgesamt ist es vollkommen anders. Hier liegt kein Gut vor, welches man zwangsläufig verliert, wenn man es weitergibt, denn man kann es ohne Verluste unendlich oft duplizieren. Und daher hat die Menschheit beschlossen, hier ein Lizenzsystem einzuführen. Das gilt inzwischen auch für Musik, Filme, Software und andere Daten.

    In dem Punkt liegst du bei Steam aber falsch. Mal angenommen du bist über einen Bug (kam schon vor) zu einem Spiel gekommen, installierst es, spielst es. Valve bemerkt den Fehler, entzieht dir die Spielberechtigung und du kannst es (auch wenn die Daten am PC sind) nicht mehr spielen, weil du es laut Valves Datenbank eben nicht besitzt und daher das Spiel nicht mehr startet. Wenn außerdem die Daten einmal weg sind, kannst du es auch nicht mehr installieren, weil es nicht in deiner Liste aufscheint. Valve könnte ohne Probleme einen Gebrauchtmarkt einführen. Der Verkäufer verliert den Zugang, während ihn der Käufer bekommt.


    Nur ist das bei Steam eh total sinnlos, weil es eh die Steam Sales gibt, da lass ich die paar Euro lieber gleich Valve & den Entwicklern zukommen als es um den gleichen Preis gebraucht zu kaufen.

  • Richtig.
    Das widerlegt meine Aussage ja auch nicht, sondern unterstreicht sie sogar noch. Vermutlcih hab ich mich was dämlich oder unvollständig ausgedrückt.


    Der Grund für diese Art der Lizensierung, also mit einhergehendem Onlineregistrierungszwang bei Steam und dem eingebundenen DRM, ist ja gerade darin begründet, dass Software unendlich oft weitergegeben werden könnte, was man damit gerne unterbinden möchte.
    Und wenn man versucht, die Lizenz zu veräußern, ist sie eben weg. Das wusste man aber vorher, bevor man die Lizenzbedingungen abnickte. Man war also einverstanden.

    Egal, wie weit Draußen man die Wahrheit über Bord wirft, irgendwann wird sie irgendwo an Land gespült.

  • ........Warum ein Softwareanbieter aber glaubt, dass einmal gekauft auch gekauft bleibt, entzieht jeder Logik. :ugly:


    Gruß Norbert


    Immer wieder falsch..... . Eigentlich solltest Du wissen, daß Du Software nicht kaufen kannst , sondern nur ein Nutzungsrecht erwirbst, welches in diesem Falle halt nicht übertragbar ist. :uglysanta:

    Ironie, die


    feiner, verdeckter Spott, mit dem jemand etwas dadurch zu treffen sucht, dass er es unter dem augenfälligen Schein der eigenen Billigung lächerlich macht. (Duden Online)

  • ;) Ich kaufe das Nutzungrecht. Im Falle von Freeware erhalte ich das Nutzungsrecht. Software ist eine Ware und ich sage es kann nicht sein, das der Anbieter mir untersagt, sein Nutzungsrecht an seiner Software welches ich käuflich erworben habe, nicht auch wieder abgeben zu dürfen. Wie das Verfahren ausgeht bleibt abzuwarten. Die Eigentums und Verwertungsrechte "Diktate" hatten wir in einem anderen nicht genannten Thema gehabt und wurden durch das Europäische Parlament erfolgreich *dhoch* niedergeschmettert. Zum wohle eines jeden Verbraucher. Ob Software oder Kochbuch. Die Bundesregierung hat sich geweigert das "Diktat" anzuerkennen


    Gruß Norbert


    In eigener Sache: Ich kann dem Anwender nicht verbieten, das Nutzungsrecht abgeben zu dürfen. Es muss nur vollständig und unverändert erfolgen. Da kann ich nichts gegen machen und wenn muss ich mich nicht wundern, wenn ich verklagt werde, weil ich Rechte Anderer beschneide und das Recht habe ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Norbert Koch ()

  • Ein Nutzungsrecht einer Lizenz kann ich nicht weitergeben werden, da mir persönlich mit Abschluss und Anerkennung der Lizenz vom Softwarehersteller das Rechteingeräumt wurde die Software zunutzen.
    Hier kommt der Fakt ins Spiel das der neue Besitzer dafür erst eine neue Lizenz für das gebrauchte Softwareprogramm erwerben muesste, .. um die Software überhaupt nutzen zu dürfen.
    Und die gibt es bei den Herstellern wenn es überhaupt erlaubt ist,nur mit Genehmigung und nicht umsonst. In der Regel sind die so teuer wie ein Neukauf.


    g'ice

  • Steam-Account = Gängelei des Kunden = Bindung des Kunden auf Dauer.


    Will der Kunde sich davon lösen, erlebt er einen herben Verlust an von ihm bezahlten Produkten (= Addons). Totalverlust !


    Man muss aber nicht Add-ons bei Steam kaufen. Da die Steamer sich auch noch sehr kundenunfreundlich bei auftretenden Download-Problemen


    benehmen (siehe mein Beispiel : ICE3-Addon) , mache ich jetzt mal einen riesengroßen Bogen um den Steam-Shop.


    Merke: Jeder ist seines Glückes Schmied.


    Gruß


    Walter

  • Richtig.
    Das widerlegt meine Aussage ja auch nicht, sondern unterstreicht sie sogar noch. Vermutlcih hab ich mich was dämlich oder unvollständig ausgedrückt.


    Der Grund für diese Art der Lizensierung, also mit einhergehendem Onlineregistrierungszwang bei Steam und dem eingebundenen DRM, ist ja gerade darin begründet, dass Software unendlich oft weitergegeben werden könnte, was man damit gerne unterbinden möchte.
    Und wenn man versucht, die Lizenz zu veräußern, ist sie eben weg. Das wusste man aber vorher, bevor man die Lizenzbedingungen abnickte. Man war also einverstanden.


    Genau diese Idee hat Amazon übrigens schon 2009 zum Patent eingereicht, eine technische Möglichkeit wie ein "digitaler Gebrauchtverkauf" funktionieren kann. Details dazu hab ich ein paar bei GamersGlobal aufgeschrieben.


    (richtige Grammatik bitte selbst dazu denken, danke ;))